Allgemeine Suche
Mehrere Suchwörter werden automatisch mit "UND" verknüpft. In Anführungszeichen (") umschlossener Text liefert nur die Seiten, in denen dieser Text genau so vorkommt. Mit den Suchfiltern neben den Ergebnissen haben Sie die Möglichkeit ihre Suche weiter einzuschränken.
-
Zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung
Durchführungsverordnung der Europäischen Union im Hinblick auf zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung.
-
Leverage Ratio
Ein wesentlicher Bestandteil des Basel-III-Rahmenwerkes und dessen Umsetzung in der EU ist die Einführung einer Verschuldungsquote (Leverage Ratio). Diese setzt aktuell das aufsichtliche Kernkapital einer Bank in Beziehung zu ihrem Gesamtengagement.
-
EZB-Newsletter „Die Funken löschen, bevor es brennt: Krisen im Kreditgeschäft gut in den Griff bekommen“
13.08.2025
Die EZB hat den Newsletter „Die Funken löschen, bevor es brennt: Krisen im Kreditgeschäft gut in den Griff bekommen“ zum Targeted Review on SME credit risk veröffentlicht. Dieser gibt einen Überblick darüber, wie Banken in Europa, insbesondere in Deutschland, auf potenzielle Kreditkrisen vorbereitet sind. Im Mittelpunkt der Betrachtung standen Kreditvergaben an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
-
-
Institutsvergütung Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung – InstitutsVergV)
Mit der Institutsvergütungsverordnung soll sichergestellt werden, dass die Vergütungssysteme angemessen und transparent sowie auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtet sind.
-
-
Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV)
Die MaSanV enthält nähere Bestimmungen über die Anforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen, über den Inhalt vereinfachter Anforderungen an Sanierungspläne sowie zu Antragstellung, Voraussetzungen und Ausgestaltung von Sanierungsplänen durch institutsbezogene Sicherungssysteme.
-
-
Inhaberkontrolle
Die Absicht zum Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut oder zur Erhöhung einer bestehenden bedeutenden Beteiligung über gewisse Schwellen, ist der BaFin und der Bundesbank unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
-
Veröffentlichungen
Im Bereich Veröffentlichungen werden Ihnen ausgewählte Dokumente aus dem Themenbereich Bankenaufsicht zum Download zur Verfügung gestellt.