Weiterentwicklung der Schuldenbremse – ein Beitrag der Bundesbank zur Reformdiskussion
Die Bundesbank hält eine weitere Reform der Schuldenbremse für wichtig und legt dazu einen Diskussionsbeitrag vor. Der Beitrag baut auf den Reformvorschlägen der Bundesbank von Anfang 2025 auf und berücksichtigt die neue Ausgangssituation durch die Reform der Fiskalregeln im März 2025. Die reformierten deutschen Fiskalregeln erlauben hohe Defizite. Die Schuldenquote könnte damit bis 2040 auf fast 90 Prozent und längerfristig sogar über 100 Prozent steigen. Die nun vorgelegte Empfehlung der Bundesbank für eine künftige Reform der Schuldenbremse zielt darauf ab, diesen Aufwärtstrend mittelfristig zu stoppen und die Schuldenquote perspektivisch wieder bei 60 Prozent zu verankern.
Die Empfehlungen der Bundesbank schnüren ein konsistentes Gesamtpaket für eine handlungsfähige Finanzpolitik und solide Staatsfinanzen:
- Das Paket bietet einen Rahmen für eine planvolle und stetige Haushalts- und Finanzpolitik.
- Es sichert solide Staatsfinanzen verlässlich ab und trägt den EU-Regeln Rechnung.
- In der Übergangsphase werden Verteidigungsausgaben Schritt für Schritt weniger kreditfinanziert. Kreditspielräume werden so zunehmend auf Investitionen hin ausgerichtet.
- In der Zielzone wird der Kreditspielraum für Investitionen verstetigt. Der Vorschlag schließt damit an das Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität an.
Besser abgesicherte Investitionen und verlässliche Perspektiven
Die deutschen Fiskalregeln wurden im März 2025 grundlegend reformiert. Um den großen Herausforderungen bei Verteidigung und Infrastruktur Rechnung zu tragen, gibt es nunmehr umfangreiche Verschuldungsmöglichkeiten. Dies ist vorübergehend nachvollziehbar.
Dauerhaft hohe Defizite haben aus Sicht der Bundesbank aber bedeutsame Risiken und Nebenwirkungen: Eine stark steigende Schuldenquote verengt künftige Haushaltspielräume, und die Staatsfinanzen verlieren nach und nach ihre Widerstandsfähigkeit. Der Staat könnte private Haushalte und Unternehmen dann in Krisenzeiten schlechter unterstützten und es drohten Konflikte mit einer stabilitätsorientierten Geldpolitik.
Deshalb sind Fiskalregeln wichtig, die langfristig solide Staatsfinanzen und die Einhaltung der EU-Regeln gewährleisten. Die Fiskalregeln lassen sich aus Sicht der Bundesbank so ausgestalten, dass sie staatliche Investitionen künftig besser absichern. Zudem sollten die Fiskalregeln eine möglichst stetige Haushaltspolitik ermöglichen.
Reform in drei Stufen
Die Bundesbank empfiehlt, Finanzpolitik und Schuldenbremse in drei Stufen gezielt und planvoll auf die aktuellen Herausforderungen und solide Staatsfinanzen auszurichten:
- In der Anfangsphase sind hohe Defizite im Einklang mit den geltenden Kreditgrenzen möglich. Die Bundesbank-Fachleute empfehlen aber, die Kredite auf die akuten Mehrbedarfe bei Verteidigung und Infrastruktur zu fokussieren. Diese Stufe könnte bis 2029 bestehen. Bei einem fokussierten Einsatz der Kreditmöglichkeiten erscheint ein Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits auf rund 4 Prozent des BIP plausibel.
- In einer anschließenden Übergangsphase werden die Defizite im Sinne der EU-Regeln sukzessive zurückgeführt, um wieder eine solide Haushaltsposition zu erreichen. Dazu werden Verteidigungsausgaben Schritt für Schritt weniger kreditfinanziert und zunehmend aus den laufenden Einnahmen bestritten. Das Sondervermögen Infrastruktur/Klimaneutralität kann weiterhin Ausgaben von fast 1 Prozent des BIP über Schulden finanzieren. Diese Phase könnte von 2030 bis 2035 laufen. In ihr wird das gesamtstaatliche Defizit Richtung 1 Prozent des BIP abgebaut.
- In der Zielzone sichert eine reformierte Schuldenbremse solide Staatsfinanzen ab. Sie verstetigt dabei gleichzeitig den investiven Kreditspielraum nach Ende des Sondervermögens Infrastruktur/Klimaneutralität. Diese Zielzone entspricht im Wesentlichen den Bundesbank-Reformvorschlägen von Anfang 2025. Dabei werden Investitionen begünstigt und Leitplanken für eine stabilitätsorientierte Finanzpolitik gesetzt. Neben einer Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen von 0,8 Prozent des BIP umfasst der Vorschlag frei verfügbare Verschuldungsmöglichkeiten für Bund und Länder: Bei einer Schuldenquote größer als 60 Prozent erhalten sie jeweils strukturelle Verschuldungsmöglichkeiten von 0,1 Prozent des BIP; bei einer Schuldenquote unter 60 Prozent jeweils 0,35 Prozent des BIP. Zusätzliche Reformelemente erleichtern u. a. eine stetige Haushaltspolitik.