Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)

Bei dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase ProgrammePEPP) handelt es sich um ein zeitlich befristetes Ankaufprogramm für Anleihen öffentlicher und privater Schuldner, wie sie bereits im Rahmen des APP angekauft werden. Zusätzlich zum APP sind bei dem PEPP Commercial Paper nichtfinanzieller Schuldner bereits ab einer Restlaufzeit von 28 Tagen zugelassen (APP: 6 Monate), sowie öffentliche Schuldtitel mit einer Restlaufzeit von mindestens 70 Tagen (APP: 1 Jahr).

Im Gegensatz zum APP orientierten sich die Nettoankäufe beim PEPP an einem maximal zulässigen Gesamtumfang, der nicht ausgeschöpft werden musste. Der Umfang betrug ursprünglich 750 Mrd EUR. Am 4. Juni 2020 erhöhte der EZB-Rat das Volumen um 600 Mrd EUR, am 10. Dezember 2020 erneut um 500 Mrd EUR auf insgesamt 1.850 Mrd EUR. Die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP erfolgten zusätzlich zu den Nettoankäufen des APP.

PEPP-Ankäufe starteten am 26. März 2020. Sie wurden durchgeführt, soweit sie für notwendig und verhältnismäßig gehalten werden, um der Gefahr zu begegnen, dass die Fähigkeit des Eurosystems zur Erfüllung seines Mandats aufgrund der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Marktverhältnisse beeinträchtigt wurde. Bei den Ankäufen von Wertpapieren des öffentlichen Sektors richtete sich die Verteilung auf die einzelnen Länder nach dem jeweiligen Kapitalschlüssel der nationalen Zentralbanken. Darüber hinaus sollten die PEPP-Ankäufe auch dazu beitragen, die geldpolitische Transmission im gesamten Euroraum zu gewährleisten, wenn durch die Pandemiefolgen bedingte Marktverwerfungen wie im Frühjahr 2020 auftreten, und insbesondere eine Marktfragmentierung verhindern. Für diesen Zweck wurden die Käufe im Rahmen des PEPP flexibel durchgeführt. Dadurch waren Schwankungen bei der Verteilung der Ankäufe im Zeitverlauf hinsichtlich der Anlageklassen und der Länder möglich. Gemeinsam mit anderen Maßnahmen dient das PEPP dazu, die günstigen Finanzierungsbedingungen während der Pandemie aufrechtzuerhalten. Vorgesehen ist die temporäre Maßnahme solange, bis der EZB-Rat die kritische COVID-19 Phase als abgeschlossen einschätzt. Mit dem Beschluss des EZB-Rats vom 16. Dezember 2021 wurden die Nettoankäufe des PEPP Ende März 2022 eingestellt. Der EZB-Rat beabsichtigt, das PEPP-Portfolio ab Juli 2024 im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd. € zu reduzieren und die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP zum Jahresende 2024 einzustellen (geldpolitischer Beschluss vom 14. Dezember 2023).

Wie bereits im APP, führen auch im PEPP nationale Zentralbanken des Eurosystems den Großteil der Ankäufe durch, ein kleiner Teil wird durch die EZB selbst angekauft. Auch die Risikoteilung erfolgt in gleichem Maße wie im APP.