Nutzung von ECONS-Sicherheiten in MACCs

Im Falle einer längerfristigen TARGET-Störung kann die Deutsche Bundesbank zinslose Kredite im Rahmen der Notfallabwicklung (ECONS-Kredite) gewähren, die durch ausschließlich für diesen Zweck hinterlegte Sicherheiten (ECONS-Sicherheiten) gedeckt sein müssen. Neben marktfähigen Sicherheiten sind ab dem 8. Juli 2022 auch nicht marktfähige Sicherheiten dafür nutzbar. Details zu dieser Regelung finden Sie in den aktuell geltenden AGB/BBk Abschnitt V Nr. 25.

Geeignet für die Abtretung für diesen besonderen Sicherungszweck sind alle notenbankfähigen Kreditforderungen, die auch für geldpolitische Geschäfte zulässig sind. Die Verwahrung dieser Sicherheiten erfolgt in einem separaten TARGET-Contingency-Pool (Pool-ID 201) in MACCs. Die Nutzung dieses Pools kann durch eine spezifische Abtretungserklärung für diesen speziellen Sicherungszweck gegenüber der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Voraussetzung dafür ist die vorherige Einrichtung eines spezifischen Zusatz-Sicherheitenkontos.

Wenn Sie nicht marktfähige Sicherheiten für ECONS-Kredite nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachsupport Kreditforderungen auf.