Abschluss der Verwertung von Lehman-Sicherheiten

Die in Frankfurt ansässige Lehman Brothers Bankhaus AG (LBB) hatte ihre geldpolitischen Geschäfte mit dem Eurosystem, dem Verbund aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen Euro-Zentralbanken, über die Bundesbank abgewickelt. Die Geschäftsbeziehung zwischen der deutschen Tochter und der Bundesbank war für den Lehman-Konzern der zentrale Zugang zur Geldpolitik des Eurosystems.

Im September 2008 wurden der Lehman-Konzern, das amerikanische Mutterhaus Lehman Brothers Holding Inc. (LBHI) insolvent. Die Finanzdienst­leistungsaufsicht BaFin ordnete daraufhin über dessen deutsche Tochter LBB ein Moratorium an. Zu diesem Zeitpunkt beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesbank auf 8,5 Mrd. Euro. Diese Verbindlichkeiten waren ausschließlich aus geldpolitischen Refinanzierungsgeschäften entstanden. Dafür hatte die LBB der Bundesbank insgesamt 33, vor allem hochkomplexe Wertpapiere verpfändet. Die Bundesbank hat die Papiere nicht aufgrund einer Investment-Entscheidung erworben, sie stammen aus der Besicherung geldpolitischer Kredite.

Die Bundesbank musste sich wegen der offenen Forderungen gegen die LBB nun in (im Wesentlichen) drei parallelen, aber eng miteinander verbundenen Verfahren engagieren, nämlich

  • der eigenständigen Verwertung der verpfändeten 33 Wertpapiere von LBB,
  • dem Insolvenzverfahren der LBB in Deutschland, und
  • dem Insolvenzverfahren der Konzernmutter LBHI in den USA.

Die Bundesbank hat seit Herbst 2008 die Pfänder sukzessive verwertet und sie dazu teilweise neu strukturieren müssen. Im Jahr 2012 wurden unter anderem mit Diversity und Excalibur die beiden größten Einzelpositionen aus dem LBB-Sicherheitenportfolio verkauft. Inzwischen ist die Pfänderverwertung abgeschlossen.

Zusammenfassend ergibt sich nach mehr als vier Jahren Verwertungsarbeit folgendes Bild:

Mit Rückflüssen von insgesamt 7,4 Mrd. Euro aus Verkäufen sowie Zins- und Tilgungszahlungen ist ein erheblicher Teil der ursprünglichen Forderung an LBB abgedeckt.

Zieht man diese 7,4 Mrd. Euro Rückflüsse von der Ausgangsforderung über 8,5 Mrd. Euro ab, verbleibt eine Differenz von 1,1 Mrd. Euro.

Unter Berücksichtigung von Zinsforderungen und Kosten in Höhe von 0,8 Mrd. Euro ergibt sich eine Restforderung von 1,9 Mrd. Euro, die in das deutsche LBB-Insolvenzverfahren eingeht. Daneben ist die Bundesbank Gläubigerin im amerikanischen LBHI-Insolvenzverfahren, es besteht eine Garantieforderung gegen LBHI über nominal 3,5 Mrd. US-Dollar. Aus beiden Insolvenzverfahren sind Zahlungen zu erwarten.

Aus diesem Grund konnten die nach dem Vorsichtsprinzip kalkulierten Rückstellungen des Eurosystems für ausgefallene Geschäftspartner, unter denen LBB der wichtigste Posten ist, von 5,6 Mrd. Euro zum Jahresende 2008 auf 0,3 Mrd. Euro zum Jahresende 2012 verringert werden.

Sollte sich am Ende der Insolvenzverfahren (wider Erwarten) keine Deckung der ursprünglichen LBB-Darlehensvaluta ergeben, würde der Verlust unter den Zentralbanken des Eurosystems verteilt.

Das Eurosystem hat als Konsequenz aus der Lehman-Insolvenz seinen geldpolitischen Handlungsrahmen (einschließlich Risikokontrollmaßnahmen) angepasst. Außerdem werden geldpolitische Geschäftspartner stärker überwacht.