Bis zum letzten Hosenknopf - Berenberg und die Bankenwelt im 21. Jahrhundert Vortrag anlässlich des 425-jährigen Jubiläums der Berenberg-Bank

Es gilt das gesprochene Wort.

1 Einleitung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Senator,
sehr geehrte Herren Gesellschafter der Berenberg-Bank,
sehr geehrter Herr Fitschen,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

Vielen Dank für die Einladung, auf der Jubiläumsfeier der Berenberg-Bank zu sprechen. Ich freue mich wirklich sehr, heute hier bei Ihnen zu sein.

Kurt Tucholsky hat einmal gesagt: "Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen". Diese Erkenntnis mag für einige Bereiche des Lebens zutreffen, nicht aber für das Geschäftsleben. Ein Unternehmen, das seine Sache schlecht macht, wird keine 35 Jahre überleben - und 425 Jahre schon gar nicht.

Berenberg feiert in diesem Jahr also ein Jubiläum, auf das man zu Recht stolz sein kann. Ich gratuliere im Namen der Bundesbank ganz herzlich zu diesem beeindruckenden Geburtstag.

Dabei ist die Berenberg-Bank eher aus Verlegenheit zum Bankgeschäft gekommen: Im Jahr 1590 in Hamburg gegründet, war die Firma Berenberg zunächst vor allem im Tuchhandel sowie im allgemeinen Im- und Export tätig. Weil es zu dieser Zeit aber noch kein wirklich gut ausgebautes Bankwesen gab, übernahmen die Kaufleute zunehmend die Finanzierung ihrer Warengeschäfte. Und das war der Einstieg in das Bankgeschäft.

Heute - 425 Jahre später - ist die Berenberg-Bank immer noch eine feste Größe in der deutschen Bankenlandschaft. Und sie zeichnet sich durch etwas aus, das mittlerweile als Besonderheit gelten kann: Seit ihrer Gründung wird die Bank von persönlich haftenden Gesellschaftern geleitet. Die Gesellschafter haften also "bis zum letzten Hosenknopf", um Herrn Peters, den Sprecher des Hauses, zu zitieren.

Und mit der Frage der Haftung sind wir bei einem Thema, das spätestens seit der Finanzkrise die Gemüter bewegt. Wer haftet eigentlich, wenn im Wirtschaftsleben etwas schief geht? Wer haftet, wenn eine Bank in Schwierigkeiten gerät? Lassen Sie uns - dem Anlass entsprechend - einen Blick in die Vergangenheit werfen: ins Jahr 1300.

2 Haftung und Kontrolle - Geschichte einer Beziehung

Im Jahr 1300 herrschten in Katalonien für heutige Begriffe etwas befremdliche Regeln: Zahlungsunfähige Banker mussten sich so lange von Wasser und Brot ernähren, bis sie die Gelder ihrer Einleger vollständig zurückzahlen konnten. Gut zwanzig Jahre später wurden diese Regeln dann sogar noch verschärft: Insolvente Banker mussten nun damit rechnen, vor den Toren ihrer Bank enthauptet zu werden.

Meine Damen und Herren, das finstere Mittelalter haben wir hinter uns gelassen, und die Haftungsregeln haben sich verändert - in jedem Fall sind sie deutlich humaner geworden.

Bis etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts war das gängige Modell vieler privater Banken das der persönlich haftenden Gesellschafter. Dieses Modell entspricht der Grundregel einer funktionierenden Marktwirtschaft, denn Haftung und Kontrolle liegen in einer Hand. Um es mit Walter Eucken zu sagen: "Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen".

Persönlich haftende Gesellschafter sind besonders eng mit "ihrer" Bank verbunden - bis zum letzten Hosenknopf. Sie haben daher wenig Interesse daran, den langfristigen Bestand ihrer Bank für kurzfristige Gewinne aufs Spiel zu setzen. Das trägt natürlich zur Stabilität des Bankensystems bei.

Auf der anderen Seite aber kann private Haftung die Bereitschaft, Risiken einzugehen, allzu sehr einschränken. Wer bis zum letzten Hosenknopf haftet, lässt unter Umständen gute Investitionsmöglichkeiten vorbeziehen, weil für ihn zu viel auf dem Spiel steht. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht steht dann nicht ausreichend Kapital zur Verfügung, um Innovationen und Wachstum zu finanzieren.

Nicht zuletzt deshalb wurde das Modell persönlich haftender Gesellschafter während des 19. Jahrhunderts nach und nach durch ein Modell beschränkter Haftung ersetzt - zum Beispiel in Form von Aktiengesellschaften. Die Beziehung zwischen Haftung und Kontrolle ist durch diese Entwicklung allerdings deutlich komplizierter geworden.

Die Anteilseigner haften nicht mehr bis zum letzten Hosenknopf, sondern nur noch mit ihrem eingesetzten Kapital. Ihre Verluste sind also begrenzt, nicht aber ihre Gewinne. Entsprechend haben sie einen Anreiz, riskantere Geschäfte einzugehen. Verstärkt wird dieser Anreiz dadurch, dass nicht alle Anteilseigner langfristig investiert sind.

Wenn aber die Anteilseigner nur noch einen Teil der Haftung tragen, wer trägt dann den anderen Teil? Den tragen die Kreditgeber. Und davon gibt es meist recht viele, denn die Anteilseigner haben einen Anreiz, die Bilanz ihrer Bank durch Kredite zu vergrößern, um ihre Rendite zu erhöhen. Banken sind bekanntlich gehebelt, so dass Eigenkapital von Banken heute in der Regel weniger als ein Zwanzigstel ihrer Bilanzsumme ausmacht.

