Bundesbank verlagert Teile der Goldreserven

Auf einer Pressekonferenz am 16. Januar 2013 stellte die Bundesbank ihr neues Konzept zur Lagerung der deutschen Goldbestände vor. Ab 2020 soll die Hälfte des Goldes in Tresoren im Inland, die andere Hälfte bei Partnernotenbanken in New York und London lagern. Im Anschluss hatten die rund 70 anwesenden Journalisten erstmalig die Möglichkeit, bei einer Prüfung von Goldbarren dabei zu sein.

„Die beiden wichtigsten Funktionen der Goldreserven sind die Vertrauensbildung im Inland und die Möglichkeit, binnen kürzester Zeit Gold an Goldhandelsplätzen im Ausland in Fremdwährungen umtauschen zu können“, erklärte Vorstandsmitglied Carl-Ludwig Thiele. Die beabsichtigte künftige Verteilung der Goldbestände – die eine Hälfte im Inland, die andere Hälfte an den wichtigsten Goldhandelsplätzen im Ausland – trage diesen Funktionen Rechnung. Bis 2020 werden dazu schrittweise 300 Tonnen Gold von New York nach Frankfurt und 374 Tonnen von Paris nach Frankfurt verlagert.

Die Bundesbank hält Goldreserven von insgesamt 3.391 Tonnen mit einem Marktwert von 137,51 Mrd. Euro zum Bilanzstichtag 31.12.2012. Bisher lagern 31% des Goldes bei der Zentrale der Bundesbank in Frankfurt am Main. Die restlichen 69% verteilen sich auf Lagerorte bei Partnernotenbanken in New York (45%), London (13%) und Paris (11%). Das Lagerstellenkonzept der Bundesbank orientiert sich seit jeher an drei Zielen: Sicherheit, Liquidität und Kosteneffizienz. Thiele erklärte, die Bundesbank lagere daher das Gold nur bei Partnernotenbanken mit höchster internationaler Reputation und höchsten Sicherheitsstandards. „Wir haben keinerlei Zweifel an der Integrität und Zuverlässigkeit unserer Partner.“ Das Vorstandmitglied hatte selbst Ende vergangen Jahres die ausländischen Lagerorte der Goldreserven besucht und sich von der ordnungsgemäßen Lagerung der Barren sowie den hohen Sicherheitsstandards überzeugt. „Ich habe wie erwartet alles so vorgefunden, wie es sein soll“, versicherte er. Darüber hinaus sei es in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Verwahrung von Goldbeständen bei Partnernotenbanken noch nie in irgendeiner Weise zu Unregelmäßigkeiten gekommen.

Künftig nur noch zwei Lagerstellen im Ausland

Nach Abschluss der Verlagerung 2020 würden 50% der Goldreserven in heimischen Tresoren liegen, 37% bei der Federal Reserve Bank in New York und 13% bei der Bank of England in London, so Thiele. Der Bestand bei der Banque de France werde vollständig aufgelöst. Grund für diese Entscheidung seien die seit Einführung des Euro geänderten Rahmenbedingungen. Durch den einheitlichen Währungsraum sei eine Lagerung des Goldes für einen jederzeit möglichen Umtausch in Fremdwährungen im Falle von Frankreich nicht mehr nötig. Thiele bedankte sich bei der Banque de France für die langjährige sichere Lagerung des Goldes und lobte die vertrauensvolle und freundschaftliche Verbindung der beiden Notenbanken.

Bundesbank stellt Goldprüfverfahren vor

Im Anschluss an die Pressekonferenz hatten die anwesenden Journalisten die Möglichkeit, das obligatorische Prüfverfahren für Goldbarren kennen zu lernen. In drei Schritten wird dabei die Echtheit eines Goldbarrens überprüft und seine individuelle Beschaffenheit ermittelt. Denn Goldbarren – so die Sachverständigen der Bundesbank – haben keinen exakt einheitlichen Wert. Jeder ist einzigartig, auch wenn der erste Eindruck etwas anderes vermittelt. Damit ein Goldbarren an den internationalen Goldhandelsplätzen gehandelt werden kann, muss er gewissen Standards genügen. So muss der Feingehalt bei mindestens 995/1000 Einheiten Feingold und das Gewicht zwischen 10,9 und 13,4 kg liegen; der genormte Standardbarren liegt bei 12,5 kg. Strenge Anforderungen an die Form, das äußere Erscheinungsbild und die vorhandenen Angaben gehören ebenso dazu. Um die Echtheit eines Barrens zu prüfen, bestimmen die Sachverständigen zunächst mit einer Spezialwaage sein exaktes Gewicht – auf ein Tausendstel Gramm genau. Im zweiten Prüfschritt wird der Barren geröntgt. Dabei werden die genauen Bestandteile des Oberflächenmaterials und somit der Feinheitsgrad des Barrens bestimmt. Da hierbei jedoch nur die Oberfläche betrachtet werden kann, muss im dritten Schritt – mit Hilfe von Ultraschall – die Homogenität, das heißt die durchgängig gleiche Materialzusammensetzung, überprüft werden. Nach Abschluss aller drei Prüfungen kann die exakte Beschaffenheit des Barrens angegeben werden.