Kapitalzuschläge für system­relevante Banken in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2017 sind ausgewählte deutsche Banken dazu verpflichtet, eine zusätzliche Kapitalpufferanforderung zur Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit zu erfüllen. Damit sollen die Institute in die Lage versetzt werden, mögliche Verluste besser abfedern zu können. Die Entscheidung, welche Institute eine solche Kapitalpufferanforderung erfüllen müssen, treffen die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienst­leistungsaufsicht (BaFin) – als nationale Aufseher in Deutschland – im Einvernehmen. Die Grundlage hierfür ist eine Methode, die internationalen und nationalen Vorgaben folgt und deren Grundzüge veröffentlicht sind. Der Kapitalpuffer wird von der BaFin angeordnet. Entsprechend veröffentlicht sie die Liste der betroffenen Kreditinstitute sowie die Höhe der zu erfüllenden Kapitalpufferanforderungen.

Bezeichnet werden die identifizierten Institute als sogenannte „anderweitig systemrelevante Institute“ (A-SRI). Im Gegensatz zu den „global systemrelevanten Instituten“ (G-SRI) sind für die Einstufung als A-SRI vor allem die potenziellen Risiken für das nationale Umfeld von Bedeutung.

Welche Institute in Deutschland als A-SRI eingestuft werden, bestimmen Bundesbank und BaFin mindestens einmal jährlich in einem zweistufigen Verfahren. In Stufe I werden die Institute zunächst nach einem europaweit einheitlichen Scoringmodell bewertet. Diese von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorgegebene Methode stellt eine vergleichbare und transparente Ermittlung der A-SRI in allen EU-Mitgliedstaaten sicher. In Stufe II können die nationalen Aufsichtsbehörden weitere Institute als A-SRI einstufen und so Besonderheiten des jeweiligen nationalen Bankensystems berücksichtigen. Die für Stufe II verwendete Methode wird bei Bedarf, mindestens aber alle drei Jahre überarbeitet. Die Liste der A-SRI sowie das aktuelle Methodendokument werden am Ende jedes Jahres von der BaFin veröffentlicht, nachdem alle Verwaltungsverfahren abgeschlossen sind (siehe Link).

Insbesondere die Größe, die wirtschaftliche Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und die Bundesrepublik Deutschland, die grenzüberschreitenden

Aktivitäten sowie die Vernetztheit mit dem Finanzsystem sind die bedeutenden Faktoren für die Eingruppierung. 

Die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes sowie die Leitlinien der EBA sehen sowohl die Veröffentlichung von Grundzügen der verwendeten Methode als auch der betroffenen Institute, ihrer Scorewerte sowie der angeordneten Kapitalpuffer vor.