Wie die Stimmrechte im EZB-Rat rotieren

Litauen bringt mit seinem Beitritt zum Euro-Raum Anfang 2015 die Stimmen im EZB-Rat zum Rotieren. Mit der Einführung des Euro in dem baltischen Staat werden erstmals mehr als 18 Zentralbankpräsidenten im EZB-Rat vertreten sein. Damit tritt ein neues Abstimmungsverfahren in Kraft, wie es etwa in ähnlicher Art auch in den Vereinigten Staaten vom Federal Reserve System (Fed) gepflegt wird.

Bislang werden bei Sitzungen des EZB-Rats die Stimmen aller Mitglieder gehört und gezählt. Neben den sechs Mitgliedern im EZB-Direktorium sind dies gegenwärtig 18 Präsidenten und Gouverneure der nationalen Zentralbanken des Eurosystems. Sie vertreten im EZB-Rat nicht die Interessen ihres Landes, sondern sind qua Amt als unabhängiger Experte Mitglied im Rat. Mit jedem weiteren Mitgliedstaat im Eurosystem wächst auch der EZB-Rat, wodurch eine effiziente und rechtzeitige Entscheidungsfindung schwieriger wird.

Bereits Ende 2002 hatte der EZB-Rat daher eine Änderung der Abstimmungsmodalitäten auf den Weg gebracht, wonach die Stimmrechte künftig gedeckelt werden und unter den nationalen Zentralbankpräsidenten im EZB-Rat rotieren sollen. Ursprünglich sollte diese Änderung mit Beitritt des 16. Mitglieds zum Euro-Währungsgebiet in Kraft treten. Im Jahr 2008 beschloss der EZB-Rat jedoch, einen vorbehaltenen Spielraum zu nutzen und das Rotationssystem erst einzuführen, wenn die Anzahl der Präsidenten der nationalen Zentralbanken 18 übersteigt.

Stimmen rotieren im monatlichen Rhythmus

Grafik: Rotationsprinzip im EZB-Rat
Rotationsprinzip im EZB-Rat bei 19-21 Mitgliedstaaten

Nach dem Rotationsprinzip werden die Zentralbankpräsidenten entsprechend der Wirtschaftskraft und der Größe des Finanzsektors ihrer Heimatländer in Gruppen eingeteilt. Bei 19 bis 21 Mitgliedstaaten werden zwei Gruppen gebildet: Die nach den genannten Kriterien größten fünf Länder bilden die erste Gruppe. Auf sie entfallen insgesamt vier Stimmrechte im EZB-Rat. Zu dieser Gruppe gehören Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande. Die Stimmen innerhalb dieser Gruppe rotieren im monatlichen Turnus, sodass jeden Monat einer der Präsidenten der Zentralbanken der fünf größten Länder keine Stimme im Rat hat.

Abbildung einer Tabelle mit beiden Gruppen des Rotationssystems und der Häufigkeit des Stimmrechts
Tabelle 1: Rotationssystem mit zwei Gruppen (erste Stufe)

Auch Bundesbankpräsident Jens Weidmann wird als EZB-Ratsmitglied künftig bei Abstimmungen alle fünf Monate aussetzen. 2015 wird er nach einem Beschluss des EZB-Rats bei den Abstimmungen im Mai und Oktober kein Stimmrecht haben, 2016 wird er bei Abstimmungen im März und August kein Stimmrecht haben.

Jedes Ratsmitglied behält allerdings stets sein Teilnahme- und Mitspracherecht. Dieses steht laut dem Rotationsprinzip auch denjenigen Mitgliedern zu, die gerade keine Stimme im Rat haben. Sie können ihre Argumente - etwa zu Zinsentscheidungen oder Sondermaßnahmen –also weiterhin in der Sitzung im Rat vortragen und damit die Entscheidungen der Stimmberechtigten mit beeinflussen.

Elf Stimmrechte für Gruppe kleinerer Länder

Auf die restlichen Notenbanken entfallen insgesamt elf Stimmrechte, die ebenfalls im monatlichen Rhythmus rotieren. Zu dieser Gruppe gehören Länder wie Lettland, Irland oder Portugal. Auch Litauen wird nach seinem Beitritt in diese Gruppe eingeordnet. Zum Auftakt des Rotationsverfahrens werden laut EZB-Ratsbeschluss im Januar 2015 zunächst die Zentralbankpräsidenten Estlands, Irlands und Griechenlands kein Stimmrecht haben.

Die sechs Mitglieder des EZB-Direktoriums behalten ihr dauerhaftes Stimmrecht. Insgesamt werden die Stimmrechte im EZB-Rat somit auf 21 reduziert. Bei Beschlüssen des EZB-Rats, die das Kapital und die Währungsreserven sowie die Gewinnverteilung betreffen, erfolgt eine Stimmgewichtung entsprechend den Anteilen der Zentralbanken am Kapital der Europäischen Zentralbank (siehe rechts).

Drei Gruppen ab 22 Mitgliedstaaten

Grafik: Rotationsprinzip im EZB-Rat
Rotationsprinzip im EZB-Rat ab 22 Mitgliedstaaten

Wächst das Eurogebiet auf mehr als 21 Staaten an, werden drei Gruppen gebildet. Die erste Gruppe mit den fünf größten Ländern behält vier Stimmrechte, die zweite Gruppe der mittelgroßen Länder erhält dann acht Stimmrechte. Auf die Präsidenten der dritten Gruppe, der kleinsten Länder, entfallen drei Stimmrechte. Verglichen mit der aktuellen Situation werden damit bei einem weiteren Wachstum der Währungsunion vor allem die kleinen Länder relativ an Stimmengewicht im EZB-Rat verlieren.