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    © smallredgirl / Fotolia
    Green Finance

    Der Klimawandel stellt auch den Finanzsektor vor große Herausforderungen. Die Bundesbank unterstützt den Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.

    Green Finance
    Finance Flash
    Finance Flash

    Themen rund um die Aufgaben der Bundesbank leicht verständlich erklärt.

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    Bits und Bargeld ©Bert Bostelmann
    © Bert Bostelmann
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    Mit der Veranstaltungsreihe Bits und Bargeld möchte die Bundesbank mit der Gesellschaft in Dialog treten. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen in mehreren Städten Deutschlands.

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    SDMX Webservice

    Für das automatisierte Herunterladen statistischer Datensätze stellt die Bundesbank ein neues Verfahren bereit. Der Webservice bietet eine Schnittstelle für programmgesteuerte Zugriffe.

    SDMX Webservice
    Blaue Binärzahlen auf einem PC-Bildschirm ©ninog / fotolia
    © ninog / fotolia
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    Aktuelle statistische Daten der Bundesbank in Form von Zeitreihen (auch zum Download als CSV- oder SDMX-ML-Datei).

    Zeitreihen-Datenbanken
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    © Frank Rumpenhorst
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    Im Pressebereich finden Sie Pressemitteilungen, Reden, Gastbeiträge und Interviews von Mitgliedern des Vorstands der Deutschen Bundesbank sowie weiteres Pressematerial. Für Journalistinnen und Journalisten steht ein zugangsgeschützter Pressebereich zur Verfügung.

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    © Nils Thies
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Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.

16 Beiträge
  • Verbraucherpreisindex (VPI)

    Der Ver­brau­cher­preis­in­dex ermittelt die Preisänderungen eines Korbes von Waren und Dienst­leis­tun­gen, die von privaten Haushalten („Verbrauchern“) nachgefragt werden. Die Inhalte dieses Warenkorbes werden danach gewichtet, welchen Anteil sie an den gesamten Konsumausgaben haben. An der Preisänderung des Wa­ren­korbes lässt sich ablesen, um welchen Prozentsatz die Verbraucherpreise in Deutschland für einen durchschnittlichen Haushalt in einem bestimmten Zeitraum gestiegen sind. Die Zu­sam­men­set­zung des Wa­ren­korbs wird im Laufe der Zeit dem sich stän­dig än­dern­den Konsum­ver­hal­ten an­ge­passt. Das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt er­rech­net für Deutsch­land den Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) sowie nach eu­ro­päi­schen Vor­ga­ben einen Har­mo­ni­sier­ten Ver­brau­cher­preis­in­dex (HVPI). Das Sta­tis­ti­sche Amt der Eu­ro­päi­schen Union er­mit­telt aus den na­tio­na­len HVPI den HVPI für den Eu­ro­raum. Diesen verwendet das Eu­ro­sys­tem zur Mes­sung der Preis­ent­wick­lung im Eu­ro­raum und somit als Maß­stab für Preis­sta­bi­li­tät.

    Siehe auch

    • Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)
    • Preisstabilität
    • Warenkorb
  • Verbriefung

    Als Verbriefung (engl. securitisation) wird bezeichnet, wenn zum Beispiel eine Bank bestimmte Forderungen in ihrer Bilanz an eine Zweckgesellschaft verkauft, die diese Forderungen wiederum in einem handelbaren Wertpapier bündelt, welches an Investoren weiterverkauft wird. Durch den Verkauf der Forderungen kann sich die Bank von Risiken entlasten und Liquidität beschaffen. Die Zahlungsansprüche aus den Forderungen (Zinsen und Tilgung) fließen letztlich den Käufern der Wertpapiere zu. Verbrieft werden beispielsweise Konsumenten- und Unternehmenskredite, Forderungen aus Automobilfinanzierungen oder Leasinggeschäften, Kreditkartenforderungen sowie Studentendarlehen (Forderungsbesicherte Wertpapiere; Asset-Backed Securities, ABS). Mit Hypothekenforderungen besicherte Wertpapiere werden als Mortgage-Backed Securities bezeichnet.

