Allgemeine Suche
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Betriebs- und Supportzeiten
Die EFSF /ESM Bietungs-System (EBS) orientieren sich an den Betriebszeiten von ExtraNet.
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Verfahrensregeln elektronische Kontoinformationen
Für den Abruf von elektronischen Kontoinformationen gelten die "Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zum Abruf von elektronischen Kontoinformationen".
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SITS-based research publications
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Filialen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
In unseren Filialen können Sie gebührenfrei und unbefristet D-Mark-Banknoten und -Münzen umtauschen. In dieser Rubrik finden Sie die Öffnungszeiten und weitere Informationen zu den Filialen in der Region Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
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Emissionsbedingungen
Der Bund gibt Unverzinsliche Schatzanweisungen, Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen und Bundesanleihen zu den nachfolgenden Emissionsbedingungen aus.
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Das FDSZ stellt sich vor
Erfahren Sie mehr über die Arbeit des FDSZ, die Mitarbeiter/innen, den wissenschaftlichen Beirat und die Akkreditierung durch den Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD).
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Welcome to the Deutsche Bundesbank’s website
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Zugang CashEDI Cash Electronic Data Interchange
Im Bereich Zugang CashEDI erfolgt die Erstregistrierung für die Teilnahme am Fachverfahren CashEDI (WebEDI oder File-Transfer). Zudem stellen wir Ihnen alle erforderlichen Links für die Benutzerverwaltung in ExtraNet sowie für den Zugang zur Anwendung CashEDI zur Verfügung. Eine Teilnahme am Fachverfahren CashEDI ist nur nach vorheriger Anmeldung mit dem Kundendaten-Meldebogen möglich.
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Development
The objective of the Single Euro Payments Area (SEPA) is to implement schemes and standards for euro payments in the future. For reasons of efficiency, it is not practical to have national schemes and the SEPA scheme operating in parallel over the long term. This is also consistent with the long-term aim of SEPA, namely to abolish existing national payment schemes.
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SEPA card payments
The SEPA Cards Framework; SCF defines the standards to be met by payment service providers, card systems and other market participants in order for card payments and cash withdrawals within the Single Euro Payments Area to be processed as quickly, safely and efficiently as they are in the home country
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SEPA procedural rules for account holders with a bank sort code
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Here you can find the SEPA procedural rules for the clearing and settlement in the RPS SEPA-Clearer (credit transfers, direct debits and card payments).
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Financial Stability Board (FSB)
01.07.2016 EN
Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board - FSB) wurde im Februar 1999 von den Finanzministern und Zentralbankgouverneuren der G7 basierend auf Vorschlägen des damaligen Bundesbankpräsidenten Hans Tietmeyer als Financial Stability Forum (FSF) gegründet. Der G20-Gipfel im April 2009 etablierte dann den FSB mit breiterem Mandat und erweitertem Mitgliederkreis.
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Leistungsumfang WebEDI / Filetransfer
WebEDI ist eine WWW-Schnittstelle für den elektronischen Datenaustausch. Die folgende Übersicht stellt den Leistungsumfang der beiden angebotenen Zugangsvarianten gegenüber.
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EU-Gremien
01.01.2016 EN
Zweimal im Jahr findet der informelle Ecofin statt; eine informelle Sitzung des Rates der EU-Wirtschafts- und Finanzminister, zu der auch die Gouverneure der nationalen Zentralbanken eingeladen werden. Dieses Gremium trifft keine förmlichen Entscheidungen, sondern dient vielmehr dem freien Meinungsaustausch zwischen den Verantwortlichen der Finanzministerien und der Notenbanken ermöglichen soll.
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DM Banknotes and coins Historic coin and banknote collection
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High-resolution image files are available for download at the pictures archive of the DM coin and banknote collection of the Deutsche Bundesbank.
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Committee on the Global Financial System (CGFS)
01.01.2016 EN
Der Ausschuss für das weltweite Finanzsystem ist einer der Ausschüsse der Zentralbanken bei der BIZ. Er unterstützt die Zentralbanken dabei, Bedrohungen für die Stabilität der Finanzmärkte und das weltweite Finanzsystem zu erkennen, zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
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Fachgremium Groß- und Millionenkredit
Die Hauptaufgaben des Fachgremiums sind der Informationsaustausch über die Arbeit internationaler Arbeitsgruppen und die Erörterung institutsübergreifender Fragestellungen.
