Häufig gestellte Fragen zu Euro-Banknoten
Bitte informieren Sie sich zunächst hier, bevor Sie eine Anfrage an die Bundesbank richten.
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Die Deutsche Bundesbank und die anderen Notenbanken des Eurosystems geben nach und nach auch Euro-Banknoten aus, die die Unterschrift von Mario Draghi tragen, der seit dem 1. November 2011 Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) ist.
Alle anderen Merkmale dieser Geldscheine stimmen mit denen von Banknoten überein, die die Unterschriften der vorherigen Präsidenten der EZB, Willem F. Duisenberg oder Jean-Claude Trichet tragen. Euro-Banknoten mit diesen drei Unterschriften sind parallel im Umlauf und gesetzliche Zahlungsmittel.
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Nach Art. 128 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 16 des ESZB-Statuts und Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro haben Euro-Banknoten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. § 14 Abs. 1 S. 2 des Bundesbankgesetzes wiederholt den Regelungsgehalt der vorgenannten unionsrechtlichen Vorschriften für den Geltungsbereich des Bundesbankgesetzes.
Daher ist ohne anderweitige Regelung jedermann gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren. Dieses Prinzip unterliegt allerdings Einschränkungen.
Zum einen gilt nach deutschem Zivilrecht grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dieses Prinzip ermöglicht es den an einem Rechtsgeschäft Beteiligten, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt frei zu bestimmen. So ist es den Vertragspartnern auch möglich, eine bestimmte Art der Erfüllung zu vereinbaren oder auch auszuschließen. Zum anderen können auch gesetzliche Regelungen eine andere Möglichkeit der Erfüllung einer Geldschuld regeln oder vorsehen.
In beiden Fällen handelt es sich lediglich um Regelungen zur Erfüllung von Verbindlichkeiten, die die Eigenschaft von Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel unberührt lassen, so dass von ihnen Währungsrecht nicht betroffen ist.
Externe Links
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Das Eurosystem hat umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, um die Verbreitungsgefahr von Viren über Banknoten festzustellen. Die Ergebnisse zeigen, dass Viren auf Banknoten wie auf anderen Oberflächen (z.B. Türgriffen, Zeitungen oder Tastaturen) für einen kurzen Zeitraum überleben könnten. Es gibt jedoch keine Belege dafür, dass Viren jemals durch Banknoten übertragen wurden.
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Die Euro-Banknoten wurden in verschiedenen Ländern hergestellt. Die genauen Standorte entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.
Land Stadt Produktionsstätte Belgien Brüssel Nationale Bank van Belgie/Banque Nationale de Belgique Deutschland Berlin Bundesdruckerei Deutschland Leipzig/München Giesecke & Devrient Finnland Vantaa Setec Oi Frankreich Chantepie Oberthur Griechenland Athen Bank von Griechenland Großbritannien Gateshead De La Rue Irland Dublin Central Bank and Financial Services Autority of Ireland Italien Rom Banca d’Italia Niederlande Harlem Johan Enschede & Zn. Österreich Wien Österreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH Portugal Carregado Valora Spanien Madrid Fábríca Nacional de Moneda y Timbre -
Entworfen wurden die Euro-Banknoten zum Thema "Zeitalter und Stile in Europa" von dem österreichischen Künstler Robert Kalina. Sie zeigen Architekturstile aus sieben Epochen der euopäischen Kulturgeschichte: Klassik auf der 5-Euro-Banknote, Romanik auf der 10-Euro-Banknote, Gotik auf der 20-Euro-Banknote, Renaissance auf der 50-Euro-Banknote, Barock und Rokoko auf der 100-Euro-Banknote, Eisen- und Glasarchitektur auf der 200-Euro-Banknote und moderne Architektur des 20. Jahrhunderts auf der 500-Euro-Banknote. Hauptelemente auf der Vorderseite der Noten sind Fenster und Tore, auf der Rückseite stehen Brücken im Mittelpunkt. Diese Abbildungen stellen jedoch kein bestimmtes Bauwerk, sondern ein typisches architektonisches Beispiel der ausgewählten Epochen dar.
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Der Name der Währung erscheint in lateinischer (EURO) und griechischer Schrift (EYPΩ), sowie bei der Europa-Serie zusätzlich in kyrillischer Schrift (EBPO) weil alle drei Schriften in der Europäischen Union benutzt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob das entsprechende Land (kyrillisch: Bulgarien) den Euro als Währung eingeführt hat oder nicht.
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Die auf der Banknotenrückseite abgebildeten Brücken wurden als typisches architektonisches Beispiel ausgewählter Epochen gestaltet und bilden keine bestimmten Bauwerke ab. Könnte man die Brücken leicht als bestimmte Bauwerke identifizieren, würden die jeweiligen Banknoten unweigerlich mit einem bestimmten Land in Verbindung gebracht werden. Die Brücken repräsentieren daher durch eine stilisierte Abbildung nur eine bestimmte Epoche in der europäischen Geschichte. Ähnlich aussehende Brücken sind in vielen Teilen Europas zu finden. Dies gilt auch für die auf den Banknoten abgebildeten Fenster und Tore.
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Seit Beginn der Entwurfsphase der Euro-Banknoten (1995) wurde erfolgreich mit der Europäischen Blindenunion zusammengearbeitet, da gutes Design für Blinde und Sehbehinderte allen dient. Im Ergebnis sind die hergestellten Banknoten sehr benutzerfreundlich.
