Basel III-Monitoring: Deutsche Banken weiterhin mit stabiler Eigenkapitalausstattung

Die deutschen Institute weisen zum 30. Juni 2016 weiterhin eine stabile Eigenkapitalausstattung aus. Dies ergab die aktuelle halbjährliche Analyse der Deutschen Bundesbank, die untersucht, wie sich die Eigenkapitalreformen und die neuen Liquiditätsstandards, besser bekannt als "Basel III-Rahmenwerk", auf Banken auswirken. Zu den insgesamt 39 untersuchten deutschen Banken gehörten sieben international aktive sogenannte Gruppe-1-Institute mit einer Kernkapitalausstattung von mehr als 3 Mrd € gemäß aktueller Regulierung sowie weitere 32 kleinere deutsche Institute, die der Gruppe 2 zuzurechnen sind.

Die alle sechs Monate durchgeführte Auswirkungsstudie konzentriert sich auf die bereits rechtlich umgesetzten Bereiche des Basel III-Rahmenwerks und die Verschuldungskennziffer (Leverage Ratio). Auf der regulatorischen Agenda des Baseler Ausschusses steht derzeit insbesondere die Vollendung von Basel III mit dem Ziel, die Unterschiede bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) zu reduzieren. Die dazugehörigen Auswertungen – unter anderem zur Überarbeitung der internen Modelle und des Standardansatzes für das Kreditrisiko (inklusive Output Floor), zur Anpassung der Regeln für das Handelsbuch und das neue Verbriefungsrahmenwerk – sind in den hier veröffentlichten Ergebnissen nicht abgebildet, da die Verhandlungen hierzu auf internationaler Ebene noch nicht abgeschlossen sind.

"Die Regulierungsreformen, die bereits umgesetzt sind, haben dazu geführt, dass deutsche Banken heute wesentlich mehr und sehr viel hochwertigeres Kapital vorhalten als noch vor wenigen Jahren. Standen die großen deutschen Institute 2011 noch bei einer Kernkapitalquote von 5,4 %, so waren es Ende Juni 2016 schon 12,1 %.", sagte Andreas Dombret, der für die Bankenaufsicht zuständige Vorstand der Deutschen Bundesbank.

Die Institute der Gruppe 1 meldeten zum 30. Juni 2016 im Mittel eine Quote des harten Kernkapitals[1] von 11,6 %, die der Gruppe 2 von 13,5 %. Alle Institute beider Gruppen erfüllten neben den Mindestanforderungen die Anforderungen an den Kapitalerhaltungspuffer, der seit dem Jahr 2016 schrittweise bis zum Jahr 2019 eingeführt wird. Die seit der ersten Erhebungsrunde im Juni 2011 konstante Steigerung der Kapitalquoten ist auf eine grundlegende Stärkung der Kapitalbasis zurückzuführen sowie auf den Abbau von risikogewichteten Positionswerten. So verringerten die Gruppe-1-Institute seit Juni 2011 die Gesamt-RWA um 31,4 % (Gruppe 2: 21,5 %) und erhöhten den Bestand an hartem Kernkapital um 49,9 % (Gruppe 2: 26,8 %).

Die Stärkung der Kapitalbasis verbesserte zudem die durchschnittliche Leverage Ratio beider Gruppen. Die Leverage Ratio setzt das Kernkapital eines Instituts ins Verhältnis zum nicht risikogewichteten Gesamtengagement. Sie betrug zum 30. Juni 2016 für Institute der Gruppe 1 im Mittel 3,6 % und für Institute der Gruppe 2 im Mittel 5,3 %. Damit haben die Banken ihren Verschuldungsgrad seit dem Beginn der Erhebung im Juni 2011 deutlich verringert. Um eine Verschuldungskennziffer in Höhe von 3 % einzuhalten, müssen alle Gruppe-1-Institute und 74,2 % der teilnehmenden Gruppe-2-Institute eine höhere Kernkapitalausstattung aufweisen als zur Erfüllung der risikobasierten Mindestkernkapitalanforderung in Höhe von 6 %. Würden zusätzlich der Kapitalerhaltungspuffer, der Puffer für global oder anderweitig systemrelevante Institute oder ein antizyklischer Kapitalpuffer berücksichtigt, wäre die Bindungswirkung der Verschuldungskennziffer jedoch geringer.

