Allgemeine Suche
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Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen
Die im Rahmen des GLRG-II aufgenommenen Mittel können zwei Jahre nach ihrer Valutierung freiwillig in vierteljährlichen Rhythmus zurückgezahlt werden.
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Meldepflichten und Audit
Zur Berechnung der Benchmark, der Bietungslimits und des anzuwendenden Zinssatzes müssen Geschäftspartner, die am GLRG-II teilnehmen möchten, weiterhin Meldedaten zu bestimmten ausstehenden Krediten in Form eines Meldeschemas an die Deutsche Bundesbank übermitteln. Die Meldeperioden wurden jedoch auf insgesamt zwei reduziert.
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Beratung der Bundesregierung und unabhängige Expertise in Gremien
31.03.2011 EN
Die Hauptaufgabe der Geldpolitik ist, Preisstabilität zu gewährleisten. In diesem Rahmen und auf Basis volkswirtschaftlicher Analysen berät die Bundesbank auch andere öffentliche Institutionen, insbesondere die Bundesregierung.
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Frühzeitiges Eingreifen Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Sollte sich die Finanzlage eines Instituts verschlechtern, stehen der Aufsichtsbehörde umfangreiche Befugnisse zur Frühintervention im SAG zur Verfügung.
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Fachgremium Krisenmanagement
Die Hauptaufgaben des Fachgremiums sind der Informationsaustausch über die Arbeit internationaler Arbeitsgruppen und die Erörterung institutsübergreifender Fragestellungen.
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ESRB und FSC
01.01.2016 EN
Die Bundesbank ist maßgeblich in die Arbeiten des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) und des Ausschusses für Finanzstabilität (Financial Stability Committee - FSC) einbezogen. Ihre Vertreter sind Mitglieder in vielen Unterstrukturen und Expertengruppen und wirken an methodischen und konzeptionellen Arbeiten ebenso mit wie an den Risiko- und Instrumentenanalysen..