Eine Blaupause für die makroprudenzielle Finanzaufsicht Gastbeitrag von Dr. Andreas Dombret und Paul Tucker in der Financial Times

Zwar sicherten Zentralbanken im Vorfeld der Krise weitgehend die Preisstabilität, das Finanzsystem weitete sich jedoch rasch und unkontrolliert aus. Die Folgen waren verheerend. Staaten benötigen nun einen Handlungsrahmen für makroprudenzielle Politik damit sie ihrer Aufgabe nachkommen können, die Finanzstabilität zu wahren.

Unsere Länder beschreiten institutionell unterschiedliche Wege. Bezüglich eines angemessenen makroprudenziellen Handlungsrahmens teilen wir jedoch die gleiche Einstellung. Erstens muss er flexibel sein und rechtzeitige Interventionen ermöglichen. Zur Stärkung der mikroprudenziellen Regulierung wird international bereits vielfach wertvolle Arbeit geleistet. Doch alle Reformen werden letzten Endes immer von der strukturellen Weiterentwicklung des Finanzsystems oder von Phasen der Übertreibung an den Märkten überholt werden. Die politischen Entscheidungsträger müssen deshalb über die notwendige Handlungsfreiheit verfügen, um systemische Risiken rechtzeitig abwenden und so Unheil verhindern zu können.

Zweitens muss jedes Land über eine makroprudenzielle Aufsicht verfügen. Mandat, Verantwortlichkeiten, Befugnisse und Rechenschaftspflicht dieser Aufsichtsinstanz müssen eindeutig festgelegt sein.

Drittens benötigen diese makroprudenziellen Regulierungsbehörden ein Instrumentarium, das unterschiedlichste systemische Risiken bekämpfen kann. Sie müssen damit in der Lage sein, die von Verflechtungen im System ausgehenden Risiken sowie Übertreibungen im gesamten Finanzsystem oder in seinen Teilen einzudämmen.

Viertens müssen wir deutlich machen, welche Instrumente vorhanden sein sollten. Um eine allgemeine Gefährdung der Solvenz abzuwenden, könnte vorübergehend ein zusätzlicher Eigenkapitalpuffer nötig sein, um Risiken in Banken und gegebenenfalls in anderen Finanzinstituten zu verringern. Dieser Puffer muss freigegeben werden, wenn die außergewöhnliche Gefahrenlage vorüber ist. Sind Risikoquellen lokal begrenzt, kann es erforderlich sein, dass mehr Eigenkapital zur Absicherung von bestimmten Forderungen benötigt wird. Unsichere Refinanzierungsbedingungen können zusätzliche Maßnahmen in der Liquiditätsregulierung erforderlich machen. Ferner könnten Vorgaben für die Hinterlegung von Sicherheiten angepasst werden, um Risiken aus besicherten Finanzierungsgeschäften zu begegnen. Flexibilität ist unerlässlich, denn neue Gefahren oder neue Erkenntnisse erfordern auch neue Instrumente.

Während der aktuellen Krise zählten zu geringe Liquiditätspositionen zu den ersten Schwachstellen, die zu Tage traten. Daher brauchen wir eine internationale „Liquidity Coverage Ratio“, um sicherzustellen, dass liquide Vermögenswerte zur Deckung des Liquiditätsbedarfs ausreichen. Ferner sind wir weiterhin dem Ziel verpflichtet, eine „Net Stable Funding Ratio“ einzuführen. Mit dieser soll sichergestellt werden, dass weniger liquide Aktiva ausreichend gedeckt sind.

Aufsichtsbehörden müssen darüber hinaus in der Lage sein, diejenigen Stabilitätsrisiken einzudämmen, die von Verflechtungen innerhalb des Systems ausgehen. So müssten für systemrelevante Finanzinstitute strengere Eigenkapitalanforderungen gelten. Zudem müssen Abwicklungsregime eingeführt werden, um eine geordnete Insolvenz großer, grenzüberschreitend tätiger Finanzgruppen zu ermöglichen.

Fünftens muss der internationale Rahmen lokale Besonderheiten berücksichtigen. In der EU sind nationale Flexibilität und regionale Differenzierung wichtig. Wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind erheblich und die Kreditzyklen verlaufen nicht immer synchron. Nationale makroprudenzielle Maßnahmen könnten daher innerhalb des Euro-Währungsraums von besonderem Nutzen sein, in dem eine einheitliche Geldpolitik nicht immer zu den Gegebenheiten jedes einzelnen Mitgliedstaats passt. So wurde im Vorfeld der aktuellen Krise nicht in allen Euro-Ländern ein Kreditboom verzeichnet.

Sechstens muss ein auf EU-Ebene geltender Handlungsrahmen für nationale makroprudenzielle Politik gegen den Schutz des europäischen Binnenmarktes abgewogen werden, wozu es sicherlich Mindeststandards bedarf. Positionen der gleichen Risikoklasse müssen unter normalen Umständen gleich behandelt werden.

In Betracht ziehen müssen wir auch mögliche unbeabsichtigte Auswirkungen auf andere Volkswirtschaften oder das Funktionieren des Binnenmarkts. Daher sind ein effizienter Informationsaustausch und eine wirksame Koordination der nationalen makroprudenziellen Maßnahmen vonnöten. Innerhalb der EU ist der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) für diese Aufgabe gut aufgestellt. Er verfügt zum einen über die nötige Expertise und ist zum anderen im Rahmen seines Mandats unabhängig vom politischen Tagesgeschäft. Die Fähigkeit der nationalen Behörden, frühzeitig und effektiv zu handeln, darf durch diesen Prozess nicht beeinträchtigt werden: Die Neigung zur Untätigkeit ist zu vermeiden.

Erfreulicherweise kommen der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf dem Weg zu einem solchen Handlungsrahmen voran. Gemeinsam bieten wir die vorliegenden sechs Grundsätze als Leitfaden für dessen Vollendung an.

Übersetzung: Deutsche Bundesbank