Allgemeine Suche
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Zusammenarbeit im einheitlichen Aufsichtsmechanismus
Seit 2014 ist die Europäische Zentralbank für die Aufsicht über die besonders bedeutenden Banken in Deutschland verantwortlich. Gemeinsame Teams von EZB und nationalen Aufsichtsbehörden nehmen die operative Aufsicht wahr.
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Sicherheiteneinreichung
Die Deutsche Bundesbank führt im ECMS für jeden geldpolitischen Geschäftspartner einen Counterparty Pool (Sicherheitenkonto), in dem die Sicherheiten den Inanspruchnahmen des jeweiligen Geschäftspartners gegenübergestellt werden. Die Konten, die für die Besicherung sonstiger Geschäfte genutzt werden, führt die Deutsche Bundesbank in ihrem lokalen Sicherheitenmanagement-System. Diese werden erst zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls im ECMS verwaltet.
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Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen
Die Hauptverwaltungen überwachen im Rahmen der Bankenaufsicht die Kreditinstitute und Finanzdienstleister in ihrer Region.
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Abwicklung Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Mögliche Abwicklungsmaßnahmen der Behörden und die Voraussetzungen, die für deren Einsatz erfüllt sein müssen.
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Marcus Hornung Leiter des Zentralbereichs Revision
Leiter des Zentralbereichs Revision
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Gabriele Meinert Leiterin des Zentralbereichs Daten und Statistik, Chief Data Officer
Leiterin des Zentralbereichs Daten und Statistik, Chief Data Officer
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Aufsichtliche Meldungen der Institute in Bezug auf die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR)
Die Spezifizierung der aufsichtlichen Meldeanforderungen in Bezug auf die strukturelle Liquiditätsquote erfolgt in Artikel 17 sowie den Anhängen XII und XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.
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