Jede der sieben Stückelungen hat eine andere Größe. Dadurch können Blinde und Sehbehinderte die Banknoten gut unterscheiden. Außerdem wird durch verstärkten Stichtiefdruck erreicht, dass einige Elemente des Banknotenbildes als Relief erscheinen. Die großen Zahlen (das heißt die Notenwerte) auf der Vorderseite heben sich beispielsweise von der Oberfläche ab und können ertastet werden. Bei den Stückelungen Euro 200 und Euro 500 sind zusätzlich auf der Vorderseite am unteren bzw. rechten Rand ertastbare Striche vorhanden.
Für Sehbehinderte stehen für die unterschiedlichen Banknoten zusätzlich folgende Merkmale zur Verfügung:
- Jede Banknote hat eine vorherrschende Farbe (Blau zum Beispiel bei der 20-Euro-Note).
- Zur Unterscheidung der jeweils aufeinander folgenden Stückelungen wurden stark kontrastierende Farben gewählt (beispielsweise ist die 10-Euro-Banknote rot, während die 20-Euro-Banknote blau ist).
- Die Notenwerte sind in großen, deutlich sichtbaren Zahlen aufgedruckt.
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Nein. Die Abgabe von Banknoten mit bestimmten Nummern z.B. für Sammlerzwecke ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
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Die Euro-Banknoten der ersten Serie tragen folgende Kennbuchstaben, die einen Hinweis auf die zum Druck beauftragte Notenbank geben:
Nationale Zentralbank von ... Kennbuchstabe Belgien Z Griechenland Y Deutschland X Spanien V Frankreich U Irland T Italien S Lettland C1) Litauen B2) Luxemburg 3) Niederlande P Österreich N Portugal M Finnland L Slowenien H Slowakei E Zypern G Malta F Estland D Die Geldscheine der zweiten Euro-Serie weisen auf der Rückseite zwei Seriennummern auf: eine horizontal verlaufende schwarze Nummer sowie eine vertikal verlaufende Nummer, die in einer anderen Farbe gehalten wird. Die horizontal angeordnete Nummer besteht aus zwei Buchstaben, gefolgt von zehn Zahlen. Der erste Buchstabe gibt Auskunft über die Druckerei. Der zweite Buchstabe hat keine spezifische Bedeutung, ermöglicht aber eine größere Anzahl von Seriennummern.
1) Lettland hat den Euro am 1. Januar 2014 eingeführt. Die lettische Notenbank Latvijas Banka ist künftig berechtigt, in der Seriennummer von Euro-Banknoten den Buchstaben C zu verwenden, sofern ihr der Auftrag zur Herstellung von Geldscheinen der ersten Serie erteilt wird. Allerdings ist die Verwendung dieses Buchstabens noch ungewiss, da Vereinbarungen über die künftige Herstellung erst noch getroffen werden.
2) Litauen hat den Euro am 1. Januar 2015 eingeführt. Die litauische Notenbank Lietuvos Bankas ist künftig berechtigt, in der Seriennummer von Euro-Banknoten den Buchstaben B zu verwenden, sofern ihr der Auftrag zur Herstellung von Geldscheinen der ersten Serie erteilt wird. Allerdings ist die Verwendung dieses Buchstabens noch ungewiss, da Vereinbarungen über die künftige Herstellung erst noch getroffen werden.
3) Die Banque Centrale du Luxembourg beauftragt den Druck eigener Banknoten in Zusammenarbeit mit anderen Zentralbanken.
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Der auf den Euro-Banknoten aufgedruckte Ländercode (z.B. X für Deutschland, restliche Länder s. oben stehende Übersicht) besagt, im Auftrag welcher nationalen Zentralbank (NZB) die betreffende Banknote hergestellt worden ist. Nicht jede NZB beschafft alle sieben Notenstückelungen, vielmehr wird die Produktion der benötigten Banknoten im gesamten Euroraum im Rahmen eines sog. dezentralen Poolings, bei dem sich einzelne Notenbanken i. d. R. auf wenige Stückelungen konzentrieren, aufgeteilt. Somit sind die NZB, welche eine Banknote herstellen lässt, und diejenige, welche die betreffende Banknote in Verkehr bringt, nicht notwendigerweise identisch.
Ausgegeben werden Euro-Banknoten nicht von dem Mitgliedstaat, dessen Ländercode eine Banknote trägt. Ausgeber der Euro-Banknoten sind vielmehr die nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten und die Europäische Zentralbank.
Unabhängig von ihrem Ländercode sind Euro-Banknoten in allen Ländern der Euro-Zone gesetzliches Zahlungsmittel. Welche Rechte sich aus einer Banknote gegenüber den nationalen Zentralbanken ergeben, ist in Artikel 3 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten geregelt. Nach Art. 3 Abs. 2 dieses Beschlusses nehmen die nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten sämtliche Euro-Banknoten, d.h. unabhängig vom aufgedruckten Ländercode, zum Austausch in Euro-Banknoten des gleichen Wertes oder zur Gutschrift auf ein bei der Empfänger-NZB unterhaltenes Konto an.
Weiterführende Informationen
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Auf der Rückseite der Euro-Banknoten sind folgende Inseln und Überseedepartements abgebildet: Azoren, Madeira, Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, Kanarische Inseln.
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Informationen zu den UV-Licht-Eigenschaften der Euro-Banknoten entnehmen Sie bitte dem Falschgeld-Leitfaden für Euro-Banknoten im Bereich Falschgeld.
Weiterführende Informationen
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Informationen zum Umgang mit Falschgeld finden Sie im Bereich Falschgeld. Dort finden Sie auch den Falschgeld-Leitfaden für Euro-Banknoten.
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