Sicherheitenstellung
Die Deutsche Bundesbank führt seit dem 16. Juni 2025 im ECMS für jeden geldpolitischen Geschäftspartner einen Counterparty Pool (Sicherheitenkonto), in dem die Sicherheiten den Inanspruchnahmen des jeweiligen Geschäftspartners gegenübergestellt werden. Die Konten, die für die Besicherung sonstiger Geschäfte genutzt werden, führt die Deutsche Bundesbank in ihrem lokalen Sicherheitenmanagement-System. Diese werden erst zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls im ECMS verwaltet.
Die Deutsche Bundesbank verwendet im Rahmen der Besicherung von Kreditgeschäften des Eurosystems ein sogenanntes Poolverfahren. Das wesentliche Merkmal dieses flexiblen Verfahrens ist, dass die Beleihungswerte aller eingereichten Sicherheiten in einem Counterparty Pool (Sicherheitenkonto) zusammengeführt werden, anstatt einzelne notenbankfähige Sicherheiten bestimmten geldpolitischen Operationen zuzurechnen. Ansprechpartner zur Abwicklung geldpolitischer Geschäfte und der Sicherheitenstellung finden Sie unter Kontakt.
Marktfähige Sicherheiten können in Form einer Verpfändung, nicht marktfähige Sicherheiten in Form einer Abtretung (stille Zession) bei der Deutschen Bundesbank eingereicht werden. Es existieren folgende Einreichungsmöglichkeiten:
- Inländische Wertpapierverpfändung zugunsten der Deutschen Bundesbank über Clearstream Banking Frankfurt (CBF)
- Mobilisation and Administration of Credit Claims (MACCs) für die inländische Nutzung von Kreditforderungen
- Grenzüberschreitende Nutzung von Sicherheiten über das Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM)
- Grenzüberschreitende Nutzung marktfähiger Sicherheiten mittels Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen (SSS-Links)
- Verpfändung eines Globalbetrages mittels CmaX
Der täglich im ECMS berechnete Beleihungswert (Collateral Value) des Counterparty Pools eines Geschäftspartners muss den Gesamtbetrag seiner Kreditinanspruchnahmen decken. Sofern der zur Besicherung von Refinanzierungsgeschäften erforderliche Beleihungswert (Collateral Value) nicht unterschritten wird, ist die Freigabe von Sicherheiten grundsätzlich möglich.
Einreichung marktfähiger Sicherheiten
- Inländische Wertpapierverpfändung (Domestic): Bei Clearstream Banking Frankfurt (CBF) hinterlegte notenbankfähige Wertpapiere können mittels des Wertpapierabwicklungssystems CASCADE zugunsten des dort geführten Depots der Deutschen Bundesbank übertragen werden.
- In anderen Mitgliedstaaten des Eurosystems hinterlegte notenbankfähige Wertpapiere können im Rahmen des Korrespondenzzentralbank-Modells (Correspondent Central Banking Model, CCBM) grenzüberschreitend genutzt werden. Hierfür unterhalten die nationalen Zentralbanken gegenseitig Konten im ECMS. Die Bereitstellung von Triparty-Globalbeträgen über das CCBM ist ebenfalls möglich. Zugelassen ist das Triparty-System CmaX der Clearstream Banking S.A. Luxembourg. Ferner kann der Central Bank Access Service von Euroclear Banking genutzt werden.
- Unter 2. genannte Wertpapiere können ferner über zugelassene Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen (Security Settlement Systems, SSS) übertragen werden. Hierfür ist die ausländische Verwahrstelle zu beauftragen, die Sicherheiten auf das Depot der Deutschen Bundesbank bei CBF zu übertragen.
Einreichung nicht marktfähiger Sicherheiten
Die Fachanwendung MACCs steht mit Einführung des ECMS für inländische Geschäftspartner weiterhin für die Mobilisierung und Verwaltung von Kreditforderungen nach deutschem Recht (sog. „Domestic Use“) zur Verfügung. Nach einer Einreichung, einem Update bzw. einer Rücknahme schreibt die Bank den Beleihungswert (Collateral Value) auf dem Sicherheitenkonto (Counterparty Pool) des Geschäftspartners in ECMS gut; im Sicherheitenkonto wird dieser Beleihungswert als außerhalb des gemeinsamen Verfahrens des Eurosystems generiert ausgewiesen (Externally Managed Collateral).
Die grenzüberschreitende Nutzung von Kreditforderungen (sog. „Cross Border Use“) erfolgt ausschließlich über das ECMS.