Das goldene Erbe liegt sicher in Tresoren Gastbeitrag in "Die Welt"

Gold hat zu allen Zeiten die Menschen fasziniert. Das edle Metall mit dem feinen Glanz eignet sich hervorragend als Symbol der Macht, nicht zuletzt auch weil es recht knapp ist. Von den ganz erheblichen weltweiten Goldbeständen der Notenbanken in geschätzter Höhe von rund 30.000 Tonnen hält die Bundesbank derzeit 3.396 Tonnen. Das ist der zweitgrößte Bestand einer Notenbank nach den amerikanischen Goldreserven.

Ohne den Goldbestand der Bundesbank mythisch zu verklären, kann er als das goldene Erbe des Wirtschaftswunders bezeichnet werden. Die Bank deutscher Länder, die Vorgängerin der Bundesbank, hatte ihre Tätigkeit 1948 ohne Goldbestand aufgenommen. Im Oktober 1951 hatte sie mit 17.000 Feinunzen (529 Kilogramm) ihr erstes Gold im Wert von 2,5 Millionen DM erworben. Bis 1956 war der Goldbestand auf rund 6,2 Milliarden DM oder 1328 Tonnen angewachsen. Er wurde von der Bundesbank bei ihrer Gründung 1957 übernommen.

Der rasante Anstieg der deutschen Goldreserven bis zu ihrem Höchststand von über 4000 Tonnen 1968 ist in erster Linie Ergebnis der außenwirtschaftlichen Stärke der Bundesrepublik Deutschland. Im Zuge des Wirtschaftswunders erholte sich die deutsche Wirtschaft schnell und erwirtschaftete zunehmende Leistungsbilanzüberschüsse. Diese führten im Rahmen des Bretton-Woods-Systems zu Goldzuflüssen. Kern dieser Währungsordnung war der Dollar, zu dem alle anderen Währungen in einem festen Tauschverhältnis standen. Und der Dollar stand in einem festen Austauschverhältnis zum Goldpreis: Eine Feinunze Gold (31,1 Gramm) kostete 35 Dollar. Dabei war die amerikanische Notenbank verpflichtet, die Dollarreserven jedes Mitgliedstaats in Gold umzutauschen. Das System erhielt mit wachsender Wirtschaftskraft der Europäer eine zunehmende Unwucht und wurde 1971 von den Vereinigten Staaten gekündigt. Gold blieb jedoch weiterhin ein wichtiger Teil der Währungsreserven.

Mit der Einführung des Euro Anfang 1999 brachten die Mitglieder der Europäischen Währungsunion einen Teil ihrer Währungsreserven in die Europäische Zentralbank ein, darunter 15 Prozent in Form von Gold. Der deutsche Anteil belief sich auf 232 Tonnen. Danach hat sich der Goldbestand der Bundesbank für die Prägung von Goldmünzen durch das Bundesfinanzministerium um insgesamt 58 Tonnen verringert. Weitere zwölf Tonnen wurden für die von der Bundesbank emittierte 1-D-Mark Goldmünze verwendet.

Der Wert der Goldbestände der Bundesbank schwankt mit dem Goldpreis. Bewertet zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten von 73,5 Euro je Feinunze beträgt er rund acht Milliarden Euro. Der aktuelle Goldpreis liegt deutlich darüber, so dass die Bundesbankbilanz zum 31. Dezember 2011 einen Ausgleichsposten aus Neubewertung in Höhe von rund 125 Milliarden Euro ausweist.

Die Goldreserven lagern physisch sicher verwahrt in eigenen Tresoren in Frankfurt (31 Prozent) und bei drei hoch angesehenen ausländischen Notenbanken: 45 Prozent bei der Federal Reserve Bank of New York, 13 Prozent bei der Bank of England und elf Prozent bei der Banque de France. Die Lagerung an wichtigen Goldhandelsplätzen im Ausland ist historisch bedingt am Ort ihres Entstehens oder an Orten, die während der Ost-West-Konfrontation sicherer als Deutschland galten. Da die Kosten für den Transport größerer Goldmengen sowie den Bau von sicheren Lagerstätten nicht unerheblich sind, hat die Bundesbank von häufigen Verlagerungen abgesehen. Zuletzt wurden Anfang des vergangenen Jahrzehnts 931 Tonnen Gold von London nach Frankfurt verlagert.

Neben der Lagerung von physischem Gold und dem jährlichen Verkauf kleinerer Goldmengen im Rahmen des Goldmünzprogrammes des Bundesministeriums der Finanzen betrieb die Bundesbank zwischen 1996 und 2008 auch Goldleihgeschäfte. Zu diesen Geschäften entschied sich die Bundesbank, um die Lagergebühren bei der Bank of England durch entsprechende Einkünfte auszugleichen. Dazu verlieh die Bundesbank einen geringen Teil des in London lagernden Goldes an ausgewählte Banken. Der verliehene Anteil an den Goldreserven schwankte abhängig von den Marktbedingungen und bewegte sich im einstelligen Prozentbereich. Die Geschäfte wurden dabei auf einen ausgewählten Kreis von erfahrenen Geschäftspartnern einwandfreier Bonität beschränkt. Der Erlös, den die Bundesbank erzielte, überstieg die zu entrichtenden Gebühren. Nach dem Goldabkommen 1999 wurde das unter den unterzeichnenden Notenbanken vereinbarte Leihvolumen eingefroren. Aufgrund sinkender Leihsätze wurde das Goldleihgeschäft für die Bundesbank im Laufe der Zeit zunehmend unattraktiver. Zu Beginn der Finanzkrise war eine angemessene Risiko-Ertragsrelation bei der Goldleihe nicht mehr gegeben. Alle Leihgeschäfte wurden zurückgeführt. Seit 2008 wurde keines mehr vorgenommen. Spekulationen über Goldleasinggeschäfte entbehren jeder Grundlage.

Der Goldschatz weckt jedoch immer wieder Begehrlichkeiten. Politiker aller Couleur und Provenienz versuchten in der Vergangenheit, die Bundesbank zum Verkauf des Goldes zu bewegen. Ein direkter Zugriff auf die Währungsreserven ist der Politik jedoch versagt.

Die Bundesbank fühlt sich bei der Verwaltung der Währungsreserven vor allem dem Wohl des deutschen Volkes und der Stabilität der Währung verpflichtet. Das goldene Erbe darf nicht der politischen Willkür anheimgestellt werden. Goldreserven bilden eine wesentliche Komponente der Währungsreserven und haben eine Vertrauen schützende Funktion. Das Gold leistet neben den Devisenreserven und den Forderungen an den IWF als Währungsreserven Deutschlands einen wichtigen Beitrag zur Stabilität unserer Währung.