E-Geld
Einführung
E-Geld ist jeder elektronisch – auch magnetisch – gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem Emittenten angenommen wird (vgl. §1a(3) ZAG).
Das Eurosystem veröffentlichte im Jahr 2003 den Bericht "Electronic Money System Security Objectives" (EMSSO)[1], welcher E-Geld-Verfahren anhand von Modellen erläutert und aus Überwachungssicht relevante Anforderungen an die Sicherheit von E-Geld-Systemen formuliert.
Überwachungsobjekte
Die Überwachung durch die Bundesbank richtet sich vorrangig an die Steuerungsinstanz ("Governance Authority"[2]) von E-Geld-Systemen mit Hauptsitz in Deutschland. Hierzu gehört beispielsweise die GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft, bei der bereits die Entwicklung durch die Bundesbank überwacht wurde. Bei international tätigen E-Geld-Systemen beteiligt sich die Bundesbank am Informationsaustausch im Eurosystem nach dem Grundsatz der Zuständigkeit der jeweiligen nationalen Zentralbank, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz des Emittenten befindet.
Durchführung
Das Eurosystem veröffentlichte 1998 in seinem "Report on Electronic Money"[3] Sicherheitsziele für E-Geldsysteme. Diese stellen eine Weiterentwicklung der bereits 1994 im "Bericht an den Rat des Europäischen Währungsinstitutes zu vorausbezahlten Karten" veröffentlichten Mindestanforderungen dar.
Um die Verlässlichkeit von E-Geld-Systemen sowohl unter normalen als auch unter außergewöhnlichen Umständen zu gewährleisten, überprüft die Überwachung der Bundesbank, ob alle relevanten E-Geld-Systeme den Mindestanforderungen entsprechen. Dabei richtet sich der Fokus ihrer Tätigkeit insbesondere auf
- die Integrität des Systems als Ganzes,
- die technischen Sicherheitsvorkehrungen des Systems und die Effizienz der Koordinationsmechanismen zwischen einzelnen Beteiligten des Systems.
Die Bundesbank beobachtet Entwicklungen im Bereich von E-Geld und beurteilt anlassbezogen – beispielsweise bei der Einführung größerer technologischer Neuerungen – die Sicherheit von E-Geld-Systemen. Hierbei arbeitet sie bei Bedarf auch mit anderen Behörden zusammen, wie z.B. dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie.
Fußnoten:
- https://www.ecb.int/pub/pdf/other/emoneysecurity200305en.pdf
- Die "Governance Authority ist für das allgemeine Funktionieren des Systems verantwortlich, das die Nutzung des E-Gelds ermöglicht, und stellt dabei sicher, dass alle Beteiligten die Regeln des Systems befolgen. Darüber hinaus ist sie für die Einhaltung der geltenden Überwachungsstandards durch das System zuständig. Siehe auch EZB, Harmonised oversight approach and oversight standards for payment instruments, Februar 2009.
- http://www.ecb.int/pub/pdf/other/emoneyen.pdf