Integrated Reporting Framework – IReF

Im Rahmen des bislang größten ESZB-Statistikvorhabens soll durch IReF das Bankenmeldewesen im ESZB bis 2027 konsolidiert und standardisiert werden. IReF soll dazu beitragen, die statistische Meldelast der Banken zu reduzieren („collect data only once“) und den Mehrwert der Datennutzenden zu erhöhen (schnellere Datenverfügbarkeit; umfangreichere Auswertungsmöglichkeiten auf der Basis hochgranularer Daten). Zudem sollen Synergien im ESZB gehoben werden.

Dazu sollen im Wesentlichen die vier statistischen Erhebungen Kreditdatenstatistik (AnaCredit), Statistik über Wertpapierinvestments (Securities Holdings Statistics (SHS)), Monatliche Bilanzstatistik (BSI) und MFI-Zinsstatistik (MIR) in einer gemeinsamen Verordnung überschneidungsfrei vereint und soweit möglich auf hochgranularer Basis (Einzelkreditbasis, Einzelwertpapierbasis, Einzelkund*innenbasis) erhoben werden. In einem Folgeschritt ist nach 2027 geplant, die bankaufsichtlichen sowie weitere statistische Daten mit IReF zusammenzuführen, um die Effizienz noch weiter zu erhöhen.

Im Juni 2023 startet das IReF Projekt in die Investigationsphase und schließt damit die bisherige Designphase ab. Ziel des IReF Non-IT Projektes ist die Schaffung eines rechtlichen und operationalen Rahmens in Absprache mit allen Stakeholdern sowie die Erstellung des Meldeschemas (IReF collection layer) und einem „extended technical layer“ für länderspezifische Datenanforderungen. Zusätzlich soll ein Konzept für das Qualitätsmanagement aufgestellt werden. 

Im Anschluss an die Investigationsphase soll eine Realisierungsphase auf den detailliert ausgestalteten Geschäftserfordernissen aufbauen. Der Go-live ist aktuell für 2027 geplant.