Bundesbank und BaFin schlagen Einstellung des Millionenkreditmeldewesens vor
Die Deutsche Bundesbank und die Finanzaufsicht BaFin stoßen gemeinsam den Abbau von Bürokratie an: Die beiden Institutionen haben vorgeschlagen, das Millionenkreditmeldewesen für Banken und Versicherer zum 30. Dezember 2026 einzustellen. Die erforderlichen Gesetzesanpassungen hat das Bundesministerium der Finanzen im Entwurf des Standortfördergesetzes veröffentlicht.
Mit ihrem Vorschlag leisten Bundesbank und BaFin einen Beitrag zur administrativen Entlastung der Kreditwirtschaft. Die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens bringt den Instituten eine erhebliche Entlastung und deutliche Entbürokratisierung
, erläutert Bundesbankpräsident Joachim Nagel. Auch bei der Bundesbank selbst sinkt der Aufwand im Meldewesen.
Bundesbank und BaFin halten die Doppelbelastung im Meldewesen nicht mehr für verhältnismäßig. Wir können jetzt diese Berichtspflichten streichen, weil uns aus europäischen Datenquellen mittlerweile aussagekräftige Informationen zur Verfügung stehen
, erklärt BaFin-Präsident Mark Branson.
Über das Millionenkreditmeldewesen melden Kreditinstitute, Versicherer und weitere Meldepflichtige jedes Quartal alle Kredite an einen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit, die eine Million Euro erreichen oder überschreiten. Derzeit unterliegen rund 3.200 Unternehmen dieser Meldepflicht. Zugleich melden die Banken sehr granulare Daten zu ihren Kreditportfolien im Rahmen der Kreditdatenstatistik der EZB (AnaCredit) an die Bundesbank.
Die Daten aus dem bankaufsichtlichen Meldewesen sind für die Aufsicht eine wesentliche Erkenntnisquelle, um Kreditrisiken im Bankensektor zu identifizieren und analysieren. Mit AnaCredit und der Statistik über Wertpapierinvestments hat die deutsche Aufsicht aber mittlerweile aussagekräftige Alternativen zum Millionenkreditmeldewesen.