EU-Flaggen vor dem Europäischen Parlament in Straßburg ©Marga Buschbell Steeger / Getty Images

Monatsbericht zum EU-Haushalt 2024: Deutschland weiterhin Nettozahler – aber kein Spitzenreiter

Deutschland zahlte 2024 etwa 0,4 Prozent seines Bruttonationaleinkommens (18 Milliarden Euro) mehr an die europäische Ebene als es von dort bekam, heißt es im aktuellen Monatsbericht. Damit war es einer von zehn Mitgliedstaaten, die netto Zahlungen an den EU-Haushalts und den Extrahaushalts Next Generation EU(NGEU) leisteten. Allerdings gehörte Deutschland in diesem Jahr nicht zu den Spitzenreitern, da es im Vergleich zu den Vorjahren deutlich mehr Transfers aus dem NGEU-Extrahaushalt erhielt. 

2024 waren 17 Länder Nettoempfänger. Lettland erhielt in Relation zu seiner Wirtschaftskraft die meisten Mittel. Sie entsprachen 3,5 Prozent seines Bruttonationaleinkommens (BNE). 

Ausgaben des EU-Haushalts 2024 geringer als in den Vorjahren

Der EU-Haushalt 2024 umfasste Ausgaben von rund 146 Milliarden Euro (oder 0,8 Prozent des EU-BNE) und damit 19 Milliarden weniger als im Vorjahr. Ausschlaggebend für den Rückgang war, dass die Mitgliedstaaten weniger Kohäsionsmittel abriefen. Kohäsionsausgaben sind gezielte Investitionen der EU. Sie sollen wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den europäischen Regionen reduzieren. 

Diesen Rückgang führen die Expertinnen und Experten der Bundesbank darauf zurück, dass die Mitgliedstaaten vorrangig Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) nutzten. Die AFR ist nicht Teil des regulären EU-Haushalts und bildet das Kernstück des Extrahaushalts Next Generation EU(NGEU). Die Mitgliedstaaten müssen Mittel aus der AFR bis Ende September 2026 beantragen. Sonst verfallen sie, heißt es in dem Bericht. Spätestens ab 2027 dürften die Kohäsionsmittel dann aufgrund von Nachholeffekten wieder deutlich steigen. 

Der EU-Haushalt kurz erklärt

Die EU-Mitgliedstaaten legen jeweils für sieben Jahre fest, welche Ausgaben sie gemeinsam tätigen und wie sie diese finanzieren. Dazu stellen sie einen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) auf. Der aktuelle Finanzrahmen reicht von 2021 bis 2027. Aktuell liegen die Ausgaben des EU-Haushalts bei rund 1 Prozent des BNE sämtlicher EU-Mitgliedstaaten. 

Der größte Teil der Ausgaben fließt im Rahmen der Agrar- und Kohäsionspolitik als Geldtransfers an die Mitgliedstaaten. Ein kleinerer Teil finanziert gemeinsame Ausgaben, wie zum Beispiel für den Grenzschutz. Die Mitgliedstaaten finanzieren den EU-Haushalt zum größten Teil über laufende Beiträge. Die Höhe der Beiträge richtet sich vor allem nach ihrer Wirtschaftskraft. Im Ergebnis verteilt der EU-Haushalt finanzielle Mittel von wirtschaftlich stärkeren zu wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten um.

Von 2021 bis 2026 ergänzt der Extrahaushalt Next Generation EU(NGEU) den regulären EU-Haushalt. Die Mitgliedstaaten haben ihn als einmaliges Kriseninstrument in der Corona Pandemie beschlossen. Der Extrahaushalt umfasst Transfers und Kredite an die Mitgliedstaaten. Auf die ARF entfallen dabei sämtliche Kredite und 80 Prozent der Transfers. 

Kommission schlägt mehr Mittel für EU-Haushalt und neue Schuldenspielräume vor

Die Europäische Kommission schlägt für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 vor, den maximalen Umfang des EU-Haushalts auszuweiten von jährlich 1,13 Prozent auf 1,26 Prozent. Entsprechend höher sollen die Zahlungen der Mitgliedstaaten ausfallen, schreiben die Autorinnen und Autoren. Die zusätzlichen Mittel sollen vor allem Zinsen und Tilgungen für NGEU-Schulden finanzieren. 

Zudem will die Kommission erhebliche Spielräume für neue gemeinsame Schulden schaffen. Damit sollen Kredite an die Mitgliedstaaten und die Ukraine finanziert werden sowie ein neues vorsorgliches Kriseninstrument.

Künftige EU-Ausgaben: Fokus auf europäische Aufgaben?

Laut Vorschlag der Kommission sollen künftig etwas mehr Mittel des EU-Haushalts den Bereichen Forschung, Infrastruktur und Verteidigung zukommen. Zentral unternommene große Forschungs- und Infrastrukturprojekte bieten Vorteile, etwa durch Skaleneffekte oder wenn sie auf nationaler Ebene nicht zustande kämen, befürworten dies die Expertinnen und Experten der Bundesbank. Auch im Bereich Auswärtiges Handeln oder Migration dürfte ein gemeinsames europäisches Vorgehen wirksamer sein als nationale Alleingänge. Daher könne in den anstehenden Verhandlungen der Fokus auf europäische Aufgaben noch stärker angestrebt werden, so die Empfehlung der Autorinnen und Autoren. 

Kritisch sehen sie hingegen den Vorschlag der Kommission, mit den Mitgliedstaaten bilaterale Reformpläne zu vereinbaren und dafür ausgewählte EU-Hausmittel einzusetzen. Sie befürchten, dass damit ein erheblicher bürokratischer Aufwand entstehen könnte. Dies zeigt nicht zuletzt die Erfahrung mit der ARF, für die die Mitgliedstaaten ebenfalls Pläne mit der Kommission aushandelten.