Aufbau und Aufgaben der Bankenaufsicht
Die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 KWG). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Beaufsichtigung der Institute beteiligt.
Die Hauptverwaltung ist Ansprechpartner für Fragen zur Bankenaufsicht für alle im jeweiligen Bundesland ansässigen Unternehmen.
Der Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht gliedert sich in Referate „Laufende Aufsicht“ und Referate „Bankgeschäftliche Prüfungen“.
In den Referaten „Laufende Aufsicht“ erfolgt die Auswertung der von den Instituten eingereichten Anzeigen und Meldungen, z. B. über wesentliche organisatorische Veränderungen, die Struktur des Kreditgeschäfts, die Eigenkapitalausstattung u. a. m. Ferner werden hier die Jahresabschlüsse der Institute einschließlich der zugehörigen Prüfungsberichte nach § 26 KWG sowie Sonderprüfungsberichte analysiert. Die Ergebnisse und Bewertungen werden anschließend an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitergeleitet, die sie ihren bankaufsichtlichen Maßnahmen zugrundelegt. Darüber hinaus werden regelmäßig Aufsichtsgespräche mit den Geschäftsleitern der überwachten Institute geführt. Die Laufende Aufsicht unterstützt ferner die BaFin bei der Verfolgung unerlaubt betriebener Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte.
In den Referaten „Bankgeschäftliche Prüfungen“ erfolgt die Durchführung der eigenen bankgeschäftlichen Prüfungen der deutschen Aufsicht. Diese umfassen insbesondere die Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute auf der Grundlage der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Außerdem werden bankinterne Ratingverfahren, Marktrisikomodelle und fortgeschrittene Messverfahren im Bereich der operationellen Risiken geprüft, wenn und soweit die Institute entsprechende Zulassungsanträge bei der BaFin gestellt haben. Darüber hinaus werden Prüfungen gem. Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) bei Finanzdienstleistungsinstituten durchgeführt.