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2015 – Was steht auf der Agenda? Jahresempfang der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Nordrhein-Westfalen
Beim diesjährigen Jahresempfang der Bundesbankhauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen sprachen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Bundesbankvorstand Carl-Ludwig Thiele vor rund 200 Gästen aus Politik und Wirtschaft. Beide hoben in ihren Reden die Bedeutung von soliden Staatsfinanzen hervor.
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Konsolidierter Ausweis des Eurosystems zum 30. Januar 2015
119 KB, PDF
Gemäß der Berichtspflichten der ESZB-Satzung wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) wöchentlich ein konsolidierter Ausweis des Eurosystems veröffentlicht. Dieser soll den Nutzern als Informationsquelle im Zusammenhang mit den geldpolitischen Operationen, den Devisengeschäften und der Investitionstätigkeit dienen. Zudem sind darin Angaben über die Liquiditätsströme enthalten.
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"Preisblasen werden wahrscheinlicher"
28.01.2015 EN
Derzeit sieht Bundesbankvorstand Andreas Dombret keine Anzeichen für eine Immobilienpreisblase in Deutschland. Hohe Liquidität und niedrige Zinsen ließen jedoch die Wahrscheinlichkeit dafür steigen, warnte Dombret bei einer Rede in Berlin.
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Geldmengenentwicklung im Euro-Währungsgebiet: Dezember 2014
107 KB, PDF
Die Jahreswachstumsrate der weit gefassten Geldmenge M3 erhöhte sich im Dezember 2014 auf 3,6 % nach 3,1 % im November 2014. Der Dreimonatsdurchschnitt der Jahresänderungsraten von M3 im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2014 stieg auf 3,1 %, verglichen mit 2,7 % in der Zeit von September bis November 2014.
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Konsolidierter Ausweis des Eurosystems zum 23. Januar 2015
49 KB, PDF
Gemäß der Berichtspflichten der ESZB-Satzung wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) wöchentlich ein konsolidierter Ausweis des Eurosystems veröffentlicht. Dieser soll den Nutzern als Informationsquelle im Zusammenhang mit den geldpolitischen Operationen, den Devisengeschäften und der Investitionstätigkeit dienen. Zudem sind darin Angaben über die Liquiditätsströme enthalten.
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"Kauf von Staatsanleihen birgt Risiken"
26.01.2015 EN
Bundesbankpräsident Jens Weidmann sieht den aktuellen Beschluss des EZB-Rats kritisch, Staatsanleihen anzukaufen. Er halte ein solches Programm derzeit nicht für nötig. Die Käufe drohten den Reformdruck auf die Krisenländer zu senken. Immerhin mindere die konkrete Ausgestaltung einige der Probleme, die mit Staatsanleihekäufen einhergehen.
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Finanzentwicklung und Wachstum: Leitlinien für eine Reform des Finanzsektors Frankfurt Finance Summit 2015: "Das letzte Wort"
Bundesbank-Vizepräsidentin Claudia Buch hat darauf hingewiesen, dass ein ausgereifteres Finanzsystem zur Förderung des Wirtschaftswachstums beitrage. In einer Rede auf dem Frankfurt Finance Summit 2015 stellte sie fest:
"Finanzsysteme, die stärker auf Eigen- als auf Fremdfinanzierung beruhen, können das Wachstum begünstigen und sind tendenziell schockresistenter."
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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) - Januar 2015
65 KB, PDF
Am 16. Januar 2015 überprüfte der EZB-Rat das Verzeichnis der zugelassenen nicht geregelten Märkte für Vermögenswerte, die als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind. Infolgedessen wurde beschlossen, den Alternext Brussels Market und den First North Bond Market Finland als nicht geregelte Märkte zuzulassen, und den OTC-Markt für Euro-Schatzwechsel der Bank of England nicht mehr zuzulassen.
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EZB kündigt erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten an
41 KB, PDF
Der EZB-Rat hat heute ein erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten angekündigt. Ziel des Programms ist es, dass die EZB ihr Mandat zur Gewährleistung von Preisstabilität erfüllt. Es sieht vor, dass die EZB zusätzlich zu ihren bestehenden Programmen zum Ankauf von Vermögenswerten des privaten Sektors Staatsanleihen ankauft, um den Risiken einer zu lang anhaltenden Phase niedriger Inflation zu begegnen.
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EZB kündigt Änderung des Zinssatzes für künftige gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte an
75 KB, PDF
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat heute beschlossen, den Zinssatz für die verbleibenden sechs gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) so zu ändern, dass er dem zum Zeitpunkt der Durchführung des betreffenden GLRG geltenden Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) des Eurosystems entspricht.