Arbeitsgruppe identifiziert zunehmenden Bedarf an programmierbaren Zahlungen
Die Deutsche Bundesbank und das Bundesministerium der Finanzen haben einen branchenübergeifenden Fachdiskurs zum Themenkomplex „Geld in programmierbaren Anwendungen“ geführt. Ziel der Arbeitsgruppe „Programmierbares Geld“, in der sich Vertreter aus 19 Unternehmen der Real- und Finanzwirtschaft engagierten, war die praxisnahe Analyse des Bedarfes und der Ausgestaltungsmöglichkeiten programmierbarer Geldformen zur Abwicklung neuer innovativer Geschäftsfälle.
Neue Geschäftsfälle entstehen im Zuge der digitalen Transformation. Die Distributed Ledger Technologie (DLT) ermöglicht die automatisierte Prozessabwicklung mithilfe von Smart Contracts, in denen reale Güter und Dienstleistungen digital repräsentiert werden können. Konkrete Anwendungsbereiche sind unter anderem für Machine-to-Machine, Internet-of-Things und Pay-per-Use Dienstleistungen denkbar. Um die Vorteile der DLT als Abwicklungstechnologie für derartige Geschäftsfälle in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Zahlungsvorgang gleichermaßen programmierbar werden, um in den Abwicklungsprozess integriert werden zu können.
Die Arbeitsgruppe hat zu diesem Zweck verschiedene Lösungen zur geldseitigen Abwicklung programmierbarer Zahlungen auf ihre Eignung als Zahlungslösung analysiert. Der konventionelle Zahlungsverkehr ist technisch nicht für die Anwendung von Smart Contracts geeignet und dürfte für zukünftige Bedürfnisse an seine Grenzen stoßen. Krypto-Token und Stable Coins könnten technisch zwar viele DLT-Anwendungen geldseitig abwickeln. Wegen ihrer fehlenden Wertstabilität und ihrer eingeschränkten Interoperabilität sind sie bislang nur sehr bedingt geeignet. Trigger-Lösungen, mit denen sich die Abwicklung Smart Contract-basierter Geschäftsfälle in den konventionellen Zahlungsverkehr integrieren ließe, sind als kurzfristig realisierbare Lösungen denkbar – insbesondere, wenn sie an TARGET2 oder TIPS angeschlossen sind.
Den größten Funktionsnutzen bei der Abwicklung programmierbarer Zahlungen sieht die Arbeitsgruppe jedoch in tokenisiertem Geschäftsbankengeld und digitalem Zentralbankgeld. Beide Lösungen eignen sich insbesondere aufgrund der zu erwartenden Glaubwürdigkeit ihrer Emittenten und der Anwendung innerhalb eines verbindlichen Rechtsrahmens als Abwicklungslösung für programmierbare Zahlungen. Der Bedarf zur Umsetzung programmierbarer Zahlungen sollte in der potentiellen Entwicklung beider Zahlungslösungen daher umfassend berücksichtigt werden.