Gemeinden teilweise hoch verschuldet
Die Gemeinden erfüllen in Deutschland wesentliche Aufgaben insbesondere in Bereichen der Sozialleistungen, der Kindertagesbetreuung, des Schulwesens sowie der öffentlichen Verwaltung und der lokalen Verkehrs- und Freizeitinfrastruktur. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben handeln die Gemeinden eigenverantwortlich. Die strengen Haushaltsregeln sind von den Ländern zu überwachen. Bei insgesamt nur einem kleinen Anteil an der gesamtstaatlichen Verschuldung bestehen sehr große Differenzen zwischen den Haushalten einzelner Gemeinden. Einige sind sehr hoch verschuldet und haben mit anhaltenden strukturellen Haushaltsschieflagen zu kämpfen.
Entlastungen durch den Bund vorgesehen
Die Bundesbank geht davon aus, dass sich die Finanzlage der Kommunen im laufenden Jahr insgesamt verschlechtert. Gründe dafür sieht sie insbesondere in der Flüchtlingsmigration, da die Ausgaben bisher nur teilweise erstattet werden. Die weiteren Aussichten seien jedoch deutlich günstiger, heißt es im Monatsbericht, da der Bund weitere Mittel zur Entlastung bereitstellen wird. Hierdurch sollten den Gemeinden zusätzliche Spielräume entstehen, um ihre Investitionen auszuweiten. Diese hatten im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung nach einem langjährigen Rückgang in den letzten Jahren auf niedrigem Niveau stagniert, sodass das sich das Nettosachvermögen insgesamt verringerte. Die Bundesbank sieht zwar an manchen Stellen Nachholbedarf, spricht sich jedoch gegen eine mitunter geforderte massive Ausweitung staatlicher Investitionsausgaben aus. Planungshilfen des Bundes bei gezielten Investitionsmaßnahmen seien eher zielführend.
Finanzierungsbedingungen begünstigen Fehlentwicklungen
Grundsätzlich gestatten die Haushaltsregeln der Länder Kreditaufnahmen durch Kommunen nur für Investitionen. In den vergangenen Jahren wurde jedoch vielerorts die Aufnahme von Kassenkrediten, welche eigentlich nur zur Überbrückung vorübergehender unterjähriger Engpässe vorgesehenen sind, zur Deckung laufender Ausgaben toleriert. "Tatsächlich steigen die Kassenkreditbestände seit vielen Jahren nahezu stetig an"
, heißt es im Monatsbericht. Angesichts der teilweise schwierigen Lage sei es in mehreren Ländern erlaubt, Kassenkredite mit langen Laufzeiten aufzunehmen.
Zudem könnten sich auch Kommunen mit angespannter Haushaltslage an den Finanzmärkten weitgehend ohne Risikoprämien finanzieren. Dadurch seien Fehlentwicklungen begünstigt worden. "Die Kreditgeber gehen offensichtlich davon aus, dass bei Zahlungsschwierigkeiten einer Kommune das Land dafür sorgt, dass Kredite bedient werden"
, folgern die Bundesbank-Ökonomen. Eine nach außen gerichtete Haftung der Länder für die Gemeindeschulden bestehe jedoch nicht. Daher sei nicht vollständig auszuschließen, dass an Gemeinden vergebene Kredite nicht fristgerecht bedient würden.
Niedriges Zinsniveau verdeckt angespannte Lage
Die aktuell niedrigen Zinsen verdeckten die Belastung durch die hohen Schulden in zahlreichen Kommunen zwar teilweise, bei einem Anstieg des Zinsniveaus dürfte sich die Situation jedoch deutlich verschärfen. Neben einer strikten Haushaltsaufsicht und angemessener Mittelausstattung durch die Länder spricht sich die Bundesbank daher für Vorgaben aus, nach denen die Gemeinden Kassenkredite, deren Tilgung nicht innerhalb eines Haushaltsjahres vorgesehen ist, nur noch beim Land aufnehmen dürfen. So würden die Länder deutlicher in die Verantwortung genommen und hätten einen Anreiz, Schieflagen ihrer Kommunen frühzeitig entgegenzusteuern.