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Arbeitsgruppe des privaten Sektors empfiehlt rechtlichen Aktionsplan für Übergang von EONIA auf €STR
71 KB, PDF
Die Arbeitsgruppe des privaten Sektors zu risikofreien Euro-Zinssätzen hat heute eine Reihe von Empfehlungen zum rechtlichen Aktionsplan veröffentlicht, die den Übergang vom EONIA (Euro Overnight Index Average) zum €STR (Euro Short-Term Rate) regeln. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Arbeitsgruppe unter anderem für alle Produkte und Zwecke die Verwendung des €STR zuzüglich eines festen Spread (Zinsaufschlags) in Höhe von 8,5 Basispunkten als Ersatzzinssatz für den EONIA.
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EZB gibt Veröffentlichungszeitpunkt für Euro Short-Term Rate (€STR) bekannt
70 KB, PDF
Der Referenzzinssatz €STR soll an jedem TARGET2-Geschäftstag um 8:00 Uhr MEZ veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung soll auf der Website der EZB über die Market-Information-Dissemination-Plattform (MID-Plattform) sowie das Statistical Data Warehouse der EZB erfolgen. Die Regelungen zum Euro Short-Term Rate (€STR) werden die Grundsätze für finanzielle Benchmarks der IOSCO umsetzen, sofern diese relevant und geeignet sind.
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EZB finalisiert Leitfaden zur Vereinheitlichung der Regelungen für interne Modelle
53 KB, PDF
Die EZB veröffentlicht die finalen Kapitel ihres Leitfadens zu internen Modellen, die sich mit dem Kredit-, dem Markt- und dem Gegenparteiausfallrisiko befassen. Die Kapitel zu den Risikoarten ergänzen das bereits vorliegende Kapitel zu allgemeinen Themen („General topics“) wie interne Governance und Innenrevision. Der Leitfaden soll ein einheitliches Verständnis des bestehenden Rechtsrahmens sicherstellen.
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MFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: Mai 2019
444 KB, PDF
Der gewichtete Indikator der Kreditfinanzierungskosten für neue Kredite an Unternehmen sank im Mai 2019 um 5 Basispunkte gegenüber dem Vormonat auf 1,57 %; ausschlaggebend hierfür war vor allem der Zinseffekt. Der gewichtete Indikator der Kreditfinanzierungskosten für neue Wohnungsbaukredite an private Haushalte blieb mit 1,73 % im Mai 2019 weitgehend unverändert. Die gewichteten Zinssätze für neue Einlagen von Unternehmen und für neue Einlagen privater Haushalte blieben im Berichtsmonat mit 0,12 % bzw. 0,36 % ebenfalls nahezu konstant.
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BIZ: Geldpolitik darf nicht der Hauptmotor des Wachstums sein
01.07.2019 EN FR
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich fordert in ihrem jährlichen Wirtschaftsbericht, dass Strukturreformen, Fiskalpolitik und sogenannte makroprudenzielle Maßnahmen eine größere Rolle spielen sollten, um nachhaltiges Wachstum zu schaffen.
„Geldpolitik kann nicht der Hauptmotor des Wirtschaftswachstums sein“
, heißt es in dem Bericht. -
Euro-Geldmarktstatistik: dritte Mindestreserve-Erfüllungsperiode 2019
254 KB, PDF
Der tagesdurchschnittliche Umsatz der Geldaufnahme im unbesicherten Segment verringerte sich geringfügig von 127 Mrd € in der zweiten auf 126 Mrd € in der dritten Mindestreserve-Erfüllungsperiode 2019. Der gewichtete durchschnittliche Tagesgeldsatz für Geldaufnahmetransaktionen im unbesicherten Segment war am Gesamtmarkt weiterhin stabil bei -0,42 %, während er am Interbankenmarkt von -0,40 % auf -0,45 % sank. Der tagesdurchschnittliche Umsatz der Geldaufnahme im besicherten Segment blieb mit 350 Mrd € unverändert, wobei der gewichtete durchschnittliche Tagesgeldsatz -0,48 % betrug.
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Geldmengenentwicklung im Euro-Währungsgebiet: Mai 2019
250 KB, PDF
Die Jahreswachstumsrate der weit gefassten Geldmenge M3 belief sich im Mai 2019 auf 4,8% nach 4,7 % im April.
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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) - Juni 2019
33 KB, PDF
Am 6. Juni 2019 verabschiedete der EZB-Rat die zentralen Parameter der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III). Der Zinssatz für die einzelnen Geschäfte dieser Serie, die am 7. März 2019 angekündigt wurden, von September 2019 bis März 2021 durchgeführt werden und jeweils über eine Laufzeit von zwei Jahren verfügen, wird auf 10 Basispunkte über dem Durchschnittszinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems während der Laufzeit des jeweiligen GLRG festgesetzt.
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Stellungnahme der Deutschen Bundesbank anlässlich der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 5. Juni 2019 Schriftliche Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Kapitalmarktunion vertiefen, Staatsschulden entprivilegieren, TARGET2-Salden verringern“ (BT-Drucksache 19/6416) sowie zu dem Antrag der Fraktion der AfD „Target-Forderungen unabhängig vom Fortbestand des Euros besichern“ (BT-Drucksache 19/9232)
03.06.2019: Schriftliche Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Kapitalmarktunion vertiefen, Staatsschulden entprivilegieren, TARGET2-Salden verringern“ (BT-Drucksache 19/6416) sowie zu dem Antrag der Fraktion der AfD „Target-Forderungen unabhängig vom Fortbestand des Euros besichern“ (BT-Drucksache 19/9232)
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Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2019: Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand im Bundesanzeiger.