    Siehe auch

    • Forderungsbesichertes Wertpapier
    • Gedeckte Schuldverschreibung
    • Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (ABSPP)
  • Verlustabsorptionsfähigkeit (Total Loss-Absorbing Capacity, TLAC)

    Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat im November 2014 eine Empfehlung ausgesprochen, von 2016 an für global systemrelevante Banken (G-SIBs) eine weitere bankenaufsichtsrechtliche Kennziffer schrittweise einzuführen, die Total Loss-Absorbing Capacity (TLAC). Dem Vorschlag des FSB zufolge sollen die weltweit 30 größten Banken dazu verpflichtet werden, eine TLAC in Höhe von 16 % bis 20 % ihrer risikogewichteten Aktiva und 6 % ihrer ungewichteten Aktiva zu halten. Die TLAC setzt sich aus Eigenkapital sowie anderen Elementen wie zum Beispiel Anleihen zusammen, die sich von der Bank in haftendes Eigenkapital wandeln lassen. Im Detail hängen die im Rahmen von TLAC erhobenen Kapitalanforderungen von den jeweiligen Geschäftsmodellen, Risikoprofilen und Organisationsstrukturen der systemrelevanten Banken ab. Die Empfehlung des FSB ist Teil der internationalen Bestrebungen, die "too big to fail"-Problematik zu lösen. Zukünftig sollen auch systemrelevante, d.h. international vernetzte Banken abgewickelt werden können, ohne dabei die Finanzstabilität oder Realwirtschaft zu gefährden.

    Siehe auch

    • Eigenkapital
    • Finanzstabilität
    • Finanzstabilitätsrat
    • Global systemrelevante Bank
  • Vermögensänderungsbilanz

    Die Vermögensänderungsbilanz ist ein Bestandteil der Zahlungsbilanz. Sie umfasst einmalige Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern innerhalb einer Periode, denen keine erkennbaren Leistungen gegenüberstehen. Zu den typischen Transaktionen zählen Erbschaften, Schenkungen, aber auch Schuldenerlasse.

    Siehe auch

    • Kapitalbilanz
    • Leistungsbilanz
    • Zahlungsbilanz

    Weiterführende Informationen

    • Zahlungsbilanz
    • Zahlungsbilanz Publikationen
    • Änderungen in der Methodik und Systematik der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus Monatsberichtsaufsatz Juni 2014
      16.06.2014 | 127 KB, PDF
  • Verschuldungsquote

    Allgemein ist die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital und gibt damit Auskunft über die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens. In der Bankenaufsicht ist die Leverage Ratio eine Kennzahl, die sich im Zähler aus dem aufsichtlichen Kernkapital einer Bank und im Nenner aus dem Gesamtengagement zusammensetzt. Die Leverage Ratio muss nach den Vorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) mindestens 3 % betragen; das bedeutet, dass ein Engagement von 100 Euro mindestens mit 3 Euro an aufsichtlichem Kernkapital zu unterlegen ist.

    Siehe auch

    • Basel III
    • Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation (CRD IV/CRR)
    • Eigenmittel

    Weiterführende Informationen

    • Leverage Ratio
  • Vertrag von Lissabon (Lissabon-Vertrag)

    Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, wurde die Europäische Union institutionell reformiert, um sie demokratischer, transparenter und effizienter zu machen. Der Lissabon-Vertag umfasst zum einen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag), der auch das Regelwerk für die Europäische Zentralbank als Organ der EU enthält, zum anderen den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag oder auch Maastricht-Vertrag), der die Grundlage bildet für die politische Union mit einer einheitlichen Wirtschafts- und Währungsunion, einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und einer engeren Zusammen­arbeit in der Justiz- und Innenpolitik.

    Siehe auch

    • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag)
    • Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag)
  • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag)

    Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) definiert die Ziele der Europäischen Union und die möglichen Maßnahmen in den gemeinschaftlichen Politikbereichen. Des Weiteren bestimmt er den Aufbau und die Kompetenzen der Organe der EU, darunter der Europäischen Zentralbank. Der AEU-Vertrag geht zurück auf die Römischen Verträge von 1957 und hieß ursprünglich "Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft". Seinen heutigen Namen erhielt er mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember 2009. Zusammen mit dem "Vertrag über die Europäische Union" (EU-Vertrag) ist er einer der Gründungsverträge der Europäischen Union.

    Siehe auch

    • Europäische Union (EU)
    • Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag)
    • Vertrag von Lissabon (Lissabon-Vertrag)
  • Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag)

    Der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag), der auch Maastricht-Vertrag genannt wird, bildet die Grundlage für die politische Union mit einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik, einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie einer engeren Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik. Der EU-Vertrag wurde 1992 in Maastricht unterzeichnet und trat 1993 in Kraft. Zusammen mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) ist der EU-Vertrag einer der beiden Gründungsverträge für die heutige Europäische Union.

    Siehe auch

    • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag)
    • Vertrag von Lissabon (Lissabon-Vertrag)
  • Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag)

    Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) wurde 1992 in Maastricht unterzeichnet und 1993 in Kraft gesetzt. Der EG-Vertrag ging aus dem EWG-Vertrag hervor, mit dem 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet worden war. Im Rahmen des Lissabon-Vertrags ist der EG-Vertrag am 1. Dezember 2009 in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEU-Vertrag) umbenannt worden. Zusammen mit dem "Vertrag über die Europäische Union" (EU-Vertrag) ist der AEU-Vertrag einer der beiden Gründungsverträge für die heutige Europäische Union.

