Die Scheine der Freiheit Gastbeitrag im Focus

Mit den Geschehnissen rund um den Prozess der deutschen Wiedervereinigung in den Jahren 1989 und 1990 verbindet jeder seine eigenen persönlichen Erlebnisse und Erinnerungen.

Eine Parole der friedlichen Revolution dürfte vielen besonders im Gedächtnis haften geblieben sein: „Kommt die D-Mark, bleiben wir, kommt sie nicht, geh’n wir zu ihr.“

Der Ruf nach der westdeutschen Währung war ein Ruf nach Freiheit. Die Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland sehnten sich danach, privates Eigentum zu erwerben, sich beruflich frei zu entfalten und zu reisen, wohin auch immer. Im sozialistischen Wirtschaftssystem gab es dagegen praktisch kein Eigentum an den Produktionsmitteln.

Bürgerliche Freiheitsrechte und Mittel zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit blieben der arbeitenden Bevölkerung daher weitgehend verwehrt. Im Gegenteil, ihre Aufgaben und Pflichten waren so klar und eng definiert, dass eine wirtschaftliche Besserstellung in diesem Umfeld kaum möglich war.

Die „blauen Kacheln“, eine beliebte Chiffre für D-Mark, standen bereits zu DDR-Zeiten hoch im Kurs. Einerseits waren vor allem bestimmte Westgüter sehr begehrt, die aber nur in den regulierten Intershop-Läden und nur gegen Westgeld erhältlich waren. Andererseits war es durchaus üblich, den einen oder anderen besonders knappen Artikel unter dem Ladentresen für „gute“ Kunden zurückzuhalten: Wer D-Mark hatte, konnte sich leichter Zugang zu dieser sogenannten Bückware verschaffen. Auf diese Weise leistete die D-Mark ihren Beitrag zu einer größeren, auch wirtschaftlichen Freiheit der Menschen in Ostdeutschland.

Ein Kernelement im Vertrag über die deutsch-deutsche Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion war die Einführung der D-Mark in der DDR zum 1. Juli 1990. Die D-Mark war eine besonders stabile Währung, die rasch zum Anker einer stabilen und freiheitlichen Demokratie wurde. Der politische Prozess der Wiedervereinigung wurde unumkehrbar und wenige Monate nach Einführung der D-Mark mit dem offiziellen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 vollendet.

Die Bundesbank als gesamtdeutsche Notenbank war nunmehr dafür verantwortlich, alle Bürgerinnen und Bürger mit Bargeld zu versorgen. Es entstanden noch zu DDR-Zeiten auch im Osten der Republik Filialstrukturen, die bis zum heutigen Tage die Grundlage dafür bilden, dass Bargeld als das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in ganz Deutschland überall verfügbar ist.

Eng verknüpft mit der D-Mark war der Erfolg der sozialen Marktwirtschaft, denn ökonomische Freiheit gedeiht am besten in einem System, das den Einzelnen in seiner wirtschaftlichen Entfaltung – sei es als Unternehmer oder Angestellter – fördert und ihm zugleich ein Sicherungsnetz im Falle des Scheiterns bietet.

Doch das System der sozialen Marktwirtschaft ist nicht abgeschlossen, sondern offen. Der gesamtwirtschaftliche Ordnungsrahmen kommt mehr und mehr mit dem digitalen Wandel in Berührung. Persönliche Daten nehmen in der digitalen Welt eine besondere Rolle ein.

Die Ordnungspolitik muss deshalb heute auch gewährleisten, dass die Menschen, anders als vor dreißig Jahren, frei und sicher entscheiden können, wem sie vertrauen und ob und wofür sie ihre privaten Daten preisgeben möchten. Die freiheitliche Wettbewerbsordnung ist ein wichtiger Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft, den es auch in Zukunft zu schützen gilt.