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ZiZ-Newsletter – Mai 2022
24.05.2022 EN
Endlich wieder persönliche Begegnungen: erster Präsenzkurs in Frankfurt, zwei feierliche Amtswechsel in Mumbai und São Paulo, Unterzeichnung MoU in Kenya und Abschlussveranstaltung des EU-Projekts für den Westbalkan. Im zweiten Halbjahr sind noch mehr Aktivitäten in Präsenz geplant. Kursplanung steht.
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Ich habe vor längerer Zeit eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragt und kann das Mitteilungsschreiben nicht mehr auffinden. Muss ich einen neuen Antrag stellen oder können Sie mir die Gläubiger-Identifikationsnummer erneut mitteilen?
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BA, BAS, BA6, BAS6, BA7, BAS7 - Betragsdatenanzeige Kreditnehmer Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG gültig ab 28.06.2021
180 KB, PDF
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ECB announces timeline to gradually phase out temporary pandemic collateral easing measures 24.03.2022 | ECB press release
Keine deutsche Übersetzung verfügbar
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Innovationsmanagement im InnoWerk der Bundesbank Präsentation von Florian Stock und Thomas Schardt
4 MB, PDF
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SAKI - Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG - Sonstige Angaben (für Kreditinstitute ohne Wertpapierhandelsbanken) gültig ab Meldestichtag 31.03.2014
28 KB, PDF
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Muss bei jeder Änderung des eingezogenen Betrags ein neues Mandat für die SEPA-Lastschrift eingeholt werden?
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Erläuterungen zur Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II (SON01)
326 KB, PDF
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G7 Finance Ministers and Central Bank Governors´ Petersberg Communiqué Die Finanzminister*innen und Notenbankgouverneur*innen der G7 haben am 20. Mai im Anschluss an ihr Treffen in Bonn und Königswinter ein gemeinsames Kommuniqué veröffentlicht.
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What moves markets? Discussion paper 16/2022: Mark Kerssenfischer, Maik Schmeling
2 MB, PDF
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Unser Euro-Bargeld – unser Europa Forum Bundesbank – Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen
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Zusammenfassung der geldpolitischen Sitzung des Rates der Europäischen Zentralbank am 13.-14. April 2022
290 KB, PDF
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Verfahren für die Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) im SEPA-Lastschriftverfahren (Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer)
31 KB, PDF
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Challenges in empirical macroeconomics since 2020 Deutsche Bundesbank – EABCN – CEPR
19. – 20.05.2022 I Eltville am Rhein
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GVFDI - Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG - Gewinn- und Verlustrechnung (für FDI und Wertpapierhandelsbanken) gültig ab Meldestichtag 31.03.2014
37 KB, PDF
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SON 01 - Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II gültig seit 06.2015
64 KB, PDF
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Regulatorische Behandlung von Kryptoassets - Innovationshemmnis oder Türöffner in einen geregelten Markt? Präsentation von Marlene Knörr und Stefan Nießner
236 KB, PDF
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TIBER-DE – Cyber-Resilienz-Tests im Finanzsektor Präsentation von Miriam Sinn
891 KB, PDF
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Finanzstabilität
In diesem Bereich erhalten Sie Informationen und Unterlagen zu Statistiken zur Analyse von Risiken aus der Finanzierung von Wohnmobilien. Die Meldungen umfassen über die Ausgestaltung der Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland.
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Formate (XML)
Informationen über die als Standard für Meldungen zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) festgelegten XML-Dateiformate.
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Muss der Zahlungsempfänger das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlers einreichen?
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Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-Identifier oder Gläubiger-ID)?