TARGET2-Securities
Einführung
Mit TARGET2-Securities verbindet sich aus Überwachungssicht die Erwartung, dass sich mit der europaweiten Verfügbarkeit einer effizienten Abwicklungsplattform, die für sämtliche Transaktionen eine risikofreie Verrechnung einzelner Wertpapiergeschäfte mit unmittelbarer Finalität in Zentralbankgeld ermöglicht, ein neues Maß an Sicherheit in der Wertpapierabwicklung erreichen lässt. Dabei ist allerdings aus Sicht der Überwachung darauf zu achten, dass T2S adäquate Vorkehrungen vor allem mit Blick auf mögliche operationelle und rechtliche Risiken trifft.
Durchführung
Eine Überwachung von T2S findet bereits während der noch bis Juni 2015 laufenden Projektphase statt. Dabei gilt wie später im Betrieb von T2S auch, dass sich die T2S-Überwachung ausschließlich auf die Funktionalitäten von T2S beschränkt und die Überwachung von CSDs weiterhin den damit betrauten nationalen Behörden vorbehalten ist. Aufgrund des multinationalen Charakters und der Auswirkungen auf die Funktionsweise der teilnehmenden CSDs besteht bei der T2S-Überwachung seit Beginn eine enge Zusammenarbeit aller für die Überwachung und Aufsicht zuständigen Behörden. Dies sind neben den Zentralbanken des Eurosystems die nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden (d.h. in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) der an T2S teilnehmenden CSDs sowie die Zentralbanken der Währungen, die neben dem Euro in T2S abgewickelt werden können.
In den Jahren 2009 und 2010 haben die für die Überwachung zuständigen Zentralbanken des Eurosystems eine Vorabbewertung des T2S-Designs (sog. Pre-Assessment) durchgeführt. Dies erfolgte auf Grundlage der von ESZB und CESR (Committee of European Securities Regulators) erstellten Empfehlungen für Wertpapierabwicklungssysteme, die an die T2S-Besonderheiten adaptiert wurden. Das Pre-Assessment spiegelt dabei den damaligen Stand des Projektdesigns wider. Daneben erfolgt eine fortlaufende Überarbeitung dieser Evaluierung anhand der aktuellen Entwicklungen im T2S-Projekt.
Seit der Unterzeichnung des sog. Framework Agreement durch die CSDs und dem Currency Participation Agreement durch die Dänische Nationalbank im Sommer 2012 ist ein gesicherter Blick auf die an T2S teilnehmenden Institutionen möglich. Auf dieser Grundlage verfolgt das Eurosystem in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden der an T2S teilnehmenden CSDs sowie der Dänischen Nationalbank aktuell zwei Arbeitsstränge:
- Zum einen wird auf Grundlage der CPSS/IOSCO-Prinzipien der zukünftige Überwachungsrahmen für die Zeit nach der Inbetriebnahme von T2S erarbeitet.
- Zum anderen arbeiten die betroffenen Überwachungs- und Aufsichtsbehörden zusammen an der fortlaufenden Überwachung des T2S-Projektfortschritts. Dabei kommt es zur Auswertung sowohl von öffentlich zugänglichen Dokumenten als auch von vertraulichen Projektunterlagen. Zudem gibt es in regelmäßigen Abständen Treffen zwischen der T2S-Überwachung und den T2S-Projektverantwortlichen.
Sowohl Bundesbank als auch BaFin sind oder waren an sämtlichen oben aufgeführten Arbeitssträngen beteiligt. Grundsätzlich obliegt dem Eurosystem die Federführung bei der Überwachung von T2S, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA kommt hinsichtlich der Aufsicht über T2S eine Koordinierungsfunktion zu. Entsprechend den PFMI findet die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Überwachungs- und Aufsichtsbehörden in einer Kooperationsvereinbarung auch eine formale Grundlage (sog. Verantwortlichkeit E in den PFMIs).