Bankstellenentwicklung im Jahr 2024

Rückgang der Zahl der Kreditinstitute wiederum etwas verlangsamt – gleichzeitig deutliche Reduzierung der inländischen Zweigstellen gegenüber den Vorjahren

Die seit vielen Jahren anhaltende Konsolidierung im deutschen Bankensektor hat sich im Jahr 2024 – mit verlangsamtem Tempo – fortgesetzt. Im Jahresverlauf sank die Gesamtzahl der Kreditinstitute um netto 35 (im Vorjahr 55) auf 1.368 Institute. Dazu haben vor allem 33 Fusionen (2023: 52), vornehmlich im Genossenschaftssektor, beigetragen. Von den insgesamt 45 Abgängen entfielen im Weiteren acht auf Erlaubnisrückgaben, drei auf Umgruppierungen innerhalb des Genossenschaftssektors und einer auf einen Erlaubnisentzug. Dem stehen zehn Zugänge gegenüber, meist ausländische Kreditinstitute mit Ziel einer Präsenz in Deutschland sowie die vorgenannten drei Umgruppierungen im Genossenschaftssektor.

Die Zahl inländischer Zweigstellen verringerte sich deutlich von 19.501 auf 17.870. Mit 8,4 Prozent war der Rückgang wesentlich stärker als in den Vorjahren (2023 rund 5 Prozent, 2022 rund 6 Prozent). Die zunehmende Verbreitung des Online-Banking sowie die Reaktion auf die durch die jahrelange Niedrigzinsphase verschlechterte Ertragslage der Kreditinstitute mit dem damit verbundenen Druck zur Kostensenkung führten zu einer Verschlankung des Filialnetzes in allen Banksektoren. Dies zeigt sich besonders deutlich bei den Großbanken.

Entwicklung der Zahl der Kreditinstitute

Im Jahr 2024 gab es insgesamt zehn (im Vorjahr acht) Zugänge sowie 45 Abgänge (2023: 63) von Kreditinstituten.[1] Von den Abgängen waren 25 (2023: 39) auf Fusionen im genossenschaftlichen Sektor zurückzuführen. Die Zahl der genossenschaftlichen Institute sank damit auf 672, was abermals einem Rückgang um knapp vier Prozent entspricht.

Im Sparkassensektor verringerte sich die Zahl der Institute durch Zusammenschlüsse um fünf (2023: acht), somit verblieben neben den unverändert bestehenden sechs Landesbanken noch 349 Sparkassen.

Bei der Zahl der Kreditbanken war 2024 ein Rückgang um vier (wie im Vorjahr) auf 238 Institute zu verzeichnen: Die Zahl der Großbanken blieb mit drei unverändert. 

Die Zahl der „Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken“ sank von 137 auf 133. Hier standen einem Zugang fünf Abgänge gegenüber; von den Abgängen entfielen drei auf Fusionen, einer auf einen Erlaubnisentzug und einer auf eine Umwandlung in ein Wertpapierinstitut.

Bei den „Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute“ standen fünf Zugänge fünf Abgängen gegenüber, die Zahl blieb unverändert bei 102 Instituten.

Die Zahl der privaten Bausparkassen nahm aufgrund einer Fusion um ein Institut ab auf acht, die Zahl der öffentlichen Bausparkassen blieb 2024 mit fünf gleich. Bei den sonstigen Instituten ergaben sich keine Veränderungen.

Anzahl inländischer Zweigstellen deutlicher als in den Vorjahren gesunken 

Die Zahl der inländischen Zweigstellen[2] verringerte sich im Jahr 2024 deutlicher als in den Vorjahren; sie fiel um 1.631 bzw. 8,4 Prozent auf 17.870. Im Vorjahr war lediglich ein Abbau von 945 Zweigstellen (4,6 Prozent) und 2022 eine Reduzierung um 1.266 Zweigstellen (5,8 Prozent) zu verzeichnen. In dieser Entwicklung spiegelt sich der Einfluss der Digitalisierung auf die Vertriebswege aufgrund einer verstärkten Nutzung von Online-Banking ebenso wider wie Maßnahmen zur Kostenreduzierung in einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld.

