Ausländische Banknoten und Münzen, Edelmetalle

Die Deutsche Bundesbank wickelt mit Jedermann (einschließlich Kreditinstitute) keine Geschäfte (An- und Verkauf, Annahme zur auftragsweisen Verwertung) mit ausländischen Währungen (Banknoten und Münzen) und Edelmetallen ab.

Gültige (umlauffähige) ausländische Banknoten können bei Kreditinstituten und Wechselstuben sowie nicht mehr umlauffähige Banknoten bei den jeweiligen Zentralbanken innerhalb der dafür geltenden Fristen getauscht werden.

Die Banknoten der Vorgängerwährungen des Euro können in den meisten Fällen weiterhin in Euro umgetauscht werden. Hierfür sind – abgesehen von einem befristeten Zeitraum unmittelbar nach der Einführung des Euro – ausschließlich die ursprünglich emittierenden nationalen Zentralbanken zuständig. Teilweise ist bei der jeweiligen Zentralbank auch ein (teilweise befristeter) Umtausch von Münzen möglich. Die Links zu den Internetseiten der Zentralbanken haben wir rechts für Sie zusammengestellt. Informationen über etwaige zeitliche Beschränkungen für den Umtausch finden Sie unten in der Tabelle.

Umtauschfristen

Einen Überblick über die Umtauschfristen der Vorgängerwährungen des Euro (Banknoten und Münzen) in den einzelnen Ländern des Euroraums gibt die nachstehende Tabelle:

Umtauschmöglichkeiten bei der nationalen Zentralbank

Land

Gültigkeit*

Banknoten

Münzen

Belgien

28.02.2002

unbefristet

31.12.2004

Deutschland

31.12.2001

unbefristet

unbefristet

Estland

15.01.2011

unbefristet

unbefristet

Irland

09.02.2002

unbefristet

unbefristet

Kroatien1,2

14.01.2023

unbefristet ab 01.01.2024

01.01.2024-31.12.2025

Lettland

14.01.2014

unbefristet

unbefristet

Litauen

15.01.2015

unbefristet

unbefristet

Luxemburg

28.02.2002

unbefristet

31.12.2004

Niederlande3

28.01.2002

01.01.2032

01.01.2007

Österreich

28.02.2002

unbefristet

unbefristet

Slowakei

16.01.2009

unbefristet

02.01.2014

Slowenien

14.01.2007

unbefristet

31.12.2016

*Letzter Tag der Gültigkeit der nationalen Banknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel.

1Bei Postfilialen, Geschäftsbanken und der kroatischen Finanzagentur: Bis zum 31. Dezember 2023 können Kuna-Banknoten und -Münzen ausschließlich bei Postfilialen, Geschäftsbanken und der kroatischen Finanzagentur in Euro-Bargeld umgetauscht werden. Pro Transaktion können höchstens 100 Kuna-Banknoten und 100 Kuna-Münzen gebührenfrei umgetauscht werden. Für den Umtausch einer größeren Anzahl an Banknoten oder Münzen können Geschäftsbanken eine Gebühr verlangen.

2Bei der Hrvatska Narodna Banka: Ab Januar 2024 übernimmt die kroatische Zentralbank den Umtauschservice für Kuna-Bargeld. Kuna-Banknoten können unbefristet, Kuna-Münzen bis zum 31. Dezember 2025 bei ihr umgetauscht werden. Dieser Service ist gebührenfrei.

3Die De Nederlandsche Bank tauscht Gulden nicht in jedem Fall um. Gulden, die aus Geschäften nach dem 27. Januar 2002 stammen, werden nicht mehr gegen Euro umgetauscht. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Website der niederländischen Bank.

Die genauen Konditionen für den Umtausch finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Notenbanken. Für folgende Länder sind die Umtauschfristen der Vorgängerwährungen des Euro abgelaufen:

  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Malta
  • Portugal
  • Spanien
  • Zypern