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EBA-Stresstest belegt höhere Widerstandsfähigkeit der Banken im Euroraum gegenüber finanziellen Schocks
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Press conference on the publication of the new Financial Stability Review 2023
Keine deutsche Übersetzung verfügbar
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EBA-Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten 18.09.2024 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Mit den „Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen“ (EBA/GL/2024/04) regelt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Voraussetzungen für die Korrektureinreichung historischer Daten durch Finanzinstitute und reduziert dadurch die Notwendigkeit von Korrekturmeldungen. Diese Leitlinien betreffen Daten, die im Rahmen der EBA-Melderegelungen für Aufsichts- und Abwicklungsmeldungen übermittelt werden. Statt wie bisher zeitlich unbeschränkt sind Korrekturen nun abhängig von der Meldefrequenz sowie unter Berücksichtigung von Ausnahmen einzureichen. Neben fehlerhaften Daten für den aktuellen Meldestichtag müssen Finanzinstitute beispielsweise bei quartalsweisen Meldungen mindestens vier vorangegangene Quartale korrigieren. Die korrigierten Daten werden analog neu eingereichter Daten weiterhin validiert. Zusätzlich wird die Genauigkeitsanforderung in den EBA-Meldevorschriften für monetäre Daten von 1 000 auf 10 000 EUR gesenkt.
Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank wenden die Leitlinien seit dem 17. Oktober 2024 an. -