Meldenummer
Für die elektronische Abgabe von außenwirtschaftlichen Meldungen ist – sofern noch nicht bekannt oder beantragt – ein Antrag auf Mitteilung einer Meldenummer zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass eine Meldepflicht erst ab einem Transaktionswert von über 50.000 € besteht.
Privatpersonen haben im Bereich der Transaktionsmeldungen die Möglichkeit, bis zu drei Zahlungen über 50.000 Euro telefonisch oder per E-Mail zu melden. Für regelmäßige Zahlungsmeldungen sowie für Bestandsmeldungen über Unternehmensbeteiligungen benötigen Privatpersonen jedoch eine Meldenummer.
Kreditinstitute verwenden anstelle der Meldenummer die jeweilige Bankleitzahl.
Hinweis
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Für die Meldung benötigen wir je nach Art der Zahlung folgende Informationen:
- Zweck der Zahlung (z. B. Kauf einer Immobilie, Schenkung, Erbschaft etc.)
- eingehende oder ausgehende Zahlung
- Betrag der Zahlung
- Monat der Zahlung
- in der Regel das Land des Transaktionspartners
- zusätzlich werden bei Wertpapiermeldungen Informationen aus Ihrer Wertpapierabrechnung insbesondere die ISIN benötigt
- bei Wertpapierkäufen, -verkäufen im Ausland und Fälligkeiten von ausländischen Wertpapieren: Anzahl/Nennwert, ISIN bzw. Wertpapierkennnummer, Land des Emittenten, ausmachender Betrag.
Bitte beachten Sie, dass wir ohne diese Angaben keine Meldungen für Sie erstellen können und die Meldepflicht somit als nicht erfüllt gilt.