Meldungen zur Bankenaufsicht
In diesem Bereich stellen wir Ihnen alle relevanten Formulare und Meldevorschriften als ZIP-Datei zum Download zur Verfügung.
Weitere aufsichtsrelevante Informationen erhalten Sie im entsprechenden Bereich "Bankenaufsicht".
Hinweise zur Verwendung der Word-/RTF-/PDF-Dokumente finden Sie in der allgemeinen Hilfe. Ebenso sind sie, neben weiteren Hinweisen und Tipps zu den Meldevordrucken, als readme.txt in der ZIP-Datei enthalten.
Vorlage Jahresabschlüsse und Bestellung Jahresabschlussprüfer:
Einreichung von aufgestellten und festgestellten Jahresabschlüssen nach § 26 KWG, § 22 ZAG sowie § 76 WpIG. Einreichung der Anzeige zur Bestellung des Jahresabschlussprüfers nach § 28 KWG, § 23 ZAG sowie § 77 WpIG. Neben der hierfür notwendigen Einreichung über das Postfach „Bankaufsichtliche Anzeigen und Meldungen – Upload Dokumente“ im ExtraNet der Deutschen Bundesbank stellt die BaFin das Fachverfahren „Bankenaufsicht“ im MVP-Portal zur Verfügung. Die Einreichung bei der Deutschen Bundesbank entbindet folglich nicht von der gleichzeitigen Einreichungspflicht bei der BaFin.
Fit and Proper-Anzeigen von Unternehmen unter EZB-Aufsicht (SI) und BaFin-Aufsicht (LSI)
Nähere Informationen zum IMAS-Portal und MVP-Portal
Meldungen für Wertpapierinstitute auf Basis des Art. 54 der IFR
Meldungen zur Finanzinformationenverordnung einschließlich Begründung und Formalprüfungen
Bezüglich der Meldepositionen zu den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Baseler Zinsrisikokoeffizient) wird auf unten stehende Hinweise bzw. Dokumentationen verwiesen.
Meldungen zu Risikotragfähigkeitsinformationen nach der FinaRisikoV
SolvV-Meldebögen gemäß CRD III-Anforderungen
ab Meldetermin Dezember 2011
Solvabilitäts-Meldung für Finanzkonglomerate
SolvV-Meldebögen gemäß CRD II-Anforderungen
ab Meldetermin Dezember 2010
Meldungen zur SolvV, LiqV
Meldungen zum Millionenkreditmeldewesen
Die Deutsche Bundesbank wird das Angebot des elektronischen Einreichungswegs für Stammdatenmeldungen im Bereich des Groß- und Millionenkreditmeldewesens unter den bekannten Bedingungen unbefristet fortsetzen.
Meldungen zum zusammengefassten Monatsausweis einschließlich Erläuterungen und Formalprüfungen
gültig seit 8/2009