    Siehe auch

    • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag)
    • Vertrag von Lissabon (Lissabon-Vertrag)
  • Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag)

    Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag, englisch: Treaty on Stability, Coordination and Governance in the EMU, TSCG) ist ein Abkommen, das die Haushaltsdisziplin in den teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten vor allem durch einen fiskalischen Pakt fördern soll. Der SKS-Vertrag trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Ausgehend von dem durch die Sixpack-Verordnungen bereits veränderten Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht der SKS-Vertrag unter anderem vor, das strukturelle Defizit eines Staatshaushalts auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu beschränken; diese Grenze zu überschreiten, löst automatische Korrekturmechanismen aus. Der SKS-Vertrag wurde von allen damaligen EU-Mitgliedern außer dem Vereinigten Königreich und der Tschechischen Republik unterzeichnet.

    Siehe auch

    • Fiskalpakt
    • Schuldenbremse
    • Sixpack
    • Stabilitäts- und Wachstumspakt
    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  • Verwundbarkeiten im Finanzsystem

    Verwundbarkeiten sind Eigenschaften (strukturelle Dimension) oder Zustände (zyklische Dimension) des Finanzsystems, durch die gesamtwirtschaftliche Schocks übermäßig verstärkt werden können. Strukturelle Verwundbarkeiten können sich beispielsweise aus der Größe eines Marktteilnehmers („too-big-to-fail“) ergeben, einer engen Verflechtung zwischen Marktteilnehmern („too-connected-to-fail“) oder gleichartigen Risiken, denen eine Vielzahl von Marktteilnehmern ausgesetzt sind („too-many-to-fail“). Zyklische Verwundbarkeiten stehen im Zusammenhang mit dem Finanzzyklus und können sich beispielsweise durch eine übermäßig starke Kreditvergabe aufbauen. Die Verwundbarkeiten lassen sich oftmals nur schwer in strukturelle und zyklische Komponenten trennen, etwa wenn es um die systematische Unterschätzung von Risiken geht, die Überbewertung von Kreditsicherheiten sowie eine übermäßig starke Fristentransformation. Aus Verwundbarkeiten können systemische Risiken für das Finanzsystem entstehen. Daher ist es Aufgabe der makroprudenziellen Überwachung, Verwundbarkeiten im Finanzsystem zu identifizieren und zu analysieren. Darauf aufbauend zielt die makroprudenzielle Politik darauf ab, systemische Risiken zu begrenzen, indem Verwundbarkeiten reduziert werden und/oder die Widerstandsfähigkeit gestärkt wird.

    Siehe auch

    • Finanzsystem
    • Finanzzyklus
    • Fristentransformation
    • Makroprudenzielle Politik
    • Makroprudenzielle Überwachung
    • Systemisches Risiko
  • VGR (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung)

    Siehe

    • Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)
  • Volatilität

    Volatilität beschreibt das Ausmaß kurzfristiger Schwankungen eines Wertes um den Trend, gemessen durch die Berechnung der Standardabweichung (ein statistisches Maß für den Durchschnitt der Entfernung real eingetretener Werte von deren Mittelwert). Für Wertpapiere wird die Volatilität als Standardabweichung der Renditen berechnet.

    Siehe auch

    • Rentabilität
    • Umlaufrendite
  • Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)

    Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung liefert die statistischen Daten für die wichtigsten volkswirtschaftlichen Größen als Grundlage für die Beobachtung und Analyse des Wirtschaftsgeschehens. Im Mittelpunkt steht die Berechnung des Bruttoinlandprodukts (BIP) nach seiner Entstehung, Verwendung und Verteilung.

    Siehe auch

    • BIP (Bruttoinlandsprodukt)
  • Vollzuteilung

    Vollzuteilung bedeutet in der Fachsprache des Eurosystems, dass das Eurosystem einer Geschäftsbank bei einem Refinanzierungsgeschäft - in Form eines Tenders - jeden gewünschten Betrag zur Verfügung stellt, sofern diese ausreichend Sicherheiten stellen kann. Tender mit Vollzuteilung zählen zu den Sondermaßnahmen, die das Eurosystem in Reaktion auf die Finanz- und Staatsschuldenkrise ergriffen hat. Das Zuteilungsvolumen bei einem Tender mit Vollzuteilung richtet sich nach der Gesamtnachfrage und ist nicht vorab betragsmäßig begrenzt, so dass keine Repartierung stattfinden muss.

    Siehe auch

    • Mengentender
    • Repartierung
    • Tender
    • Zinstender
  • VPI (Verbraucherpreisindex)

    Siehe

    • Verbraucherpreisindex (VPI)
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