
Dienstleistungen nach Art der Erbringung (MoS)
Dienstleistungen sind schwieriger grenzüberschreitend zu handeln als Waren oder Wertpapiere, da oft der Produzent und der Konsument zusammenkommen müssen. Dies erklärt, warum Dienstleistungen zwar fast 80 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) ausmachen, aber im grenzüberschreitenden Handel nur etwa 25 % ausmachen. Freihandelsabkommen wie das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) zielen darauf ab, Handelshemmnisse abzubauen.
Im Jahr 2023 wurden die meisten Dienstleistungen direkt grenzüberschreitend erbracht. Dies spiegelt sich in Einnahmen von 295 Milliarden Euro und Ausgaben von 281 Milliarden Euro wider. Der Konsum im Ausland war mit Einnahmen von 65 Milliarden Euro und Ausgaben von 115 Milliarden Euro deutlich geringer. Die Präsenz natürlicher Personen spielte mit Einnahmen von 38 Milliarden Euro und Ausgaben von 33 Milliarden Euro eine noch geringere Rolle. Daten zur kommerziellen Präsenz liegen für 2023 noch nicht vor.
Die Bedeutung der verschiedenen Erbringungsarten variiert stark zwischen den Partnerländern und hängt von der Struktur der gehandelten Dienstleistungen ab. Traditionelle Reiseländer haben beispielsweise einen höheren Anteil an der Art „Konsum im Ausland“, da Touristen ins Ausland reisen, um dort Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
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Die Dienstleistungen nach Art der Erbringung werden seit Berichtsjahr 2023 erstellt und in der Regel elf Monate nach Ablauf eines Jahres von der Bundesbank veröffentlicht.
Die Statistik gibt darüber Auskunft auf welcher Art die Dienstleistung erbracht wurde. Es werden dabei vier Arten unterschieden:
Grenzüberschreitende Erbringung (Art 1 / Mode 1: Cross-Border Supply):
Hierbei wird die Dienstleistung von einem Land in ein anderes geliefert, ohne dass der Dienstleister oder der Dienstleistungsempfänger physisch das Land des anderen betritt. Ein Beispiel hierfür ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen per Telefon oder Internet.
Konsum im Ausland (Art 2 / Mode 2: Consumption Abroad):
Bei dieser Art der Erbringung reist der Dienstleistungsempfänger in das Land des Dienstleisters, um dort die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Ein typisches Beispiel ist der Reiseverkehr, bei dem der Tourist ins Ausland reist, um dort Dienstleistungen wie Unterkunft und Verpflegung zu nutzen.
Kommerzielle Präsenz (Art 3 /Mode 3: Commercial Presence):
Hierbei gründet der Dienstleister eine Niederlassung, Tochtergesellschaft oder ein Joint Venture im Ausland, um dort Dienstleistungen anzubieten. Ein Beispiel ist eine deutsche Bank, die eine Tochter in einem anderen Land eröffnet und mit dieser Dienstleistungen in diesem Land erbringt.
Präsenz natürlicher Personen (Art 4 / Mode 4: Presence of Natural Persons):
Diese Art der Erbringung umfasst die vorübergehende Präsenz von natürlichen Personen eines Landes in einem anderen Land, um dort Dienstleistungen zu erbringen. Ein Beispiel ist ein Ingenieur, der für ein Projekt vorübergehend in ein anderes Land entsandt wird.
Importe Exporte Art 1: Grenzüberschreitende Erbringung Ausländischer Dienstleister erbringt Leistung für einen Deutschen. Beide bleiben in ihren Ländern. Deutscher Dienstleister erbringt Leistung für einen Ausländer. Beide bleiben in ihren Ländern. Art 2: Konsum im Ausland
Dienstleistungsnehmer bewegt sich
Deutscher Konsument geht ins Ausland, um die Dienstleistung zu erhalten (Reiseverkehr) Ausländischer Konsument kommt nach Deutschland, um die Dienstleistung zu erhalten Art 3: Kommerzielle Präsenz Im Ausland ansässige Unternehmen, die von Deutschland kontrolliert werden, erbringen im Ausland Dienstleistungen In Deutschland ansässige Unternehmen, die vom Ausland kontrolliert werden, erbringen in Deutschland Dienstleistungen Art 4: Präsenz natürlicher Personen
Dienstleister bewegt sich
Ausländischer Dienstleister (natürliche Person) geht nach Deutschland, um dort eine Dienstleistung zu erbringen Deutscher Dienstleister (natürliche Person) geht ins Ausland, um dort eine Dienstleistung zu erbringen. In den kommenden Jahren wird der Datensatz für diese Statistik erweitert. So wird zukünftig auch Art 3 abgebildet und die Information für mehr Länder bereitgestellt.