Datenqualität des europäisch harmonisierten Meldewesens

Kriterien

Für die Durchführung der Bankenaufsicht ist es von großer Bedeutung, dass die gemeldeten Daten konsistent und korrekt sind. Die EZB hat für die einheitliche Aufsicht im SSM Anforderungen an die Datenqualität formuliert. Diese werden derzeit anhand fünf verschiedener Kriterien überprüft.

  • Pünktlichkeit
  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit und Konsistenz
  • Stetigkeit
  • Plausibilität

Die Kriterien werden pro Einreichungsstichtag für alle meldepflichtige Institute bezogen auf das SSM-Meldewesen und der dafür geltenden Regelungen in der Aufgabenverteilung zwischen EZB und nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs) analysiert und dienen der Beurteilung des Datenqualitätsniveaus durch regelmäßige Überprüfung. Die Prozesse werden in wesentlichen Teilen automatisiert durchgeführt. Nachfolgend werden die einzelnen Kriterien entsprechend dem aktuellen Stand der EZB aufgeführt.

Pünktlichkeit

Die Überprüfung der Pünktlichkeit setzt an den rechtlich vorgegebenen Einreichungsterminen für Meldungen an. Eine Meldung zeitlich nach den in den Rechtsvorschriften – z. B. Verordnung (EU) 680/2014 (ITS on Reporting) und EZB Verordnung (EU) 2015/534 - festgesetzten Stichtagen gilt als verspätete Einreichung des betreffenden einzureichenden Moduls.

Vollständigkeit

Die Prüfung zur Vollständigkeit stellt auf das Vorhandensein aller einzureichenden Module und Vordrucke ab. Die Vollständigkeit einer Meldung hängt dabei von institutsspezifischen Faktoren, bspw. der Geschäftstätigkeit, ab und wird daher institutsindividuell beurteilt.

Neben den Prüfungen auf Modul- und Vordruckebene wird die Vollständigkeit auch auf Datenpunktebene abgeprüft. Da die Meldung insbesondere einzelner Datenpunkte von den Geschäftsaktivitäten eines Instituts abhängen kann, sind die Vollständigkeitsvorgaben auf Datenpunktebene als technisches Mindestmaß anzusehen. Dabei besteht grundsätzlich keine Gewichtung der bankaufsichtlichen Relevanz einzelner Datenpunkte.

Richtigkeit und Konsistenz

Richtigkeit definiert die Korrektheit der übermittelten Meldungen gemäß den jeweils gültigen Meldeanforderungen. Kriterien sind u. a. die Einhaltung der Validierungsregeln (XBRL und non-XBRL) gem. EBA Veröffentlichung sowie zusätzliche Prüfungen der EZB.

Die Überprüfung der Konsistenz stellt auf den logischen, automatisierbaren Zusammenhang zwischen einzelnen Vordrucken, Modulen und den Institutsstammdaten ab.

Stetigkeit

Die Prüfung der Stetigkeit bezieht sich auf den Inhalt von Modulen und Vordrucken im Zeitverlauf und stellt auf die Anzahl der übermittelten Datenpunkte sowie Veränderungen ausgewählter Geschäftsmerkmale ab, z. B. die Anzahl gemeldeter Währungen oder Länder.

Plausibilität

Unter dem Stichwort „Plausibilität“ werden Werte analysiert, die aufgrund von automatisierten Vergleichsanalysen auffällige Resultate bezogen auf Veränderungen im Zeitverlauf oder im Peer Group-Vergleich zeigen.
 

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