EZB-Pressemitteilungen
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Geldpolitische Beschlüsse vom 25. Januar 2018
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Auf der heutigen Sitzung beschloss der EZB-Rat, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,00 %, 0,25 % bzw. -0,40 % zu belassen. Der EZB-Rat geht davon aus, dass die EZB-Leitzinsen für längere Zeit und weit über den Zeithorizont des Nettoerwerbs von Vermögenswerten hinaus auf ihrem aktuellen Niveau bleiben werden.
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Ergebnisse der Umfrage zum Kreditgeschäft im Euro-Währungsgebiet vom Januar 2018
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Kreditwachstum nach wie vor durch steigende Kreditnachfrage in allen Darlehenskategorien gestützt. Weitgehend unveränderte Kreditrichtlinien für Unternehmens- und Konsumentenkredite, weitere Lockerung bei Wohnungsbaukrediten. Lockerung der Bedingungen für die Gewährung von Unternehmenskrediten und Wohnungsbaukrediten. Fortgesetzte Stärkung der Kapitalpositionen als Reaktion der Banken auf regulatorische bzw. aufsichtliche Maßnahmen.
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Die monatliche Zahlungsbilanz des Euro-Währungsgebiets: November 2017
358 KB, PDF
Im November 2017 wies die Leistungsbilanz des Euro-Währungsgebiets einen Überschuss von 32,5 Mrd € auf.1 In der Kapitalbilanz waren bei den Direktinvestitionen und Wertpapieranlagen zusammengenommen ein Nettoerwerb von Forderungen in Höhe von 45 Mrd € und eine Nettoaufnahme von Verbindlichkeiten im Umfang von 30 Mrd € zu verzeichnen.
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Euro-Geldmarktstatistik: siebte Mindestreserve-Erfüllungsperiode 2017
106 KB, PDF
Tagesdurchschnittliche Geldaufnahme im unbesicherten Segment von 109 Mrd € in der sechsten auf 112 Mrd € in der siebten Mindestreserve-Erfüllungsperiode gestiegen. Gewichteter durchschnittlicher Tagesgeldsatz für die Geldaufnahme am Wholesale-Markt unverändert bei -0,40 %; entsprechender Tagesgeldsatz am Interbankenmarkt von -0,38 % auf -0,39 % gesunken.
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Vierteljährliche Zahlungsbilanz und Auslandsvermögensstatus für das Euro-Währungsgebiet: Drittes Quartal 2017
487 KB, PDF
Die Leistungsbilanz des Euro-Währungsgebiets wies in den vier Quartalen bis zum dritten Vierteljahr 2017 einen Überschuss in Höhe von 386,9 Mrd € (3,5 % des BIP im Euroraum) auf. Für den Auslandsvermögensstatus des Eurogebiets wurden Ende des dritten Quartals 2017 Nettoverbindlichkeiten in Höhe von 0,5 Billionen € (rund 5 % des BIP im Euroraum) verzeichnet.
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Statistik über Wertpapieremissionen im Euro-Währungsgebiet: November 2017
413 KB, PDF
Die Jahreswachstumsrate des Umlaufs an von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet begebenen Schuldverschreibungen belief sich im November 2017 auf 1,2 % nach 1,0 % im Oktober. Die Jahreswachstumsrate des Umlaufs an von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet emittierten börsennotierten Aktien betrug im November 1,0 %, verglichen mit 0,9 % im Vormonat.
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MFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: November 2017
455 KB, PDF
Die zusammengesetzten Indikatoren der Kreditfinanzierungskosten für neue Kredite an Unternehmen und für neue Wohnungsbaukredite an private Haushalte blieben im November 2017 mit 1,71 % bzw. 1,87 % weitgehend unverändert. Der zusammengesetzte Zinssatz für neue Einlagen von Unternehmen im Euroraum und jener für neue Einlagen privater Haushalte wiesen ebenfalls kaum Veränderungen auf.
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Geldmengenentwicklung im Euro-Währungsgebiet: November 2017
266 KB, PDF
Die Jahreswachstumsrate der weit gefassten Geldmenge M3 lag im November 2017 bei 4,9 % nach 5,0 % im Oktober.
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Die monatliche Zahlungsbilanz des Euro-Währungsgebiets: Oktober 2017
307 KB, PDF
Im Oktober 2017 wies die Leistungsbilanz des Euro-Währungsgebiets einen Überschuss von 30,8 Mrd € auf. In der Kapitalbilanz waren bei den Direktinvestitionen und Wertpapieranlagen zusammengenommen ein Nettoerwerb von Forderungen in Höhe von 61 Mrd € und Nettoveräußerungen von Verbindlichkeiten im Umfang von 18 Mrd € zu verzeichnen.
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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) - Dezember 2017
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Am 20. November 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/37 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/40 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen. Am 13. Dezember 2017 beschloss der EZB-Rat Änderungen der Notenbankfähigkeitskriterien für ungedeckte Bankschuldverschreibungen, d. h. ungedeckte Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten, Wertpapierfirmen oder eng mit diesen verbundenen Stellen begeben werden.