Flaggen der Europäischen Union vor dem Berlaymont-Gebäude in Brüssel ©Fotosearch.de

EU-Solidarität ist zu begrüßen – Gemeinschaftsschulden aber bedenklich

Der Europäische Rat hat sich im Juli 2020 auf einen Extrahaushalt für die EU geeinigt, den sogenannten Next Generation EU – NGEU. Über den Extrahaushalt unterstützen sich die EU-Staaten mit Transfers und Krediten untereinander, um die Folgen der Corona-Pandemie besser bewältigen zu können. Die Solidarität sei nachvollziehbar, schreibt die Bundesbank in ihrem aktuellen Monatsbericht. Die Ökonominnen und Ökonomen warnen aber zugleich, dass die umfangreiche gemeinschaftliche Schuldenfinanzierung „ein bedenkliches Novum ist“, das „in den EU-Verträgen eigentlich nicht vorgesehen ist“.

Die vorgesehene umfangreiche Schulden­aufnahme begründet die EU mit den außergewöhnlichen Umständen der Corona-Krise. Es sei ein vorübergehendes Instrument zur Krisenbewältigung. Insgesamt sind für den schuldenfinanzierten Extrahaushalt 750 Milliarden Euro vorgesehen: 360 Milliarden Euro sollen den Mitgliedstaaten als Kredite gewährt und 390 Milliarden Euro als nicht rückzahlbare Transfers ge­leistet werden. Bedient werden sollen die Schulden zum einen durch den Schuldendienst der Mitgliedstaaten, die aus dem Extrahaushalt Kredite erhalten haben. Zum anderen wird auf künftige EU-Haushalte zurückgegriffen, das heißt alle Mitgliedstaaten tragen entsprechend ihrer künftigen Finanzierungsanteile bei.

Zur Finanzierung über künftige EU-Haushalte hat der Europäische Rat verschiedene zusätzliche Einnahmequellen ins Spiel gebracht, wie etwa eine Plastik­steuer oder eine Digitalsteuer. Die Bundesbankautorinnen und -autoren weisen darauf hin, dass neue Einnahmequellen zwar den Bedarf an bestehenden Eigen­mitteln minderten. Dies ändere jedoch nichts daran, dass letztlich die europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den EU-Haushalt und die darin enthaltenen Ausgaben für den Extra­haushalt finanzieren werden.

Mittelverteilung nur sehr begrenzt an Krise orientiert

Im Zentrum des Extrahaushalts steht die neu geschaffenen Recovery and Resilience Facility (RRF). Diese enthält mit 312,5 Milliarden Euro den Großteil der Transfers und die gesamten Kredite. Bei der Verteilung der RRF-Transfers an die EU-Länder spielen die Bevölkerungsgröße und Wirt­schaftsstärke des Jahres 2019 sowie die Arbeitslosenquote von 2015 bis 2019 eine Rolle. Nur für einen kleineren Teil der Transfers soll der BIP-Einbruch in den Jahren 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Daher heißt es in dem Bericht: „Insgesamt betrachtet orientiert sich die Transfervergabe weit überwiegend nicht daran, wie stark ein Mitgliedstaat von der Corona-Krise betroffen ist“.

Im Ergebnis profitieren die mittel- und osteuropäischen EU-Staaten aufgrund ihres vergleichsweise niedrigen Pro-Kopf-BIP relativ stark, aber auch die südeuropäischen Länder, die seit Längerem hohe Arbeitslosenquoten aufweisen. Rund die Hälfte der Mittel dürfte Spanien und Italien zugutekommen.

Insgesamt zielten die vereinbarten Hil­fen weniger darauf ab, die Konjunk­tur zu stabilisieren. Laut EU sollten sie vielmehr in zukunftsweisende Reformprogramme fließen. In dem Maße, wie die Reformen ge­lingen, könnten die EU und vor allem die einzelnen besonders geförderten Mitglied­staaten beschleunigt die Corona-Krise über­winden. Die Bundesbank-Fachleute geben aber auch zu bedenken, dass sich für die wachstumsfördernde Wirkung von EU-Mitteln in der Vergangenheit ein ge­mischtes Bild zeigte.

Umfangreiche Gemeinschaftsschulden im bestehenden EU-Rahmen kritisch

Die Autorinnen und Autoren unterstreichen, dass aus ökonomischer Sicht der bis­herige Verzicht auf eine substanzielle EU-Verschuldung ein tragendes Ele­ment des bestehenden Ordnungsrahmens sei. Dieser sei dezentral ausgestaltet mit weitgehend eigenverantwortlichen Mitgliedstaaten. Umfangreiche Gemeinschaftsschulden setzten hingegen voraus, dass deutlich mehr nationale Souveränität auf die EU-Ebene verlagert wird, um Haftung und Kontrolle in Balance halten zu können.

In dem Bericht warnen sie vor der Illusion, die EU-Verschuldung sei „kostenfrei“. Denn dies sei nicht der Fall: „Die EU-Schulden werden die künftigen europäischen Steuerpflichtigen belasten, selbst wenn die Schulden nicht in den nationalen Statistiken abgebildet sind.“ Die neuen Verpflichtungen aus den EU-Schulden sollten deshalb in die Bewertung der nationalen Staatsfinanzen einfließen. Mit Blick auf die Fiskalregeln werde es künftig umso wichtiger, dass diese den Abbau der hohen Schuldenquoten und tragfähige Staatsfinan­zen in allen Mitgliedstaaten gewährleisten.