Vergütungssysteme im Finanzsektor – Reform und Kontrolle unerlässlich Gastbeitrag im Handelsblatt
Vergütungen im Finanzsektor und insbesondere Bonuszahlungen werden seit Beginn der Finanzkrise von großer öffentlicher Aufmerksamkeit begleitet. Demgegenüber hat die Einrichtung eines bilateralen Beschwerdeverfahrens im Rahmen der laufenden Überwachung von Vergütungsleitlinien durch den Financial Stability Board (FSB) Ende April wenig öffentliche Resonanz erfahren. Zu Unrecht, wie ich meine.
Das Verfahren und die laufende Überwachung stellen entscheidende Schritte dar, um den Druck auf internationaler Ebene aufrechtzuerhalten, neue Vergütungsvorschriften einzuführen. Die Ablehnung von Vergütungsberichten durch eine große Zahl von Aktionären auf den jüngsten Hauptversammlungen mehrerer europäischer und US-amerikanischer Banken zeigt, dass die Vergütungen oftmals noch als deutlich zu hoch angesehen werden.
Aufseher und Branchenvertreter räumten nach Ausbruch der Krise rasch ein, dass die gängigen Vergütungssysteme wesentlich zur Entwicklung der Krise beigetragen haben. Sie belohnten kurzfristige Gewinne und blendeten die mit diesen Geschäften verbundenen langfristigen Risiken weitgehend aus, was eine gewisse „Kurzsichtigkeit“ in den Instituten förderte. Mitarbeiter gingen Risiken ein, die nicht im Einklang mit der Risikoneigung ihres Instituts standen. Dadurch wurde nicht nur das Risikomanagement des Unternehmens untergraben, sondern letztlich der Aufbau systemischer Risiken gefördert, die die Stabilität des internationalen Finanzsystems ernsthaft bedroht haben.
Zur Beseitigung dieser Fehlanreize hat der FSB unter Mitwirkung der Bundesbank im Jahr 2009 Leitlinien und darauf aufbauende Implementierungsstandards entwickelt. Hierin spiegelte sich die Erfahrung wider, dass die nicht-bindenden Empfehlungen des Privatsektors nicht ausgereicht haben, um angemessene Vergütungssysteme zu etablieren. Damit die Leitlinien des FSB ihre beabsichtigte Wirkung entfalten können, kommt es darauf an, dass sie zumindest an allen bedeutenden Finanzplätzen wirksam umgesetzt werden. Dies gilt nicht nur für Finanzplätze, an denen in der Vergangenheit exorbitante Vergütungshöhen erreicht wurden, sondern auch für aufstrebende Finanzzentren, die versucht sein könnten, sich durch weniger strenge Vorgaben einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Das bilaterale Beschwerdeverfahren soll faire internationale Wettbewerbsbedingungen sicherstellen, auch bei der Mitarbeitergewinnung. Nationale Aufseher besprechen dabei von Instituten angezeigte Wettbewerbsprobleme im Zusammenhang mit der Implementierung der Vergütungsleitlinien, verifizieren diese und suchen gemeinsam mit den betroffenen Instituten nach Lösungen. Ich bin überzeugt, dass dies die konsistente Umsetzung weiter voranbringen und faire Wettbewerbsbedingungen fördern kann. Denn es darf nicht sein, dass Institute, die die Leitlinien zügig und vollständig umsetzen, dadurch bei der Mitarbeitergewinnung Nachteile erleiden.
In Deutschland wurden die internationalen sowie die teilweise strengeren europäischen Vorgaben der EU-Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen mit der im Oktober 2010 in Kraft getretenen Instituts-Vergütungsverordnung frühzeitig umgesetzt. Der Financial Stability Board hat Deutschland diesbezüglich in den Jahren 2010 und 2011 ausdrücklich eine Vorreiterrolle bescheinigt. Dabei zeigte sich auch, dass die Implementierung trotz guter Fortschritte noch nicht in allen Mitgliedsländern abgeschlossen ist.
Aus Finanzstabilitätssicht kommt es weniger auf die Höhe der Vergütung an, sondern darauf, dass Institute diese an ihre langfristige Ertragslage anpassen. Anekdotische Evidenz spricht dafür, dass vor allem im Bereich des Investment Banking und bei der Entlohnung leitender Manager immer noch Handlungsbedarf besteht. Gemäß einer aktuellen Studie der Branchenvereinigung Association for Financial Markets in Europe sank die durchschnittliche variable Entlohnung bei global tätigen Investmentbanken zwischen 2007 und 2011 zwar um 55 Prozent, gleichzeitig stiegen die Fixgehälter um 37 Prozent an. Anstrengungen auf internationaler Ebene dürfen daher nicht nachlassen, um eine Vergütungskultur im Finanzsektor zu etablieren, die mit dem Ziel der Finanzstabilität in Einklang steht.
Es ist positiv zu bewerten, dass Grundsätze guter Unternehmensführung wieder verstärkt Aufmerksamkeit bei Anteilseignern erfahren, wie die Abstimmungen über Vergütungsberichte auf Hauptversammlungen gezeigt haben. Auch die regelmäßige Berichterstattung über die Einhaltung internationaler Leitlinien und über Wettbewerbsprobleme durch den FSB an die G20 Staats- und Regierungschefs – erstmalig zum in der kommenden Woche stattfindenden Gipfel in Los Cabos – wird sicherlich zur Umsetzung solider Vergütungspraktiken beitragen.