Haupttender
Zentrales geldpolitisches Instrument der Geldmarktsteuerung durch das Eurosystem sind die wöchentlich angebotenen Hauptrefinanzierungsgeschäfte (so genannte Haupttender) mit einer Regellaufzeit von einer Woche.
Die operationalen Merkmale der Hauptrefinanzierungsgeschäfte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Es handelt sich um liquiditätszuführende Geschäfte.
- Sie finden regelmäßig jede Woche statt (nach dem im Voraus bekannt gegebenen Tenderkalender).
- Sie werden dezentral von den nationalen Zentralbanken als Standardtender durchgeführt.
- Alle Geschäftspartner, welche die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllen, können Gebote für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte abgeben.
- Sämtliche im einheitlichen Sicherheitenverzeichnis des Eurosystems enthaltenen Sicherheiten (siehe hierzu Navigationspunkt Sicherheiten) sind zur Besicherung von Hauptrefinanzierungsgeschäften zugelassen.
Der zeitliche Ablauf sieht für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte wie folgt aus:
Veröffentlichung der Tenderankündigung | Ankündigungstag (T+0) 15:40 Uhr |
Ende der Frist für die Abgabe von Geboten seitens der Geschäftspartner | Zuteilungstag (T+1) 09:30 Uhr |
Bekanntmachung der Tenderergebnisse | Zuteilungstag (T+1) 11:30 Uhr |
Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte werden nach einem vom Eurosystem veröffentlichten, unverbindlichen Kalender durchgeführt. Der Kalender wird mindestens drei Monate vor Beginn des Jahres veröffentlicht, für das er gültig ist. Bankfeiertage in den einzelnen Mitgliedstaaten werden bei der Erstellung des Kalenders entsprechend berücksichtigt.