Schwerpunkte der Bankenaufsicht 2023 – 2025
BaFin und Bundesbank legen jährlich für das Folgejahr die Schwerpunkte für die Aufsicht über die national beaufsichtigten Institute in Deutschland fest. Ergänzend haben BaFin und Bundesbank die aktuellen Entwicklungen der Institute und die Entwicklungen an den Finanzmärkten eng im Blick und ergreifen bei Bedarf zusätzliche aufsichtliche Maßnahmen. Die festgelegten Schwerpunkte haben hierbei weiterhin Bestand.
Erstmalig wurde ab diesem Jahr der Zeithorizont der Aufsichtsstrategie durch die Verankerung von sechs Mittelfristprojekten auf drei Jahre ausgeweitet. Ausgangspunkt der Festlegung der Schwerpunkte sind die identifizierten wesentlichen Risiken und aufsichtliche Maßnahmen zur Adressierung dieser Risiken. Der Einheitliche Europäische Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) legt Schwerpunkte für den gesamten SSM fest. Diese werden bei der Bestimmung der nationalen Schwerpunkte berücksichtigt.
In Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen droht ein deutlicher Anstieg der Kreditrisiken. Die erheblichen Preissteigerungen, insbesondere bei Energie und energieintensiven Rohstoffen, dürften sich vor allem bei Unternehmenskrediten bemerkbar machen. Die Zinsanhebungen der Notenbanken angesichts der hohen Inflationsraten erhöhen die Kreditrisiken und könnten die Nachfrage nach Immobilien beeinflussen. Der eingeleitete Zinsanstieg in Verbindung mit einer ausgeprägten Fristentransformation kann den Zinsüberschuss stark belasten. Zusätzlich führen die Marktentwicklungen auf kurze Sicht zu Verlusten und Abschreibungen bei den Instituten. Daher hat die Aufsicht Zins- und Marktpreisrisiken besonders im Blick.
Darüber hinaus ist eine moderne, leistungsfähige IT und eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Angriffe für eine reibungslose Geschäftstätigkeit der Institute unverzichtbar. Die Auslagerung wesentlicher Aktivitäten und Prozesse gewinnt bei den Instituten weiterhin an Bedeutung und erhöht deren Abhängigkeit von Auslagerungsunternehmen. Unter Berücksichtigung dieser Risiken wurden die beiden folgenden aufsichtlichen Schwerpunkte mit ihren wesentlichen Handlungsfeldern für das Jahr 2023 festgelegt:
1. Überwachung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Institute im Hinblick auf Kredit-, Zinsänderungs-, Marktpreisrisiken
Die Arbeiten stehen im Kontext der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und der Auswirkungen des RUS/UKR-Krieges, insbesondere der Energiekrise, Inflation, steigender Zinsen und Lieferkettenprobleme, und umfassen:
- Als Folgearbeiten aus dem LSI-Stresstest werden auffällige Institute eng begleitet, die Aufsichtsintensität bei Instituten in Schieflage wird erhöht und bei Bedarf werden Krisenpläne der Institute angefordert.
- Institutsabfragen und Querschnittsanalysen werden durchgeführt. (z. B. zu Auswirkungen auf Zinspositionen im Handelsbuch und Anlagebestand, zu Wohnimmobilienkrediten und zur Überprüfung/Überwachung der Auswirkungen des sektoralen Systemrisikopuffers)
- Es werden verstärkt Schwerpunkte nach § 30 KWG angeordnet und Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt.
2. Intensive Auseinandersetzung mit und Adressierung von Cyber-/IT-Risiken
- Es werden vermehrt Sonderprüfungen betreffend Cyber/IT-Risiken durchgeführt (auch bei IT- Mehrmandantendienstleistern und ausgewählten Zahlungs- und E-Geld-Instituten) und damit die digitale operationelle Resilienz der Institute geprüft.
- Ergänzend werden anlassbezogene Schnellumfragen durchgeführt.
Bei den Projekten bis 2025 handelt es sich um folgende Arbeiten:
Mittelfristprojekte bis 2025
Nachhaltigkeit, Klima- und Transformationsrisiken
Aktivitäten bei der Rahmenrechtssetzung, Überführung in aufsichtlichen Regelprozess, Durchführung erster ESG-Prüfungen
Stärkung des (quantitativen) Risikomanagements
Enge aufsichtliche Begleitung der Umstellung auf die neuen Perspektiven der Risikotragfähigkeit, u. a. ICAAP-Prüfungen und „Pilotprüfungen“ bei Mehrmandantendienstleistern
Begleitung der Institute bei digitaler Transformation
Schaffung eines sicheren regulatorischen und aufsichtlichen Rahmens, Erhebung des Umsetzungsstands der Institute, Ableitung zukünftiger Aktivitäten, z. B. Umfragen, Prüfungen
Governance
Intensive Auseinandersetzung mit Geschäftsleitungen/Aufsichtsorganen, Schwerpunktsetzungen gemäß § 30 KWG und horizontale Analysen zu ausgewählten Aspekten
Weiterentwicklung datengestützter Analysen
Entwicklung neuer Analyse- und Auswertungsmöglichkeiten der Aufsicht unter Einsatz moderner Technologien
Weiterentwicklung bankaufsichtliches Meldewesen
Hinwirkung auf eine vereinfachte Umsetzung der Meldeanforderungen, Begleitung der Einführung des ESZB Integrated Reported Frameworks (IReF)