Die deutschen Institute weisen ähnliche Kapitalquoten aus wie Institute anderer europäischer Länder. Dagegen ist die mittlere Leverage Ratio der deutschen Gruppe-1-Institute im europäischen Vergleich nach wie vor unterdurchschnittlich. Das heißt, durchschnittlich halten sie im Verhältnis zu ihrem Gesamtengagement weniger Eigenkapital als andere europäische Institute. Die mittlere Leverage Ratio der deutschen Gruppe-2-Institute entspricht dem Median der europäischen Vergleichsinstitute.

Weiterhin befasst sich die Studie mit der Liquiditätsdeckungskennziffer, der sogenannten Liquidity Coverage Ratio (LCR). Die kurzfristige, stressbasierte LCR definiert die Mindestanforderung an den Bestand hochliquider Aktiva, die notwendig sind, um die in einem 30-tägigen Stress-Szenario auftretenden Nettozahlungsmittelabflüsse abzudecken. Die durchschnittliche LCR betrug für Gruppe-1-Institute 115,8 % und für Gruppe-2-Institute 148,4 %. Im Mittel erfüllten somit die Institute beider Gruppen die vom Jahr 2018 an einzuhaltende Mindestanforderung von 100 %. Unterhalb dieser Mindestquote lagen zum betrachteten Stichtag noch ein Gruppe-1-Institut und zwei Gruppe-2-Institute. Jedoch erfüllten alle Institute zum 30. Juni 2016 die ab 1. Januar 2017 einzuhaltende Mindestquote von 80 %.

Angesichts der hohen Bedeutung einer ausreichenden Liquiditätsausstattung zeigt sich Dombret mit dieser Entwicklung zufrieden: "Ich begrüße ausdrücklich die Fortschritte bei der Erfüllung der Liquiditätsvorgaben und ermutige zugleich die Banken, ihrer Liquiditätsausstattung auch künftig gebührend Beachtung zu schenken."

Als weitere Liquiditätskennziffer wurde die strukturelle Liquiditätsquote, die Net Stable Funding Ratio (NSFR), betrachtet. Die NSFR ist eine bilanzbasierte Kennzahl, die vorhandene Finanzierungsmittel den zu finanzierenden Aktiva gegenüberstellt. Die NSFR betrug für Institute der Gruppe 1 im Mittel 98%. Sie benötigten damit zusammen noch 47,4 Mrd € an stabilen Finanzierungsmitteln, um die vom Jahr 2018 an geltende Mindestquote von 100 % zu erfüllen. Die durchschnittliche NSFR der Institute der Gruppe 2 lag bei 106,8 %. Auf Einzelinstitutsbasis benötigten fünf Institute der Gruppe 2 zusammen noch 16 Mrd € an stabilen Finanzierungsmitteln zur Einhaltung der NSFR. Seit der ersten Erhebungsrunde im Juni 2011 verringerte sich der Bedarf an stabilen Finanzierungsmitteln von Instituten der Gruppe 1 um 72,3 % und von Instituten der Gruppe 2 um fast 100 %.

Die halbjährliche Datenanalyse der Deutschen Bundesbank findet im Rahmen des Basel III-Monitoring statt. Hierbei beobachten und analysieren der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) seit Anfang 2011 die Auswirkungen der Eigenkapitalreformen und der neuen Liquiditätsstandards für ausgewählte Institute auf halbjährlicher Basis. Bei der europäischen Erhebung sind 164 Banken aus 18 EU-Mitgliedsländern beteiligt.

Fußnote:

  1. Gemäß Vollumsetzung des Regulierungspaktes CRR/CRD IV.