Hauptverwaltung in Bayern – München ©Walter Vorjohann

Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Bayern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die Europäische Zentralbank (EZB) üben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank die Aufsicht über deutsche Kreditinstitute aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 1a KWG). Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Bundesbank mit der BaFin bei der Beaufsichtigung von Finanzdienstleistungsinstituten, Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten, E-Geld-Emittenten sowie Kreditdienstleistern zusammen (§ 9 Abs. 1 WpIG, § 4 Abs. 3 ZAG sowie § 3 Abs. 2 KrZwMG). Hierbei sind die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank umfassend an der laufenden Überwachung der genannten Institute beteiligt.

Der Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht der Hauptverwaltung in Bayern ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle aufsichtlichen Fragen, die Institute mit Sitz in Bayern betreffen. In Abgrenzung davon wird ein Teil der Institute mit ausgewählten Geschäftsmodellen – unabhängig vom Sitz ihrer Hauptniederlassung – in Kompetenzzentren (KpZ), die den einzelnen Hauptverwaltungen zugeordnet sind, beaufsichtigt, vorbehaltlich der Regelungen zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM).

Im Bereich der Hauptverwaltung in Bayern sind auch Institute ansässig, die der unmittelbaren Aufsicht durch die EZB unterliegen. In die Beaufsichtigung dieser Institute ist die Bundesbank im Rahmen der Joint Supervisory Teams (JSTs) eingebunden.