Einblicke in die Kapital- und Liquiditätsausstattung
Die laufende Überwachung der Institute unter der direkten Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank erfolgt in regionaler Nähe zu den Instituten in den neun Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank an verschiedenen Standorten. Zu den operativen Aufgaben der laufenden Aufsicht gehören die Auswertung der Unterlagen, Meldungen, Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte, sonstige Auskunftsersuchen sowie die darauf aufbauende Bewertung aktueller und potentieller Risiken der beaufsichtigten Institute. Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung routinemäßiger und – in Abstimmung mit der BaFin – anlassbezogener Aufsichtsgespräche.
Die Aufseherinnen und Aufseher der Deutschen Bundesbank überwachen laufend die Solvenz- und die Liquiditätslage der Banken sowie deren Risikosituation. Dabei bewerten sie nicht nur die Höhe und Struktur der von den Instituten eingegangenen Risiken, sondern auch die Angemessenheit des jeweiligen Risikomanagements. Für die aufsichtliche Einschätzung spielen darüber hinaus weitere quantitative und qualitative Aspekte eine wichtige Rolle, beispielsweise die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und die Ausgestaltung der internen Organisation.
Für die LSI und nicht-CRR-Kreditinstitute erstellen die Aufseherinnen und Aufseher auf Basis ihrer Auswertungen im Rahmen der laufenden Aufsicht regelmäßig für jedes Institut eine umfassende Risikoklassifizierung und -beurteilung, die sogenannte bankaufsichtliche Risikoanalyse. Sehen sie aufsichtlichen Handlungsbedarf, unterbreiten sie der BaFin entsprechende Vorschläge.
In den JSTs werden diese Tätigkeiten durch die EZB unter Unterstützung durch die Deutschen Bundesbank zusammen mit den jeweils anderen nationalen Behörden analog wahrgenommen. Die Entscheidungskompetenz liegt hier bei der EZB.
Darüber hinaus umfasst die laufende Überwachung auch die Durchführung bankgeschäftlicher Prüfungen. Durch diese gewinnt die Deutsche Bundesbank tiefere Einblicke in die Risikostrukturen sowie die Risikosteuerungsverfahren der Institute. Die Prüferinnen und Prüfer der Deutschen Bundesbank analysieren auch, ob bankinterne Risikomessverfahren zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegungsbeträge anerkannt werden können. Zudem untersuchen sie die bestehenden und möglichen Risiken des Geschäftsmodells der Institute, wobei die Aufsicht hinsichtlich der Wahl des Geschäftsmodells einem Neutralitätsgebot unterliegt. Insbesondere bei Prüfungen von signifikanten Instituten arbeiten Prüferinnen und Prüfer verschiedener nationaler Behörden sowie der EZB in Prüferteams zusammen und sind im In- und Ausland im Einsatz.