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Pressekonferenz am 6. Juni 2019 - Einleitende Bemerkungen
39 KB, PDF
Auf Grundlage unserer regelmäßigen wirtschaftlichen und monetären Analyse haben wir unter Berücksichtigung der jüngsten von Experten erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet eine gründliche Beurteilung der Wirtschafts- und Inflationsaussichten vorgenommen. Auf dieser Grundlage hat der EZB-Rat mit Blick auf sein Preisstabilitätsziel die folgenden Beschlüsse gefasst.
Erstens haben wir beschlossen, die Leitzinsen der EZB unverändert zu belassen. Wir gehen inzwischen davon aus, dass die Leitzinsen der EZB mindestens über die erste Hälfte des Jahres 2020 und in jedem Fall so lange wie erforderlich auf ihrem aktuellen Niveau bleiben werden, um eine fortgesetzte nachhaltige Annäherung der Inflation an ein Niveau von unter, aber nahe 2 % auf mittlere Sicht sicherzustellen.
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EZB kündigt Einzelheiten zu neuen gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) an
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Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat heute die wesentlichen Parameter der neuen Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) einschließlich der anwendbaren Zinssätze beschlossen.
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Geldpolitische Beschlüsse vom 6. Juni 2019
31 KB, PDF
Auf der heutigen Sitzung beschloss der EZB-Rat, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,00 %, 0,25 % bzw. -0,40 % zu belassen.
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MFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: April 2019
448 KB, PDF
Die gewichteten Indikatoren der Kreditfinanzierungskosten für neue Kredite an Unternehmen1 und für neue Wohnungsbaukredite an private Haushalte2 blieben im April 2019 mit 1,62% bzw. 1,75% weitgehend unverändert. Auch die gewichteten Zinssätze für neue Einlagen von Unternehmen und für neue Einlagen privater Haushalte waren im Berichtsmonat mit 0,11% bzw. 0,37 % nahezu konstant.
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Stellungnahme der Deutschen Bundesbank anlässlich der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 5. Juni 2019 Schriftliche Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Kapitalmarktunion vertiefen, Staatsschulden entprivilegieren, TARGET2-Salden verringern“ (BT-Drucksache 19/6416) sowie zu dem Antrag der Fraktion der AfD „Target-Forderungen unabhängig vom Fortbestand des Euros besichern“ (BT-Drucksache 19/9232)
03.06.2019: Schriftliche Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Kapitalmarktunion vertiefen, Staatsschulden entprivilegieren, TARGET2-Salden verringern“ (BT-Drucksache 19/6416) sowie zu dem Antrag der Fraktion der AfD „Target-Forderungen unabhängig vom Fortbestand des Euros besichern“ (BT-Drucksache 19/9232)
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Statistik über Versicherungsgesellschaften im Euro-Währungsgebiet: Erstes Quartal 2019
173 KB, PDF
Im ersten Quartal 2019 beliefen sich die gesamten von Versicherungsgesellschaften im Euroraum gehaltenen Aktiva auf 8 246 Mrd € und fielen damit um 362 Mrd € höher aus als im Schlussquartal 2018. Die gesamten versicherungstechnischen Rückstellungen der Versicherungsgesellschaften im Eurogebiet stiegen im gleichen Zeitraum um 293 Mrd € auf 6 243 Mrd €.
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EZB stellt einmaligen Zinsaufschlag zwischen €STR und EONIA zur Verfügung
73 KB, PDF
Spread zwischen €STR und EONIA auf 0,085 % (8,5 Basispunkte) festgesetzt
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Geldmengenentwicklung im Euro-Währungsgebiet: April 2019
265 KB, PDF
Die Jahreswachstumsrate der weit gefassten Geldmenge M3 belief sich im April 2019 auf 4,7 % nach 4,6 % im März (korrigiert von 4,5 %).
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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) - Mai 2019
55 KB, PDF
Am 10. Mai 2019 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2019/11 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems, die Leitlinie EZB/2019/12 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2016/65 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge sowie die Leitlinie EZB/2019/13 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten.
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Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen erbittet Rückmeldungen zu rechtlichem Aktionsplan für die Umstellung von EONIA auf €STR
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Bitte um Rückmeldungen bezüglich Empfehlungen zu Neu- und Altverträgen mit Referenzzinssatz EONIA. Konsultation betrifft Umstellung der EONIA-Methodik im Oktober 2019 und Außerkraftsetzung des EONIA Ende 2021. Arbeitsgruppe empfiehlt allen Marktteilnehmern baldmöglichste Umstellung auf €STR.