Die Kreditgeber haften ebenfalls mit ihrem eingesetzten Kapital - geht die Bank Konkurs, wird der Kredit im Zweifel nicht zurückgezahlt. Kontrolle können die Kreditgeber im Gegensatz zu den Anteilseignern aber nur indirekt ausüben. Sie können für ihre Kredite höhere Zinsen verlangen, wenn die Bank riskante Geschäfte tätigt. Dadurch üben sie indirekt Druck auf die Anteilseigner und Geschäftsleiter aus, sich weniger risikoreich zu verhalten.

Auch wenn die Beziehung zwischen Haftung und Kontrolle komplizierter wird, ist das Modell einer beschränkten Haftung in der Theorie durchaus tragfähig. In der Praxis allerdings ist der disziplinierende Effekt der Kreditgeber über die Zeit immer schwächer geworden, während die Geschäfte der Banken immer riskanter geworden sind. Was war der Grund für diese Entwicklung?

Ein wichtiger Grund war, dass die Kreditgeber davon ausgehen konnten, im Fall der Fälle gar nicht haften zu müssen. Entsprechend gering war ihr Anreiz, Kontrolle auszuüben. Wenn aber die Kreditgeber nicht haften, wer haftet dann? Mit Blick auf die jüngste Finanzkrise lautet die Antwort auf diese Frage: wir alle in unserer Eigenschaft als Steuerzahler. Und wir haben in der Finanzkrise nicht nur für die Kreditgeber gehaftet, sondern auch für die Anteilseigner.

Während der Finanzkrise haben viele Regierungen Banken mit Hilfe von Steuergeldern gestützt. Motivation dafür war die Sorge, dass der Konkurs einer großen Bank das gesamte Finanzsystem in Schieflage bringen würde - Systemrelevanz ist hier das Stichwort. Für die Verluste aus den übermäßig riskanten Geschäften mussten am Ende also unbeteiligte Dritte haften. Haftung und Kontrolle waren damit endgültig getrennt.

Diese Trennung von Haftung und Kontrolle war katastrophal für die Stabilität unseres Bankensystems. Denn unter dem Schutzschild der Systemrelevanz und dem Wissen, dass im Ernstfall nicht sie selbst, sondern die Steuerzahler die Verluste tragen würden, sind Banken unverantwortliche Risiken eingegangen. Das Ergebnis war die globale Finanzkrise von 2008, deren Auswirkungen wir auch heute noch spüren.

3 Haftung und Kontrolle wieder vereinen

Die grundlegende Frage ist also: Wie können wir die Beziehung von Haftung und Kontrolle wieder kitten? Müssen wir zurück zu den Anfängen des Bankwesens und zu persönlich haftenden Gesellschaftern? So weit müssen wir nach meiner Ansicht nicht gehen.

Was wir aber tun müssen, ist, den Steuerzahler so weit wie irgend möglich aus der Haftung zu entlassen. Denn nur, wenn Anteilseigner und Kreditgeber wieder für Verluste haften, haben sie auch einen Anreiz, Kontrolle auszuüben. Hier sind wir in den letzten Jahren ein ganzes Stück vorangekommen.

Zunächst einmal müssen Banken in Zukunft deutlich mehr Eigenkapital halten. Dadurch haften die Anteilseigner für größeren Anteil der Bilanzsumme - für sie steht also mehr auf dem Spiel. Entsprechend sollten sie ein größeres Interesse daran haben, dass sich ihre Bank risikobewusst verhält.

Zusätzlich wird es in Europa ab 2016 Mechanismen geben, die es erlauben, auch sehr große Banken abzuwickeln, ohne das Finanzsystem in Schieflage zu bringen. Scheitern wird also wieder möglich, und im Falle des Scheiterns haften künftig als erste die Anteilseigner und die Kreditgeber. Haftung und Kontrolle sind dann wieder vereint, was die Stabilität des Bankensystems deutlich verbessern wird.

Eine entscheidende Frage aber bleibt offen: Warum sind eigentlich immer finanzielle Anreize notwendig, um Banker zu einem verantwortungsvollen Verhalten zu bewegen? Ist es zu viel verlangt, dass Bankgeschäfte immer auch im Interesse der Allgemeinheit erfolgen sollten? Ist es zu viel verlangt, Bankgeschäfte so zu betreiben, dass es der Gesellschaft mehr nutzt als schadet? Ist es zu viel verlangt, über den kurzfristigen Gewinn hinauszublicken und sich so zu verhalten, als ob man tatsächlich mit dem letzten Hosenknopf für die eigenen Entscheidungen haftet?

Kurz zusammengefasst: Was wir neben all den Regeln und finanziellen Anreizen brauchen, ist ein Kulturwandel. Die Finanzbranche muss sich auf ihre ursprüngliche Rolle zurückbesinnen, wie sie auch in den Ursprüngen der Berenberg-Bank sichtbar ist: Banken sind Dienstleister der Wirtschaft. Ein solcher Kulturwandel wäre der endgültige Garant für ein stabiles Bankensystem - und das ganz ohne die rabiaten Methoden des 14. Jahrhunderts.

4 Fazit

Meine Damen und Herren, nun habe ich viel über das eher unerfreuliche Thema Haftung gesprochen - und über Hosenknöpfe. Ausgangspunkt meiner Überlegungen war die Tatsache, dass die Berenberg-Bank seit nunmehr 425 Jahren von persönlich haftenden Gesellschaftern geleitet wird. Damit ist sie eine Besonderheit in der Bankenlandschaft, aber eine äußerst beständige. Das ist ein Grund zum Feiern.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.