Häufig gestellte Fragen zu Twinning- Projekten
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Twinning-Projekte dienen dazu, bestimmte Teile des „Acquis communautaire“ (gemeinsamer Besitzstand bzw. Rechtsbestand) der EU in einem beigetretenen oder beitrittswilligen Land zu realisieren. Im Rahmen des institutionellen Auf- und Ausbaus unterstützt die Deutsche Bundesbank die jeweilige Partnerzentralbank dabei, konkret definierte Ziele zu erreichen. Da dies nicht von heute auf morgen möglich ist, sind Twinning-Projekte auf mehrere Monate angelegt und umfassen eine Reihe von individuell abgestimmten Einzelmaßnahmen.
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Die EU hat eine Vielzahl von Finanzprogrammen aufgelegt, deren Mittel im Prinzip (auch) für die Durchführung von Twinnings beansprucht werden können. Grundsätzlich können Beitritts- und Nachbarländer der EU Twinnings mit den Mitgliedstaaten eingehen. Die zum 1. Mai 2004 beigetretenen Länder können im Rahmen einer Übergangsfazilität noch bis 2007 Twinning-Projekte anstoßen.
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Die Länder, denen im Rahmen eines der EU-Programme Finanzmittel zugesagt worden sind, geben der EU an, welche Aktionsfelder sie mit diesen Geldern in Form von Twinning-Projekten bearbeiten möchten. Die definitive Entscheidung darüber wird gemeinsam mit der zuständigen Stelle der EU-Kommission getroffen. Das Beitrittsland erstellt sodann eine möglichst präzise Projektbeschreibung („project fiche“) mit den zu erreichenden Zielen und den dazu erforderlichen Maßnahmen. Die EU schreibt mit diesem project fiche das Projekt bei allen Mitgliedsländern aus, die sich in Form eines „proposals“ um die Durchführung bewerben können. Es folgt ein Auswahlverfahren, an dessen Ende das Beitrittsland sich für einen der Projektbewerber entscheidet. Zwischen den beiden Ländern und der EU wird sodann ein detaillierter Twinning-Vertrag geschlossen.
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Die EU hat ein Twinning-Handbuch erstellt, das die Grundlage für alle anfallenden Planungs- und Durchführungschritte bildet. Die darin enthaltenen Vorschriften gehen von der Bewerbung über die Budgeterstellung bis hin zur Schlussabrechnung und zielen vor allem darauf ab, die Erreichung der vereinbarten Projektziele und eine einheitliche, nachprüfbare Inanspruchnahme der EU-Mittel zu gewährleisten. Für das einzelne Projekt ist natürlich insbesondere auch der betreffende Twinning-Vertrag zu beachten.
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Für den Erfolg eines Twinning-Projektes ist es wichtig, dass beide Länder fachlich versierte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter benennen und ihnen den Freiraum einräumen, der erforderlich ist, um die Projektaktivitäten zu planen und umzusetzen. Das Twinning-Handbuch schreibt vor, dass auf jeder Seite ein Projektleiter bzw. eine Projektleiterin zur Koordination aller Aktionen benannt wird. Außerdem entsendet das Mitgliedsland – allerdings nicht bei kleinen Projekten („Twinning light“) – einen Langzeitberater bzw. eine Langzeitberaterin („residential twinning advisor, RTA“) und eine Reihe von jeweils für ein bestimmtes Fachgebiet spezialisierte Kurzzeitberaterinnen bzw. Kurzzeitberater („short term experts“). Im Partnerland müssen diesen Fachleuten immer geeignete Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner gegenüber stehen; zusätzlich wird für den Langzeitberater bzw. die Langzeitberaterin eine Person zur organisatorischen und sprachlichen Unterstützung benannt.
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Aus Effizienz- und Kostengründen sollen Twinning-Projekte hauptsächlich Maßnahmen im Partnerland umfassen. Diese finden meist in Form von Beratungen oder Seminaren statt und werden von Spezialistinnen und Spezialisten der Bundesbank betreut. Es können aber auch Informationsbesuche der ausländischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter bei der Deutschen Bundesbank vorgesehen werden. Alle geplanten Maßnahmen werden in einem detaillierten Arbeitsplan festgelegt, der Teil des Twinning-Vertrages ist.
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Die im Twinning-Handbuch aufgeführten „förderfähigen Kosten“ umfassen neben diversen Positionen im Zusammenhang mit der Entsendung eines Langzeitberaters bzw. einer Langzeitberaterin vor allem Reiseauslagen und Honorare der entsandten Kurzzeitexpertinnen bzw. Kurzzeitexperten und diverse Sachkosten (Übersetzungen, Seminarunterlagen etc.). Außerdem wird ein Zuschuss zu den allgemeinen Personal- und Verwaltungskosten der Mitgliedslandbehörde geleistet. Beide am Twinning beteiligten Länder haben darüber hinaus selbst Kostenbeiträge zum Projekt zu leisten; die Behörde im Partnerland trägt zum Beispiel die Kosten für die Büroausstattung des Langzeitberaters bzw. der Langzeitberaterin und die Flugkosten von Studienreisen der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Das Twinning-Handbuch sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen Projektberichte erstellt werden, in denen die inhaltlichen Fortschritte, die finanzielle Abwicklung und ggf. bestehenden Risiken darzustellen sind. Am Projektende findet eine abschließende Beurteilung statt; das Erreichte wird in einem Abschlussbericht zusammen gefasst. An allen Berichten und Bewertungen sind die beiden beteiligten Länder und die EU (als Kontrollinstanz) beteiligt.