Meldenummer
Für die elektronische Abgabe von außenwirtschaftlichen Meldungen ist – sofern noch nicht bekannt oder beantragt – ein Antrag auf Mitteilung einer Meldenummer zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass eine Meldepflicht erst ab einem Transaktionswert von über 50.000 € besteht.
Privatpersonen haben im Bereich der Transaktionsmeldungen die Möglichkeit, bis zu drei Zahlungen über 50.000 Euro telefonisch oder per E-Mail zu melden. Für regelmäßige Zahlungsmeldungen sowie für Bestandsmeldungen über Unternehmensbeteiligungen benötigen Privatpersonen jedoch eine Meldenummer.
Kreditinstitute verwenden anstelle der Meldenummer die jeweilige Bankleitzahl.