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Liquiditätsregulierung
Das Ziel bankaufsichtlicher Liquiditätsvorschriften ist die Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsbereitschaft der Institute. Mit der CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Basler Liquiditätsrahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in europäisches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Mindeststandards (LCR, NSFR) sowie der zusätzlichen Parameter für die Liquiditätsüberwachung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
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Überwachung des Kreditgeschäfts hinsichtlich Groß- und Millionenkredite
Die Institute haben vierteljährlich ihre Groß- und Millionenkredite nach §§ 13 bis 14 KWG der Deutschen Bundesbank anzuzeigen.
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Vorbereitung und Prävention Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Grundsätzlich müssen alle Banken einen Sanierungsplan erstellen. Diese sind jährlich zu aktualisieren und von der Aufsichtsbehörde zu prüfen.
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Allgemeine Ziele
Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht ein stabiles Bankensystem. Die jüngste Finanzkrise hat gezeigt, welche massiven Konsequenzen die unkontrollierte Anhäufung von Risiken im Bankensektor für die gesamte Volkswirtschaft haben kann. Die Bankenaufsicht hat deshalb die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten, indem sie die Effizienz und Stabilität des Bankensystems sicherstellt.
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Nutzungsbedingungen - Regelung für die Weiterverwendung von ESZB-Statistiken
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Contact external sector statistics
For questions concerning the services provided of ExtraNet (eg explanations regarding the content, legal basis, registration or testing)
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Neufassung der Meldungen ab Dezember 2014 Neufassung der Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik der Banken (MFIs), zum Auslandsstatus der Banken (MFIs) und zur MFI-Zinsstatistik (ab dem Meldetermin Dezember 2014)
Neufassung der Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik der Banken (MFIs), zum Auslandsstatus der Banken (MFIs) und zur MFI-Zinsstatistik (ab dem Meldetermin Dezember 2014).
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Ausstellungshefte
Zu den Ausstellungen der Reihe "Perspektiven der Gegenwart" erscheint jeweils ein Begleitheft. Darin werden ausgewählte Werke der Künstlerinnen und Künstler mit zahlreichen Abbildungen vorgestellt und in einem einführenden Text erläutert.
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Bargeld
Unkommentierte Filmaufnahmen zum Thema "Bargeld". Medien können das Footage-Material (in HD-Auflösung) über die Pressestelle der Deutschen Bundesbank anfordern.
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Formulare zu Verbriefungszweckgesellschaften (FVC-Statistik)
Hier finden Sie die entsprechenden Vordrucke als Download.
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Neufassung der FVC-Meldungen ab Dezember 2014 Neufassung der Meldungen für die Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften (ab dem Meldetermin Dezember 2014)
Neufassung der Meldungen für die Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften (FVC-Statistik)
(ab dem Meldetermin Dezember 2014). -
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Ustan-based research publications
Keine deutsche Übersetzung verfügbar
A list of publications which are based on database of the Corporate Balance Sheets (Ustan).
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Research publications based on banks’ external position
Keine deutsche Übersetzung verfügbar
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BISTA-based research publications
Keine deutsche Übersetzung verfügbar
A list of publications which are based on monthly balance sheet statistics micro data.
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Bogomir Ecker, Eine Skulptur für die LZB Oldenburg, 1999
Eine rote Figur hat sich auf dem Platz vor dem Gebäude der Filiale Oldenburg niedergelassen. Wie eine überdimensionale Marionette sitzt sie im Zentrum eines vierteiligen Skulpturenparcours von Bogomir Ecker, der sich bis ins Innere des Gebäudes erstreckt.
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Behandlung der Daten bei der Deutschen Bundesbank
Um nach dem 1. Februar 2014 am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
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T2 – Formulare und Hinweise für die Registrierung
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Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen
Die im Rahmen des GLRG-II aufgenommenen Mittel können zwei Jahre nach ihrer Valutierung freiwillig in vierteljährlichen Rhythmus zurückgezahlt werden.
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Meldepflichten und Audit
Zur Berechnung der Benchmark, der Bietungslimits und des anzuwendenden Zinssatzes müssen Geschäftspartner, die am GLRG-II teilnehmen möchten, weiterhin Meldedaten zu bestimmten ausstehenden Krediten in Form eines Meldeschemas an die Deutsche Bundesbank übermitteln. Die Meldeperioden wurden jedoch auf insgesamt zwei reduziert.