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Wertpapierleihe im APP und PEPP (Securities Lending)
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Geldpolitische Sondermaßnahmen ab 2020
Die Geldpolitik des Eurosystems ab dem Jahr 2020 war geprägt durch den globalen Ausbruch der COVID-19-Pandemie und den sprunghaften Anstieg der Inflation ab 2021. Dies führte letztlich zu einer Serie von Leitzinsanhebungen des Eurosystems über insgesamt 450 Basispunkte (in einem Zeitraum von Juli 2022 bis September 2023).
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Der ursprüngliche geldpolitische Handlungsrahmen
Vor der globalen Finanzkrise ab 2007 operierte das Eurosystem mit einem geldpolitischen Handlungsrahmen, der als Korridorsystem bekannt war. Dazu legte der EZB-Rat drei Zinssätze fest, die üblicherweise den jeweils gleichen Abstand zu einander hatten. Die Sätze für die Einlagefazilität und die Spitzenrefinanzierung bildeten dabei jeweils das untere bzw. obere Ende des Korridors. Der maßgebliche Leitzins für die geldpolitischen Hauptrefinanzierungsgeschäfte bildete die Mitte des Zinskorridors. Dieses System zielte darauf ab, die kurzfristigen Geldmarksätze nah am Hauptrefinanzierungssatz zu steuern.
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Jahresabschlüsse nichtfinanzieller Unternehmen (JANIS und Ustan)
Der JANIS-Datensatz enthält Jahresabschlüsse deutscher nichtfinanzieller Unternehmen, die der Bundesbank im Rahmen der Bonitätsanalyse zugehen, ergänzt um Abschlüsse aus öffentlichen Quellen. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des Datensatzes USTAN.
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Aufgaben der Bundesbank in Bezug auf notenbankfähige Sicherheiten
Die Deutsche Bundesbank prüft täglich alle in Deutschland zum Handel zugelassenen bzw. gehandelten Wertpapiere auf Notenbankfähigkeit gemäß den Zulassungskriterien und meldet die notenbankfähigen Wertpapiere an die EZB. Die EZB veröffentlicht geschäftstäglich (um 18.15 Uhr) das Verzeichnis der marktfähigen notenbankfähigen Sicherheiten (List of eligible marketable assets).
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Geldpolitischer Handlungsrahmen
Der geldpolitische Handlungsrahmen des Eurosystems umfasst die allgemeinen Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems, mit denen die Beschlüsse des EZB-Rats zur Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet dezentral umgesetzt werden. Die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems werden in allen Mitgliedstaaten zu einheitlichen Bedingungen durchgeführt. Für die Durchführung der Geldpolitik des Eurosystems gegenüber deutschen Geschäftspartnern ist die Deutsche Bundesbank zuständig.