Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko)

Einleitung und Historie

Gegenstand des CVA-Rahmenwerks sind die sog. OTC-Derivate. Diese bergen nicht nur Markt-, sondern auch Kreditrisiken: Wenn sich die Kreditqualität der Gegenpartei des Derivats verschlechtert, beeinflusst dies negativ den Wert des Derivats. Dabei ist der hierdurch entstehende absolute Wertverlust des Derivats umso größer, je teurer es ist. Um das beschriebene Zusammenspiel zwischen Markt- und Kreditrisiken messen zu können, wird der Wertunterschied zwischen einem kreditrisikolosen Portfolio und einem identischen Portfolio betrachtet, in dem eine sich potentiell ändernde Kreditwürdigkeit berücksichtigt wird. Dieser Wertunterschied wird mit CVA (Credit Valuation Adjustment) bezeichnet. Kreditinstitute müssen das Risiko einer CVA-Änderung messen (sog. CVA-Risiko). Wie beschrieben, kann eine CVA-Änderung verursacht werden durch eine Veränderung der Kreditqualität der Gegenpartei (Kreditrisiko), durch eine Veränderung des absoluten Preises des Derivats (Marktrisiko) oder durch eine Kombination aus beidem.

Während der Finanzkrise sind signifikante CVA-Verluste bei Banken entstanden, so dass entschieden wurde, im Basel-III-Rahmenwerk und der CRR eine Eigenkapitalanforderung für CVA aufzunehmen. Deshalb muss, mit einigen Ausnahmen, für alle OTC-Derivate Eigenkapital für das CVA-Risiko vorgehalten werden. Bei entsprechender Materialität sind auch Wertpapierfinanzierungsgeschäfte mit Eigenkapital für das CVA-Risiko zu unterlegen.

Derzeitige Ausgestaltung

Zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung sind derzeit zwei Ansätze verfügbar. Institute müssen grundsätzlich den CVA-Standardansatz verwenden. Die Berechnung erfolgt durch eine vorgegebene Formel, die auf bestimmte Bestandteile der OTC-Derivategeschäfte zurückgreift (z. B. Laufzeit, Betrag und Risikogewicht der Gegenpartei). Unter bestimmten Bedingungen müssen Institute die Eigenkapitalunterlegung mittels eines internen CVA-Modelles ermitteln – diese Bedingungen erfüllen derzeit nur wenige, große Institute mit einem umfangreichen OTC-Derivateportfolio.

Überarbeitung

Auch das derzeitige CVA-Rahmenwerk ist in Basel überarbeitet worden. Der interne CVA-Modellansatz wurde gestrichen. Um dem Grundsatz der Proportionalität Rechnung zu tragen, sind verschiedene, methodisch und konzeptionell unterschiedliche Standardberechnungsoptionen verfügbar. Somit ist sichergestellt, dass ein passender CVA-Standardansatz zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für die Institute entsprechend der Komplexität und des Umfangs ihres OTC-Derivateportfolios zur Verfügung steht.