Am kräftigsten war der Filialabbau bei den Großbanken mit 1.287 um über ein Drittel (minus 37,1 Prozent) auf 2.184. Dies war deutlich stärker als in den Vorjahren (2023 minus 248 bzw. minus 6,7 Prozent und 2022 minus 318 bzw. minus 7,9 Prozent). Der Rückgang entfiel nahezu ausschließlich auf die Deutsche Bank, die insbesondere das Filialnetz der ehemaligen Postbank deutlich straffte. Damit beträgt der Anteil der Großbanken am gesamten Zweigstellenbestand nur noch 12,2 Prozent (2023: 17,8 Prozent). Das Filialnetz der Regionalbanken hingegen erhöhte sich leicht um zwei auf 943 Zweigstellen.

Insgesamt verringerten die Kreditbanken die Zahl ihrer Zweigstellen um 1.280 auf 3.292 Ende 2024. Dies entspricht einem Gesamtanteil von nur noch 18,4 Prozent (2023: 23,4 Prozent).

Sowohl im Sparkassen- als auch im Genossenschaftssektor verlangsamte sich der Filialabbau im Vergleich zu den Vorjahren. Die Sparkassen (einschließlich Landesbanken) reduzierten ihr Zweigstellennetz um 178 (2023: 366) auf 6.926 Filialen und damit erstmals auf unter 7.000. Mit einem Anteil von 38,8 Prozent wird hier weiterhin die größte Zahl inländischer Zweigstellen unterhalten.

Im genossenschaftlichen Sektor sank die Zahl der Zweigstellen um netto 186 (2023: 306) auf 6.402. Der Anteil am Gesamtbestand der inländischen Zweigstellen beläuft sich damit auf 35,8 Prozent.

Im Bereich der privaten Bausparkassen ging die Zahl um 21 auf 722 Filialen zurück, während im Bereich der öffentlichen Bausparkassen mit insgesamt 480 Filialen sogar 37 Filialen mehr gemeldet wurden.

Leichte Abnahme der Anzahl der Auslandsfilialen und ausländischen Tochterbanken

Die Zahl der im Ausland ansässigen Tochterunternehmen[3] deutscher Banken verringerte sich Ende 2024 leicht von 76 auf 73 (vgl. Tabelle 3). Die Großbanken unterhalten mit unverändert 58 ausländischen Töchtern den weit überwiegenden Anteil. Die anderen Gruppen sind weniger stark im Ausland vertreten (Regionalbanken sieben, die DZ-Bank im Genossenschaftsbereich vier, Landesbanken drei, Banken mit Sonderaufgaben eine Auslandstochter).

Die Zahl der Filialen deutscher Kreditinstitute im Ausland hat sich um 14 auf 271 (plus 5,4 Prozent) moderat erhöht. Die Zugänge betrafen insbesondere den Bereich der Regionalbanken und der sonstigen Kreditbanken. In dieser Gruppe meldete eine Regionalbank insgesamt 15 in den Vorjahren eröffnete ausländische Zweigstellen nach.

Knapp über drei Viertel aller Auslandsfilialen sowie fast die Hälfte der Auslandstöchter befinden sich in Europa, hauptsächlich in Ländern der Europäischen Union (vgl. Tabelle 3). In Großbritannien hatten die deutschen Banken zum Jahresende 2024 21 Auslandsfilialen und vier (2023: fünf) Auslandstöchter.

Fußnoten:

  1. Darin enthalten sind drei Institute des Genossenschaftssektors, die aus „Sonstige dem BVR angeschlossene Kreditinstitute“ in „Kreditgenossenschaften“ umgruppiert wurden.
  2. Zweigstellen gemäß § 24 Abs. 1a Nr. 4 KWG, hier sind Zweigstellen, die nur automatisierte Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringen, nicht einbezogen.
  3. Beteiligung an einem ausländischen Kreditinstitut mit mehr als 50 %.