Ein Mitarbeiter vor Monitoren im Handelsraum ©Dieter Roosen

Haupttender

Zentrales geldpolitisches Instrument der Geldmarktsteuerung durch das Eurosystem sind die wöchentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte (so genannte Haupttender) mit einer Regellaufzeit von einer Woche.

Die operativen Merkmale der Hauptrefinanzierungsgeschäfte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Es handelt sich um liquiditätszuführende Geschäfte.
  • Sie finden regelmäßig jede Woche statt (nach dem im Voraus bekannt gegebenen Tenderkalender).
  • Sie werden dezentral von den nationalen Zentralbanken als Standardtender durchgeführt.
  • Alle Geschäftspartner, welche die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllen, können Gebote für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte abgeben.
  • Zur Besicherung von Hauptrefinanzierungsgeschäften sind alle Sicherheiten zugelassen, die im einheitlichen Sicherheitenverzeichnis des Eurosystems (siehe Navigationspunkt punkt „Notenbankfähige Sicherheiten“) aufgeführt sind.

Der Zeitplan für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sieht wie folgt aus:

Veröffentlichung der TenderankündigungAnkündigungstag  (T+0) 15:40 Uhr
Ende der Frist für die Abgabe von Geboten seitens der GeschäftspartnerZuteilungstag (T+1) 09:30 Uhr
Bekanntmachung der TenderergebnisseZuteilungstag (T+1) 11:30 Uhr

Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte werden nach einem vom Eurosystem veröffentlichten unverbindlichen Kalender durchgeführt. Der Kalender wird mindestens drei Monate vor Beginn des Jahres, für das er gilt, veröffentlicht. Bei der Erstellung des Kalenders werden die Bankfeiertage in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt.