Makroprudenzielle Instrumente

Makroprudenzielle Instrumente sind Maßnahmen, die die Erhaltung eines stabilen Finanzsystems bewirken sollen. Die Maßnahmen können hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit und rechtlichen Eingriffstiefe in weiche, mittlere und harte Instrumente unterteilt werden.

Weiche Instrumente umfassen die Kommunikation über finanzstabilitätsrelevante Entwicklungen und entstehende Risiken. Die Kommunikation läuft insbesondere über regelmäßige Veröffentlichungen, zum Beispiel Jahresberichte, auch über Reden und Interviews.

Makroprudenzielle Instrumente mit mittlerer Eingriffstiefe und Verbindlichkeit sind die sogenannten „Warnungen“ und „Empfehlungen“. Sowohl der ESRB als auch der AFS können diese Instrumente nutzen, um formal vor Finanzstabilitätsrisiken zu warnen und um Maßnahmen zu empfehlen, wie diese Risiken bekämpft werden sollten. Empfänger von Warnungen und Empfehlungen des ESRB können insbesondere die Europäische Union insgesamt, die Europäische Kommission, die Regierungen und Finanzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie die europäischen Aufsichtsbehörden sein. Der AFS kann Warnungen und Empfehlungen an alle öffentlichen Stellen in Deutschland richten. Empfehlungen können den Einsatz harter (verbindlicher) makroprudenzieller Instrumente vorsehen.

Harte makroprudenzielle Instrumente greifen direkt in die Geschäftstätigkeit der Finanzmarktteilnehmer ein. Diese Instrumente können auch unmittelbar, das heißt ohne vorige Empfehlung, eingesetzt werden. Die europäischen und deutschen Gesetze und Regularien bieten die Möglichkeit, harte makroprudenzielle Instrumente insbesondere im Bankensektor einzusetzen. Der Großteil dieser Instrumente zielt auf eine Stärkung des Eigenkapitals der Banken ab. Zu diesen Instrumenten zählt beispielsweise der Systemrisikopuffer. Er soll insbesondere das Risiko reduzieren, dass sich finanzielle Schwierigkeiten einer Bank auf andere Kreditinstitute übertragen. Mit dem antizyklischen Kapitalpuffer kann die Aufsicht den Banken in Aufschwungphasen höhere Kapitalanforderungen auferlegen. Damit soll ihre Widerstandsfähigkeit für den Fall eines sich anschließenden Abschwungs erhöht werden. Kommt es dann zu einem Abschwung, können die Kreditinstitute die zuvor aufgebauten Puffer zur Deckung von Verluste verwenden.

Mit dem Start der einheitlichen europäischen Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism: SSM) im November 2014 wurden der EZB neben bankaufsichtlichen Befugnissen auch makroprudenzielle Eingriffsrechte in den am SSM teilnehmenden Mitgliedstaaten übertragen. Zwar entscheiden über den Einsatz makroprudenzieller Instrumente weiterhin in erster Linie die zuständigen nationalen Behörden. Die EZB kann aber bestimmte nationale makroprudenzielle Maßnahmen anordnen oder verschärfen.