Informationen der EZB
Dokumente und Informationen zum ECMS
Neue Richtlinien für die Mobilisierung und Abwicklung von Sicherheiten
Am 13. April 2021 hat der EZB-Rat wichtige Änderungen beschlossen, die mit Einführung von ECMS zu beachten sind. Zum einen die TARGET2-Securities (T2S) Settlement Policy, der zufolge die nationalen Zentralbanken (NZBen) im Euro-Währungsgebiet notenbankfähige marktfähige Sicherheiten von ihren geldpolitischen Geschäftspartnern nur über Zentralverwahrer (CSDs) entgegennehmen, die an T2S beteiligt sind. Zum anderen entfallen mit der Einführung von ECMS die Gebühren für die Mobilisierung von marktfähigen Sicherheiten über das Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM).
Collateral management in Eurosystem credit operations
Counterparties (Geschäftspartner) dürfen von ihrer Heimatzentralbank (HCB) nur dann Kredite erhalten, wenn sie zugelassene marktfähige oder nicht marktfähige Sicherheiten stellen. Die Mobilisierung (Übertragung) dieser Sicherheiten an die jeweilige Heimatzentralbank und die anschließende Bearbeitung der Sicherheiten bis zur Rückgabe an den Geschäftspartner wird als Sicherheitenverwaltung bezeichnet. Das Dokument „Collateral mangement in Eurosystem credit operations“ informiert die Geschäftspartner des Eurosystems („counterparties“) über die wichtigsten Prozesse, Verfahren und Regelungen im Zusammenhang mit der Mobilisierung und Verwaltung von Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems.